Hi liebe Leute,

ich bin 27 Jahre alt und habe anfang 2024 begonnen Bachelor of Laws zu studieren. Ich befinde mich nun aktuell im dritten Semester und habe bisher nur eine Klausur und das von ersten Semester bestanden. Ich hatte pro Semester immer jeweils 2 Module, da ich berufsbegleitend studiere.

Allgemeiner Teil des BGB habe ich nur bestanden. Beim Propädeutikum (Gutachtenstil) habe ich meinen ersten Freiversuch und die erste Wiederholung also insgesamt zwei Klausuren nicht bestanden (hatte 46 Punkte von 100). Diese dürfen wir beliebig oft wiederholen. Für die Klausur Staats- und Verfassungsrecht bin ich garnicht angetreten. Und Schuldrecht Allgemeiner Teil habe ich leider auch nicht bestanden.

Nun im aktuellen Semester habe ich Straftrecht allgemeiner Teil, Europarecht I & Europarecht II. Ich weiß nicht wie ich jetzt genau weitermachen soll. Ich möchte sehr stark weiter studieren allerdings halten mich diese drei nicht bestandenen Klausuren bisschen zurück. Ich brauche bitte eure Hilfe und Meinungen objektiv gesehen, ob es sich lohnt weiter zu machen, wenn ja; wie organisiere ich die Wiederholungsprüfungen am besten? In dem ich vielleicht einen Semester nicht neue Module aufnehme und nur diese drei Wiederhole ? Eine Kollegin meinte sie hat bisher garkeine Klausur nicht bestanden, das brach mich zum Gedanken, ob es was bringt wenn ich so weitermache..

Danke euch vorab für die Hilfe!