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Augsburg erlässt Betretungsverbot gegen Martin Sellner?

Die Stadt Augsburg hat gegen den rechten Autor Martin Sellner ein Betretungsverbot für das gesamte Stadtgebiet verhängt (siehe hier). Ein solches Betretungsverbot ist nur zur Verhinderung von Straftaten zulässig.

Für seine Verhängung genügt die Möglichkeit, dass jemand vielleicht eine Straftat begehen könnte, indes nicht aus. Viel mehr muss der Staat im Voraus anhand konkreter Tatsachen belegen, dass eine erhebliche Wahrscheinlichkeit der Begehung von Straftaten durch die mit dem Aufenthaltsverbot belegte Person besteht.

Was ohnehin schwierig ist, erweist sich im Fall von Martin Sellner als Ding der Unmöglichkeit: Denn Sellner ist trotz jahrelangem Aktivismus und zahlreicher Besuche in Deutschland kein einziges Mal vorbestraft. Gleichwohl wurde das Betretungsverbot gegen ihn erlassen.

Es ist allerdings nicht das erste Mal, dass der deutsche Staat sich im "Kampf gegen Rechts" über geltendes Recht hinwegsetzt: Bereits das Einreiseverbot gegen Sellner, die Kündigung eines Mietvertrages mit der AfD durch die Stadt Essen oder das Verbot des "Compact"-Magazins wurden von Gerichten gekippt.

Doch den deutschen Staat scheint das nicht zu interessieren - er erlässt einfach lustig weiter offenkundig rechtswidrige Maßnahmen. Ob diese später vor Gericht aufgehoben werden, kann ihm egal sein - denn das hat für ihn keinerlei Konsequenzen.

Für Martin Sellner und andere, die staatlicherseits derart schikaniert werden, hat es diese indes schon: Denn solche Maßnahmen sind erst einmal gültig und können trotz ihrer offenkundigen Rechtswidrigkeit bis zu einer anderslautenden Gerichtsentscheidung durchgesetzt werden. Und bis es zu einer solchen kommt, dauert es nicht nur - ihre Erreichung raubt auch viel Zeit und Geld, die man ansonsten in politischen Aktivismus gesteckt hätte. Genau auf diese Lähmung von Aktivität zielt der Staat mit derlei Maßnahmen ab.

Anders als viele zu glauben scheinen, ist es übrigens auch nicht verboten, verfassungswidrige Meinungen zu vertreten. Verfassungswidrige Meinungen unterliegen genau so dem Schutz der Meinungsfreiheit wie verfassungskonforme Meinungen. Das Bundesverfassungsgericht hat dazu im sog. Wunsiedel-Beschluss ausgeführt:

Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleistet jedermann das Recht, seine Meinung frei zu äußern und zu verbreiten. Meinungen sind durch die subjektive Beziehung des Einzelnen zum Inhalt seiner Aussage geprägt (vgl. BVerfGE 7, 198 <210>). (...) Insofern lassen sie sich auch nicht als wahr oder unwahr erweisen. Sie genießen den Schutz des Grundrechts, ohne dass es darauf ankommt, ob die Äußerung begründet oder grundlos, emotional oder rational ist, als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt wird (vgl. BVerfGE 90, 241 <247>). Die Bürger sind dabei rechtlich auch nicht gehalten, die der Verfassung zugrunde liegenden Wertsetzungen persönlich zu teilen. Das Grundgesetz baut zwar auf der Erwartung auf, dass die Bürger die allgemeinen Werte der Verfassung akzeptieren und verwirklichen, erzwingt die Werteloyalität aber nicht (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2001 - 1 BvQ 13/01 -, NJW 2001, S. 2069 <2070> und vom 15. September 2008 - 1 BvR 1565/05 -, NJW 2009, S. 908 <909>).
Geschützt sind damit von Art. 5 Abs. 1 GG auch Meinungen, die auf eine grundlegende Änderung der politischen Ordnung zielen, unabhängig davon, ob und wie weit sie im Rahmen der grundgesetzlichen Ordnung durchsetzbar sind. Das Grundgesetz vertraut auf die Kraft der freien Auseinandersetzung als wirksamste Waffe auch gegen die Verbreitung totalitärer und menschenverachtender Ideologien. Dementsprechend fällt selbst die Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts als radikale Infragestellung der geltenden Ordnung nicht von vornherein aus dem Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG heraus. Den hierin begründeten Gefahren entgegenzutreten, weist die freiheitliche Ordnung des Grundgesetzes primär bürgerschaftlichem Engagement im freien politischen Diskurs sowie der staatlichen Aufklärung und Erziehung in den Schulen gemäß Art. 7 GG zu.

Ob Sellners Positionen verfassungswidrig oder verfassungskonform sind, spielt insofern überhaupt keine Rolle. Gleiches gilt für die Tatsache, dass er Österreicher ist, weil Staatsbürger von EU-Ländern fast die gleichen Rechte wie deutsche Staatsbürger besitzen.

Bereits in der Vergangenheit hat die deutsche Polizei vermummt Veranstaltungen von Martin Sellner gestürmt, um zu verhindern, dass er aus seinem Buch "Remigration - Ein Vorschlag" liest. Eine Rechtsgrundlage konnte sie dafür auch auf Nachfrage nicht nennen:

https://www.youtube.com/watch?v=P4OW0zFUhts

Ein Staat, der mit schwer gepanzerten Polizisten migrationskritische Buchlesungen stürmt, während die Gewaltkriminalität im Land u. a. durch eben jene Migration eskaliert, mutet für mich nicht nur totalitär an - er macht sich aus meiner Sicht auch maximal lächerlich.

