Jura – die besten Beiträge

Zukunftsangst, richtiger Studiengang? Kann ich mich durch die Uni mogeln? Wie kann ich es allen zeigen?

In der Schule habe ich mir immer große Mühe gegeben, aber nur extrem schlechte Ergebnisse zurückbekommen. In der Hoffnung, endlich mal gute Noten zu erhalten, habe ich angefangen, gottlos zu betrügen. Ich habe mir z.B. viele Textanalysen von Bekannten vorschreiben lassen, die früher Einserschüler waren, wenn ich vorher schon so grob eingrenzen konnte, was geprüft werden könnte, und habe diese dann während der Klausur nur noch abgeschrieben. In Mathe habe ich die Aufgaben abfotografiert, einem Bekannten geschickt und lösen lassen und ebenfalls nur abgeschrieben. Es ist nie aufgefallen. Dennoch habe ich nie mehr als eine 2-3 bekommen. Eine wirkliche Begründung der Noten habe ich nicht bekommen, es stand stets nur die Note auf meiner Klausur. Habe ich nachgehakt, dann wurde mir gesagt, dass ich doch froh sein solle und nicht jeder eine 1/gute Noten haben könne. Meine Lehrer waren zudem auch echt fies zu mir, machten sich über mich und meine Hautfarbe lustig und meinten, aus mir würde nie etwas werden.

Mich macht das unglaublich wütend und traurig. Und ja, vermutlich würde ich ein Studium nicht schaffen, wenn ich schon das Abi nur mit Müh und Not bestehen konnte. Dennoch würde ich es meinen Lehrern gerne "heimzahlen", d.h. eigentlich will ich vermutlich nur die jahrelangen Kränkungen heilen und wem auch immer etwas beweisen.

Ich habe mich jetzt für Jura eingeschrieben, weil das ein Prestigefach ist. Allerdings meinen alle, dass man an der Uni nicht mehr schummeln könne und ohne werde ich es vermutlich nicht oder nur knapp schaffen. Meine Noten sind mir ziemlich egal, als Jurist sind sie das hingegen nicht. Daher überlege ich evtl. lieber Lehramt zu studieren, auch wenn das kein Prestigefach ist. Der Mangel an Konkurrenz und die recht sichere Verbeamtung macht das Fach für mich attraktiv. Auf dem freien Markt hätte ich ja vermutlich keine Chance.

Tipps und Meinungen zu all dem?

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Kann ein Staat funktionieren, in dem Judikative und Legislative verschmolzen sind?

TL;DR: Der von mir vorgestellte Staat kennt nur ein Grundgesetz, das grundlegende Richtlinien der Staatlichkeit und des Zusammenlebens definiert. Alle anderen Gesetze werden nicht von einem Parlament beschlossen, sondern gehen implizit aus vergangenen Gerichtsurteilen (Präzedenzfällen) hervor.

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Ein "Gesetz" wird vorgeschlagen, indem eine Anzeige gegen einen Sachverhalt erstattet wird. Daraufhin fällt ein Richter ein Urteil, das sich am Grundgesetz orientiert. Es gilt auch für alle folgenden Fälle der Art und wirkt somit wie ein Gesetz.

Das Gericht darf in späteren Fällen der selben Art nur in begründeten Ausnahmen ein neues Urteil fällen. Das neue Urteil wirkt dabei wie eine Gesetzesänderung. Es muss begründet werden, inwiefern das neue Urteil eine bessere Verwirklichung des Grundgesetzes darstellt.

Um sicherzustellen, dass auch für noch nicht eingetretene Sachverhalte Präzedenzfälle geschaffen werden können, wird die Möglichkeit hinzugefügt, einen potenziell auftretenden Fall anzuziegen. Die Anzeige richtet sich dann nicht gegen eine Person / Unternehmen, sondern zielt auf die Schärfung der (aus den vergangenen Urteilen hervorgehenden) Rechtslage ab.

Es gibt in meinem Staat keine Legislative, sondern nur eine Judikative. Zur möglichst demokratischen Gestaltung des Systems schlage ich allerdings vor, dass die Richter vom Volk direkt gewählt werden. Die (durch Präzedenzfälle erfolgende) "Gesetzgebung" orientiert sich somit am Willen des Volkes, ähnlich wie bei einer repräsentativen Demokratie.

