2 Antworten

Das kommt ganz auf den Ausgang des Berufungsverfahrens an.

Ansonsten gelten für einen Akif Pirincci prinzipiell die gleichen Regeln wie für einen Herrn Müller, Meier, Schmidt oder Schulze:

Ist eine Äußerung justiziabel, dann wäre das entsprechend zu ahnden. Darunter fallen Delikte wie Volksverhetzung, Verleumdung, üble Nachrede, Beleidigung oder Bedrohung.

Geht es allerdings nur um eine reine Meinungsäußerung, die lediglich so manch einem nicht gefällt (mir persönlich ist der Gute in manchen seiner Äußerungen auch mitunter etwas zu "deftig", doch muss ja nicht jedem immer alles gefallen), ist das noch lange kein Straftatbestand. Da sollte die Justiz fein aufpassen, denn ansonsten haben wir irgendwann wieder willkürliche Verbote bestimmter Bücher, die den Regierenden einfach nur nicht in den Kram passen.

Empfehlenswert ist dazu das Interview zwischen Helmut Reinhard (Politik Spezial) und Pirincci. Positiv daran ist, dass Reinhard seinen Gesprächspartner keinesfalls mit Samthandschuhen anfasst, aber dennoch sehr fair mit ihm umgeht.

Demnächst hoffentlich.

Im Februar 2024 wurde Pirinçci vom Amtsgericht Bonn zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt. Da er bereits unter Bewährung stand, wurde das Urteil nicht zur Bewährung ausgesetzt. Pirinçci kündigte an, in Berufung zu gehen.

Quelle Wikipedia

Dieser Neonazi lernt es wohl nur auf die harte Tour.


schelm1  02.05.2024, 10:19

Ist Härte selbst nicht die Tour der Neonazis?

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