6 Antworten

Das steht doch in deinem Link drin - haste den Artikel nicht gelesen?

"Zutun hat dies mit der Prozesskostenordnung. Eine Rolle spielt hierbei die urpsürunglich von der Klägerin geforderte Summe; sie hatte wenigstens 10.000 Euro vom Land Berlin verlangt und sich dabei auf das Antidiskriminierungsgesetz (LADG) berufen, das Menschen vor Diskriminierung seitens der Behörden schützen und Ansprüche auf Schadenersatz ermöglichen soll.

Der Frau wurde vor dem Prozess vom Land Berlin eine Entschädigung von 750 Euro zugesprochen, also eine deutlich kleinere Summe. Wirtschaftlich betrachtet ist der Beklagte, das Land Berlin, zum Ende des Prozesses also in gewisser Hinsicht der Sieger. Da die 750 Euro, die der Frau zusgesprochen und nun gerichtlich bestätigt wurde, weniger als zehn Prozent der ursprünglich geforderten Summe von 10.000 Euro ausmacht, werden die Prozesskosten nicht geteilt, sondern müssen in diesem Fall allein von der Klägerin getragen werden."

Sie wollte einfach einen zu dicken Schluck aus der Pulle. Aber zahlen wird sie ja selbst nichts, so ein Verein springt für die Prozesskosten ein.

Die Dame hat 750€ bekommen, das war ihr zu wenig und sie hat auf 10.000€ geklagt.

Das Gericht hat dies jedoch abgelehnt, sodass sie weiterhin nur 750€ bekommt.

Die Prozesskosten dafür muss sie deshalb tragen, weil sie selbst mehr Geld gefordert hat und es diesen Prozess ohne Sie nicht gegeben hätte.

Die Klägerin hat durch ihre Klage einen Streitwert (also der Wert, mit dem sich das Gericht beschäftigen muss) selbst eingebracht. Sie wird dadurch Kostenschuldnerin - wie übrigens jeder, der eine Klage einreicht.

Die Dame war gierig und hat 10.000€ verlangt.

hat aber nur 750€ bekommen und damit den Prozess zu 92% verloren.

Also ganz normale Entscheidung. Hätte sie auf 750€ geklagt, hätte die Behörde alles zahlen müssen.

Erstmal waren das nicht wir, sondern das Gericht. Und zum anderen ist das warum in dem Artikel gut erklärt

Woher ich das weiß:Hobby – Seit Jugendtagen verfolge ich täglich die politische Welt