Ein solcher Staat hätte einige Vorteile:

  1. Viel flexibler
  2. Praxisorientierte Rechtsprechung: Dies sorgt dafür, dass es anders als in einem klassischen Staat keine theoretischen, abstrakten Regelungen gibt, die die Lebensrealität verfehlen.
  3. Demokratisierung der Justiz durch direkte Wahl der Richter: Dies erschwert eine Machtergreifung über die Justiz
  4. Weniger Bürokratie durch Verschmelzung von Legislative und Judikative bei gleichzeitiger Wahrung demokratischer Legitimation
  5. Die Illusion einer gegenseitigen Kontrolle von Legislative und Judikative wird beendet: Da in einem klassischen Staat die Richter von der Legislative eingesetzt werden, ist die Idee einer Unabhängigkeit dieser beiden Gewalten sowieso Wunschdenken. Wer beißt schon in die fütternde Hand? Durch die Verschmelzung von Legislative und Judikative wird dem Volk wenigstens die vollständige, direkte Kontrolle über den entstehenden Apparat zurückgegeben.
  6. Stärkung der Partizipation des Volks: Wenn diese Verschmelzung aus Legis- und Judikative dann grundgesetzfeindlich handelt, dann kann das Volk ganz einfach neue Vertreter wählen! In meinem Staat wird die Legis- bzw. Judikative also vom Volk, von der kollektiven Intelligenz, kontrolliert (und nicht die Legislative von einer - mit eigenen Leuten besetzten - Judikative), was den Staat resilienter machen sollte. Natürlich bedeutet das, dass die Menschen dazu in der Lage sind, den eigenen Staat problemlos abzuschaffen. Dazu muss aber gesagt sein, dass das auch in von einer Judikative überwachten Gesetzgebung so ist: Denn wenn das Volk diese Judikative mehrheitlich ablehnt, dann haben die Beschlüsse der Judikative sowieso keinen Wert mehr. Die wehrhafte Demokratie ist nur so lange wehrhaft, wie es die Mehrheit der Menschen ist. Eine Demokratie rettet man nicht durch Gerichtsbeschlüsse, sondern durch Bildung und Präventionsarbeit - und die funktioniert auch in meinem Staat wunderbar (solange die Mehrheit der Menschen es will).
  7. Vermeidung von Lobbyismus durch mehr Transparenz: Da Vertreter direkt vom Volk gewählt (und jederzeit abgewählt) werden können und alle Gesetze in Hinblick auf die Grundgesezkompatibilität begründet werden müssen, kann Lobbyismus besser verhindert werden.
  8. Positives Menschenbild der Linken wird auf die Probe gestellt: Kommunisten gehen davon aus, dass der Mensch nicht andere ausnutzen, sondern nur die Grundlagen für ein eigenes, erfüllendes Leben schaffen will. Das ist schließlich die Grundvoraussetzung für das Funktionieren von kommunistischen Zielen. Mein Staat stellt dieses Menschenbild auf die Probe, indem er die Gefahr einer Dikatur der Mehrheit birgt.
Nein 83%
Ja 17%
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Ist die Benutzungspflicht eines gemeinsamen Geh-und Radweges für Fahrräder aufgehoben, wenn dieser den Mindestanforderungen absolut nicht entspricht?

Ein gemeinsamer Geh- und Radweg (benutzungspflichtig) soll laut einer Verwaltungsvorschrift (VwV-StVO) mindestens 2,5 innerorts breit sein, das unterschreitet meine Stadt sowieso schon regelmäßig.

Eine Benutzungspflicht wird aufgehoben, auch trotz Schild, wenn die Benutzung unzumutbar ist oder gefährdend.

Es gibt eine Stelle, die ich hin und wieder fahren muss. Die ist von Hauswand zu Straße unter 1,5m (ich werde die demnächst mal messen) - ist ein gemeinsamer Geh- und Radweg - mit Benutzungsplicht - die Stelle etwa 50m lang. Jetzt ist an einer Stelle, trotz der ohnehin schon zu schmalen Bahn auch noch eine Stelle, an der rechts erst so zwei Feuerwehr-Wasserstellen an der Seite stehen (dadurch wird das ganze natürlich nochmal deutlich enger - vermutlich auf unter 1,2m auch das werde ich messen) und 1,5m bis 2m danach ist links ein ungefähr 30cm im Weg platzierter Ampelpfahl mit Fußgängerampel - wodurch auch da noch mal eine Engstelle auf dem ohnehin viel zu engen Weg ist.

Ist da die Benutzungsplicht trotz Schild wegen Unzumutbarkeit aufgehoben, sodass ich die Wahl hätte, auf der Straße zu fahren, oder muss ich da fahren und mich mit der Stadt darüber anfangen zu streiten, dass das gefährlich, scheiße und entgegen der Vorschrift ist?

Wie ist das rechtlich: muss ich mich an rechtswidrige Schilder trotzdem halten, oder darf ich die ignorieren?

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