Darf mein Ausweis fotografiert werden?

5 Antworten

Darf er nicht wenn Du nicht zugestimmt hast,beschwere Dich und fordere die auf das umgehend zu löschen

Allerdings weisen die ARAG Experten darauf hin, dass es klare Regeln für das Ablichten von Identitätsnachweisen gibt (§ 20 Abs. 2 PAuswG und § 18 Abs. 3 PassG). So darf der Ausweis nur vom Ausweisinhaber oder von anderen Personen mit dessen Zustimmung abgelichtet werden. Dabei muss die Ablichtung eindeutig und dauerhaft als Kopie erkennbar sein; beispielsweise indem die Ablichtung in schwarz-weiß erstellt oder anschließend mit dem Hinweis ‚Kopie‘ versehen wird.

Name, Adresse, Foto, Seriennummer – bei der Kopie eines Ausweises werden naturgemäß jede Menge personenbezogene Daten abgelichtet. Daher muss der Ausweisinhaber ausreichend über die Datenerhebung und -verarbeitung informiert werden und seine Einwilligung dazu geben. Die Zustimmung zur Ablichtung allein reicht nach Angaben der ARAG Experten hierfür nicht aus.

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/09321/

Ist nicht erlaubt. Wenn sie mist bauen könnte er danach verlangen um sicher zu gehen das die Person die Hausverbot hat auch die richtige ist aber so: nein

Nein, es sei denn, er hat dir vorher eine umfangreiche Datenschutzbelehrung ausgehändigt und du hast ihm deine Zustimmung erteilt😂, beides, wäre nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Pflicht, wenn personenbezogene Daten aufgenommen, gespeichert und verarbeitet werden, für die Polizei nicht aber für einen Mitarbeiter der Security von einer privaten Sicherheitsfirma durchaus. Als Kunde, ist man aber insofern in der Zwickmühle, dass der Securitymitarbeiter das Hausrecht ausübt und wenn du dich weigerst, dir theoretisch den Zugang verweigern kann. Mfg.

Kaum, schon gar nicht von einem Sicherheitsfritzen.