Hallo,
ich habe im letzten Jahr etwas bestellt und nun wurde ein Insolvenzverfahren gegen die GmbH & Co. KG eröffnet. Deren Insolvenzverwalter hat uns nun darum gebeten, unsere Forderung (in Höhe von 168 Euro) anzumelden.
Bei dem Formular zur Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren gibt es ein Feld "Abgesonderte Befriedigung unter gleichzeitiger Anmeldung des Ausfalls wird beansprucht (z.B. Eigentumsvorbehalt, Vermieterpfandrecht, Grundschuld etc.)"
Hierbei kann man "nein", "nein, auf bestehende Sicherungsrechte (Paragraph 49 bis 51 InsO) wird verzichtet" und "ja" ankreuzen.
Wir sind ganz "normale" Gläubiger, die einfach nicht die Ware, für die wir gezahlt haben, erhalten haben.
Welches Feld sollten wir eher ankreuzen, um schnellstmöglich wenigstens einen Bruchteil unseres Geldes zu bekommen? "Nein" oder "Nein, auf bestehende Sicherungsrechte (Paragraph 49 bis 51 InsO) wird verzichtet"?
LG