Unrechtsmäßige Eheschließung im Ausland?

Zwei Personen heiraten im Ausland der Deutsche Staatsangehörige fliegt dorthin im nachhinein erfährt der Deutsche Staatsangehörige das die Ehe nicht nach Gesetzen geschlossen worden ist sondern durch Korruption weil unterlagen fehlten.

Nach der schnellen Trennung und die Frau in Deutschland war stellt er eine Klage im Ausland. Die Ehefrau will davon nichts Wissen und stellte eine normale Scheidung in Deutschaland. Am ende gab es ein Urteil im Ausland die besagt die Ehe bestand nie Rechtsmäßig das Oberlandesgericht folgte dieser Meinung das man eine Ehe die nie bestand nicht scheiden kann und Anerkennt das Auslandsverfahren.

Da solche Verfahren Jahre dauern hatte die Frau dann einen anderen Partner und bekam 2 Kinder das bedeutet der Deutsche Mann wurde zweimal zum Rechtlichen Vater als Ehemann. Dieser beteuerte auch von den Behörden nicht mit der Frau verheiratet zu sein Rechtsmäßig.

Am ende bekam er Recht durch die Geburten bekamen die Kinder die nicht seine sind die Deutsche Staatsbürgerschaften und die Mutter Duldungen und Aufenthalte und der Deutsche Ehemann musste zwei Teure Anfechtungen machen.

Die Frau und Mutter der Kinder wusste ja von den Betrug und das sie weiter Falsche Angaben machte wie kann Ausländerbehörde und das Standesamt jetzt nachträglich reagieren mit den Urteil aus dem Ausland und Bestätigung des Deutschen Oberlandesgericht das diese Ansprüche weder für die Frau noch den Kindern zustanden.

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Wie hoch ist hier juristisch die Prognose in Prozent (realistisch + ernstgemeint bitte bewerten)?

Wenn ein Schuldner vom Gerichtsvollzieher zur Abgabe der Vermögensauskunft geladen wird und dann einen Tag nach diesem Termin der Gerichtsvollzieher dem Gläubiger am 26.03 mitteilt, dass es nicht ausschließbar sei, dass der Brief mit der Ladung den Schuldner gar nicht erreicht hat, da eine Abfrage beim Einwohnermeldeamt keine aktuelle Adresse ergeben hätte, wie hoch ist die Prognose in Prozent, dass der Brief mit der Ladung zur Vermögensauskunft den Schuldner doch erreicht hat und er (Anmerkung: Der Schuldner) - um Gelder dem Gläubigerzugriff unwiderruflich zu entziehen - am 30.03 sich hat ein Bauchtattoo über den ganzen Bauch stechen lassen?

Ansonsten hätte der Schuldner ja auch das Bauchtattoo stechen lassen, wenn er beispielsweise gar keine Schulden mehr hat oder zumindest zu einem anderen Zeitpunkt.

Eine Abfrage durch den Gläubiger beim Einwohnermeldeamt am 02.04 ergab eine neue Adresse (eine andere, als diese, an welche die Ladung zugestellt wurde -> Es ist aber nachweisbar, dass der Schuldner hier zumindest zuletzt gewohnt hatte).

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Ist der unten geschilderte Sachverhalt juristisch zwingend?

Wenn man die schriftliche Äußerung des X gegenüber dem Y vom 29.06.2022 (im Rahmen der zweiten Kontaktphase (von Frühjahr / Sommer 2022 bis Frühjahr / Sommer 2023 andauernd) vom X getätigt) betrachtet, so ist es nicht nur möglich, sondern eben zwingend:

Der X wünscht in besagter Äußerung die Schriftform für eine vertragliche Vereinbarung zwischen ihm & dem Y, um im Ernst- bzw. Streitfall zweifelsfrei beweisen zu können, dass es einen Vertrag zwischen ihm & dem Y gibt und der Y dementsprechend nichts (mehr) ableugnen könnte.

Demzufolge muss auch eine mit dem Sachverhalt gänzlich unbefangene Person hier zwingend erkennen, dass der X weiß, dass Verträge ganz allgemein einzuhalten sind, denn ansonsten würde dieser ja auch nicht die Schriftform als Beweismittel von einer vertraglichen Vereinbarung zwischen ihm & Y wünschen.

Wenn man dann als unbefangene Person mit dieser Tatsache als Hintergrundwissen das Prozedere um den Abschluss des Untermietvertrages betrachtet, so gelangt man hierbei zwingend zu dem Schluss, dass der X hier die Vereinbarung, ab dem zweiten Monat im Untermietverhältnis sämtliche Kosten der Wohnung selbst zahlen zu wollen / können, nur getätigt haben kann, da er durch eine dem Y zu diesem Zeitpunkt noch unbekannte Sicherheit für ihn weiß, dass er diese Vereinbarung am Ende auch tatsächlich einhalten wird können und er ja weiß, dass Verträge immer einzuhalten sind.

Somit ist es dann also nicht nur möglich, dass der X aufgrund einer Sicherheit für ihn, den Untermietvertrag einhalten zu können, dies dem Y zugesichert hat, sondern zwingend.

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Kann ich die Kundin anzeigen, oder bin ich Schuld?

Ich verleihe Abendkleider und eine Kundin hat mir eine Auswahl an Kleidern geschickt, die ihr gefallen und hat eines dieser Kleider reserviert.

Leider war ihr Kleid beim Zoll, daher konnte ich es ihr nicht schicken. Daraufhin habe ein anderes aus ihrer Auswahl verschickt, weil ich dachte das würde ihr auch gefallen.

Das war leider ein Fehler von mir, denn als das Kleid angekommen ist war sie sauer und wollte das Kleid nicht. Ich habe sie gefragt ob sie das Geld zurück haben will. Das hat sie verneint, aber sie wollte 2 Stunden zu mir fahren um sich dann für ein anderes Kleid zu entscheiden.

Es war 00:00 Nachts, sie kam an und hat 2 Stunden gebraucht, sich aber dann für ein Kleid entschieden. Wir haben ihr zur Not 1 weiteres Kleid mitgegeben aus Nettigkeit und auch als Entschuldigung,

Erst 9 Tage später, als die Hochzeit auf dem sie das Kleid anhatte zu Ende war hat sie sich bei mir gemeldet. In meinen AGB steht, dass man direkt nach der Veranstaltung das Kleid wieder zurück schicken, soll ansonsten fällt eine Gebühr von 10€ pro Tag an.

Die Kundin möchte die Kleider nicht zurückschicken und begründet das mit ihren Fahrtkosten und der Behauptung, die Kleider seien kaputt gewesen und sie hätte sie zum Schneider bringen müssen. Obwohl sie freiwillig da war und sich selbst für die Kleider entscheiden hat. Sie hat dafür Kosten von 200€ berechnet.

Das kann ich aber nicht zurück erstatten, da die Miete für das Kleid 250€ beträgt und sie das Kleid getragen hat. Ich hätte nichts von einer Rückerstattung an sie.

Hätte sie von Anfang an, wo ich das falsche Kleid geschickt habe das Geld zurück verlangt, hätte ich es ihr gegeben. Aber jetzt wo sie das Kleid anhatte, will sie das Geld zurück - das geht doch nicht, oder?

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