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Bürokauffrau werden, Jura studieren, oder doch BWL?

Hallo liebe Community!

Ich bin ein 15 jähriges Mädchen, und ich erhoffe mir durch diese Frage einen guten Rat bezüglich meiner Zukunft. Vorweg: Ich weiß , dass mir niemand hier sagen kann, welchen Weg ich in der Zukunft einschlagen soll, aber ich stelle diese Frage trotzdem, und freue mich über gute Ratschläge.

Bereits seit ich 13 Jahre alt bin, lerne ich in der Schule über verschiedene Berufe. Außerdem hatten wir bereits Schnuppertage, um gewisse Berufe besser kennenzulernen. Damals begann ich mich auch für den Beruf "Bürokauffrau " zu interessieren.

In meiner Freizeit beschäftige ich mich aber sehr viel mit Gesetzen und Verordnungen. Gesetze interessieren mich , und ich habe auch über ein gutes Gedächtnis , weshalb ich mir auch bereits über ein Jurastudium Gedanken gemacht habe. Im der Schule bin ich sehr gut( Notenschnitt 1,1).

Seit ich auf einer anderen Schule bin ,habe ich auch das Fach Betriebswirtschaft. Ich habe gemerkt, dass mich dieses Fach sehr interessiert, und ich lese auch in meiner Freizeit BWL-Bücher.

Mir wurde bereits von mehreren Menschen gesagt, dass es fast schade wäre wenn ich nicht studieren würde.

Meine Frage : Wie weiß ich, welche Ausbildung bzw. welchen Studiengang ich wählen soll?

Liebe Grüße und danke für gute Antworten

Sophie :)

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Dürfen Supermärkte Kunden zwingen etwas zu kaufen, nur weil es schon in der Kasse eingebont (aber noch nicht bezahlt) ist?

Folgender hypothetischer Fall: Jemand hat eine Ware auf das Kassenband gelegt, die Kassiererin bont die Ware ein, der Kunde entscheidet sich in dem Moment, in dem er den Preis sieht, dagegen und bittet die Ware wieder auszubuchen. Darf der Supermarkt den Kunden nun zwingen die Ware trotzdem zu kaufen, nur weil es schon in der Kasse eingebont (aber noch nicht bezahlt) ist?

Meinem Verständnis nach ist der ausgezeichnete Preis im Supermarktregal nur eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebotes. Legt der Kunde die Ware auf das Kassenband, gibt er eine Kaufabsicht preis, das einbonen der Ware ist dann das bindende konkludente Angebot ders Verkäufers. Bisher war ich überzeugt, dass der Kunde dieses Angebot nicht annehmen muss, sondern vom Kauf zurücktreten kann.

Heute im Supermarkt habe ich allerdings erlebt, dass ein Kunde A eine Ware wieder ausgebucht haben wollte, weil er nicht ausreichend Geld dabei hatte. Die Kassierein bestand darauf, dass die Ware aus rechtlicher Sicht nicht mehr ausgebucht werden könne und der Kunde A diesen nun, da sie eingescannt war, zwingend kaufen müsse. Nach langer Diskussion hat ein anderer Kunde B aus der Schlange den fehlenden Betrag für die Ware, die Kunde A nicht mehr kaufen wollte, an die Kassierein gegeben.

Wer ist jetzt im Recht gewesen?

Geld, Recht, Jura, Kasse, Supermarkt, Wirtschaft und Finanzen

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