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Muss ich auf eine Inkassoforderung mit falscher Anrede reagieren?

Hallo,

ich habe auf der Website Xing vor einem Jahr ein Abonnement zur Laufzeit eines Jahres zu einem stark vergünstigten Preis erstellt. Ich habe vergessen diesen zu kündigen und dieser wurde zu doppeltem Preis nun für ein weiteres Jahr fortgeführt.

Ich bin gegenwärtig Student und habe auf Grund von Corona nicht das Geld 100 Euro für einen Premiumaccount zu zahlen, den ich nicht benutze.

Das Konto was ich beim ersten Mal angegeben habe für die Zahlung existiert nicht mehr, weshalb Xing auch nicht das Geld von mir abheben kann.

In meiner Rechnungsadresse habe ich zufällige Buchstaben "djdjksdk" angegeben aber auf meinem Profil steht mein echter Name.

Natürlich hat Xing mir nun viele Zahlungserinnerungen geschickt und auch tatsächlich ein Inkassounternehmen eingeschaltet. Das Problem dabei ist, dass die Kontaktierung von beiden nur per Mail stattfand und ich immer als "djdjksdk" angesprochen wurde. Des Weiteren wurde auch versucht eine Zahlungserinnerung per Brief an mich zu schicken, doch dieser kam nicht an, weil er ja an "djdjksdk" ging.

Meine Frage ist jetzt, sollte ich auf die Forderung des Inkassounternehmens reagieren? Sie sprechen mich halt nicht mit meinem richtigen Namen an und ich weiß nicht, ob ich mich deswegen aus der Sache rausmogeln kann, da ich wirklich nicht das Geld besitze, um es zu zahlen.

Eigentlich würde ich es ja komplett ignorieren aber tatsächlich hat das Inkassounternemen meine richtige Adresse, nur nicht den richtigen Namen. Sie könnten es mit dem Namen auf dem Profil natürlich versuchen aber das ist nun mal nicht meine Rechnungsadresse.

Kann mir hier jemand empfehlen, wie ich zu reagieren habe?

Rechnung, Recht, Inkassounternehmen, Jura

12-jähriger zeigt Hitlergruß und ruft Sieg heil?

Hallo GF-User...

Heute in der Schule war so ein Siebtklässler (12 Jahre), der hat sich auf dem Pausenhof auf eine Tischtennisplatte gestellt und den Hitlergruß gezeigt. Dabei hat er laut „Sieg heil“ gerufen.

Anwesend war ein Lehrer, den er nicht gesehen hatte, da er hinter ihm stand. Zum Glück hat der Lehrer alles mitgekriegt.

Er wurde zum Rektor gebracht und seine Eltern mussten ihn abholen. Ich glaube, er hat auch einen schriftlichen Tadel bekommen.

Ich bin Abiturient, aber mein kleiner Bruder geht mit ihm in eine Klasse und er sagt, dass dieser Schüler schon in der Vergangenheit sehr negativ aufgefallen ist. So hat er mal vor dutzenden Schülern gesagt, dass „nur die arische Rasse ein Recht auf Schulbildung hat“ oder man „Türken mit Kötern vergleichen könnte“. Auch hat er mal im Unterricht gesagt, dass „Juden keine Rechte haben“.

Für den Juden-Spruch wurde er für zwei Wochen von der Schule suspendiert und für die diskriminierende Aussage über Türken gab es eine Konferenz. Er kam mit einer 2-wöchigen Suspension und einer Aufräumstrafe davon.

Was passiert diesem Schüler jetzt überhaupt rechtlich gesehen? Kann er angezeigt oder juristisch bestraft werden? Wird das Jugendamt eingeschaltet? Wie lange wollen die Lehrer so einen Schüler noch dulden? Wie hättet ihr als Rektor argiert?

Grüße...

Schule, Politik, Recht, Jugendamt, Jura, Nationalsozialismus, Rassismus, Schulrecht

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