Bin ich in Deutschland ernsthaften Nachteilen ausgesetzt, sodass ich in der Schweiz realistische Chancen auf Asyl hätte?
Wer hat Anrecht auf Asyl in der Schweiz?
Menschen, die in ihrem Herkunftsstaat wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Anschauung ernsthaften Nachteilen ausgesetzt sind, können in der Schweiz Asyl beantragen.
Quelle: https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/overview-asyl.html
Ich habe in Deutschland eine rechtliche Betreuung u. a. mit dem Aufgabenkeis Entscheidung über eine mit Freiheitsentziehung verbundenen Unterbringung. Habe einen Beschluss zur dauerhaften zivilrechtlichen Unterbringung gemäß § 1831 BGB.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1831.html
In Deutschland droht mir also zeitlich unbegrenzter Freiheitsentzug!
Ist das denn ein ernsthafter Nachteil bzw. bin ich in Deutschland ernsthaften Nachteilen ausgesetzt?