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Nachbar macht Stress wegen Trampolin im Garten?

Hallo,

folgender Fall: Ich lebe in einer Mietwohnung, wir haben einen Gemeinschaftsgarten. Unter der Erlaubnis meines Vermieters habe ich dort einen Trampolin für meine Kinder aufgestellt.

Heute bekam ich mit einem Ohr eine "schreiende" Unterhaltung mit, indem ein Eigentümer der Wohnung den Hausmeister anstresste, warum er diesen Trampolin nicht entfernt oder gar wegschmeißt. Er sei für Ordnung und Sauberkeit zuständig.

In dem Moment platzte ich raus und konfrontierte diesen "netten Nachbarn". Er meinte: „Was stellst du da als nächstes ab? Deine Waschmaschine oder deine Müllberge?", ich versuchte ihm freundlich zu erklären, dass dies "nur" ein Trampolin sei und er ja Müllberge schlecht damit vergleichen kann. Außerdem sei es laut Mietvertrag überhaupt kein Problem.

Nein, er schrie mich an, dass das nicht i.O sei, denn Kinder machen auch Lärm usw. Und mit MEINEM Vermieter hätte er dann Feder zu rupfen bei der nächsten Versammlung.

So, Rechtsfrage: Kann ich diesen Trampolin dort stehen lassen oder muss ich diesen beseitigen?

Ich glaube, ihm geht es nicht um den Trampolin, sondern, weil dort meine Kinder spielen. Ziemlich kinderfeindlich, nicht? Sollte es aber nur daran liegen, werden wir diesen 5x am Tag bespielen, sofern es außerhalb der Ruhezeiten liegt, weil einfach frech, was der Kerl sich rausnimmt.

Was sagt ihr/das Gesetz?

Wohnung, Vermieter, Gesetz, Weg, Wohnungseigentum, Gemeinschaftseigentum

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