Was versteht man unter „bisherige Kommisionspraxis“?
Ich muss im Kartellrecht eine Seminararbeit zum Thema: „Wettbewerbsrechtliche Grundlagen des Konzepts der Gatekeeper im Digital markets Act unter Berücksichtigung der bisherigen Kommisionspraxis“ erstellen. Das Thema durften wir nicht wählen, ich verstehe leider nicht was mit Kommisionspraxis so richtig gemeint ist, bzw. will sicher gehen, dass ich es auch wirklich richtig verstehe und nicht am Ende eine falsche Arbeit schreibe… Deshalb die Frage, was das Wort genau bedeuten soll. Lg und danke im voraus!
1 Antwort
Hier einmal der Sinn des Gesetzes:
Das Gesetz über digitale Märkte soll sicherstellen, dass ... neue Marktteilnehmer in den Markt eintreten können und damit Wettbewerbsdruck auf etablierte Teilnehmer ausüben. ... Dazu wird der Begriff des Torwächters (eng. gatekeeper) eingeführt, und objektive Kriterien definiert, die festlegen, wann ein Unternehmen einen großen Einfluss auf den digitalen EU-Binnenmarkt hat.
Quelle: Wikipedia Gesetz über digitale Märkte – Wikipedia
(mit weiterführenden Quellenangaben)
Unter "bisheriger Kommissionspraxis" ist mMn zu verstehen, dass die Maßstäbe, welchre die Kommission anlegt, analysiert werden sollen, ob bestimmte Tendenzen vorliegen, falls ja: welche ...
kannst du die quelle dazu angeben das wäre sehr nett