Was ist Eure Meinung zum Betretungsverbot gegen Martin Sellner?

Schlecht, Meinungsfreiheit gilt für alle. 88%
Gut, Migrationskritikern müssen die Grundrechte genommen werden. 12%
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Endlich AfD Verbot

Mittlerweile haben schon 113 mutige Demokraten aus dem Bundestag eine Forderung zum Verbot der rechtsextremen AfD unterschrieben und eingereicht.

Erstmal muss man jedem der unterschrieben hat hier den höchsten Respekt zollen. In Zeiten in denen die Gewalt von rechter Gewalt und Verfolgung so hoch wie nie ist, täglich mit Abgeordneten der rechtsextremen AfD im Bundestag gesessen wird einen solchen Antrag zu unterschreiben erfordert Mut. Der Polizeischutz dieser Abgeordneten sollte massiv erhöht werden, damit auch andere welche Angst haben den Antrag unterschreiben.

Die AfD muss ein für alle mal aus der Gesellschaft verschwinden, noch nie gab es seid dem zweiten Weltkrieg so viel Hass, Hetze und Gewalt gegen Migranten. Immer öfter hört man Rassismus auf den Straßenbund im Netz, als sei es das normalste der Welt, man siehe hier nur das Schock Video aus Sylt!

Daher sollte auch die Zivilbevölkerung wieder Massenproteste organisieren wie Anfang des Jahres nachdem rauskam das Mitglieder der rechtsextremen AfD über die Deportation von Million von Migranten geredet haben.

Wie seht ihr die Möglichkeit eines Verbotes der rechtsextremen AfD? Was können wir als Zivilbevölkerung tun?

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Frauen Weltweit demonstrieren gegen das Selbstbestimmungsgesetz - versteht Ihr den Kampf Biologischer Frauen und unsere Sorgen?

„Frauenrechte, Frauenräume, Frauensport schützen“ steht auf den Protestschildern der rund 250 Frauen, die sich am 1. November vor dem Berliner Bundeskanzleramt versammelt haben. Oder: „Frausein ist kein Gefühl“. Um 12.05 Uhr werden alle still. Schweigeminute.

Denn an diesem 1. November tritt das sogenannte „Selbstbestimmungsgesetz“ in Kraft. Ab jetzt kann jeder Mensch ab 14 mit einem einfachen „Sprechakt“ auf dem Standesamt seinen Geschlechtseintrag ändern. Voraussetzungen: keine.

Den Anfang hatten die Neuseeländerinnen gemacht. Fünf Minuten nach Mitternacht deutscher Ortszeit hatten sie sich vor der deutschen Botschaft in Wellington postiert. „Self-ID harms!“ stand auf ihren Plakaten.

„Vrouwen zeggen NEE!“ stand auf den Plakaten in Den Haag, “Ytringsfrihed for kvinder” forderten die protestierenden Frauen in Kopenhagen: Redefreiheit für Frauen! Eine Frau, die in einer Frauenumkleide dagegen protestiert, dass die selbsterklärte „Frau“ mit Penis, die sich neben ihr umzieht, ein biologischer Mann ist, läuft Gefahr, dafür mit einer Geldbuße bestraft zu werden.

„’Women’ is not negotiable”. Diesen Spruch hatten die Protestlerinnen in San Francisco auf ihre Plakate geschrieben. Der Begriff „Frau“ ist nicht verhandelbar.

„Il sesso e reale“ (Das biologische Geschlecht ist real) proklamierten die Italienerinnen und versicherten ihre „Solidarità con le sorelle tedesche“, ihre Solidarität mit den deutschen Schwestern.

Und in Paris und Québec erklärten die Protestlerinnen: “Sauvons les sports féminins!” Lasst uns den Frauensport retten! In London kamen vor der deutschen Botschaft über 200 Frauen zusammen. In England hatten die hier besonders schlagkräftigen Feministinnen das geplante Self-ID-Gesetz verhindert. 

https://www.emma.de/artikel/weltweiter-protest-gegen-transgesetz-341405

Versteht Ihr das Frauen weltweit gegen dieses Gesetz protestieren, das Frausein nicht einfach nur ein Gefühl ist, und wir unsere Räume schützen müssen?

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Warum sind die Abschiebungen weniger geworden?

Vor 30 Jahren sind in einem Jahr über 50.000 Menschen abgeschoben worden, selbst noch vor 20 Jahren unter Rot-Grün gab es fast 40.000 Abschiebungen in einem Jahr. 2023 wurden 16.000 abgeschoben und das obwohl es vor 30 Jahren viel weniger Zugewanderte gab als heute, das heißt, pro Kopf wäre die Anzahl an Abschiebungen höher gewesen, wenn die Zahl der Abschiebungen genau gleich gewesen wäre, was sie nicht ist. Die Zahl der Abschiebungen ist heute deutlich niedriger.

In diesem Moment gibt eine Seite, die von der Bundesregierung finanziert wird, Tipps in verschiedenen Sprachen, wie man Abschiebungen verhindern kann.

Diese Regierung finanziert eine Seite, die sogar empfielt, eine Behörde der Bundesregierung zu verklagen. Abschiebungen werden oft nur alibimäßig durchgeführt. Nach Solingen gab es zwei Tage vor der Landtagswahl einen Abschiebeflug nach Afghanistan, zum ersten Mal seit 2 Jahren mit 1000€ Handgeld.

Das Versprechen des Kanzlers von Abschiebungen im großen Stil war nichts als ein leeres Versprechen. Die Grünen wollen so viele Abschiebungen wie nur möglich sabotieren.

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