Ermittlungsverfahren , Einspruch einlegen oder nicht?
Person X wird beschuldigt pornografische Schriften im Internet verbreitet zu haben ( hat er auch , aber lediglich ein Dick Pig ) , soll nun 750 € Strafe dafür zahlen . Macht es Sinn dagegen Einspruch zu erheben oder steht er am Ende bei einer Niederlage mit noch höheren Kosten ( Prozesskosten ) da ?
Bitte nur Antworten wenn du vom Fach bist
4 Antworten
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Das hängt davon ab wie sich die Strafe zusammensetzt. Es macht einen Unterschied ob es 10 Tagessätze a 75€ oder 75 Tagessätze a 10€ sind.
Sinnvoll ist ein Einspruch in jeden Falle, wenn die Tagesätze zu hoch sind. Hier gilt ein Tagessatz ist ein 30tel des Monatsnettogehaltes. In diesen Fall kann man den Einspruch auf die Höhe der Tagessätze begrenzen und das Nettogehalt entsprechend nachweisen.
Ansonsten ist die Frage, ob man mit der Verurteilung als solches ein Problem hat. Hier kommt es insbesondere darauf an, ob man später mal z.B. für die Polizei arbeiten will oder ob es bereits eine Verurteilung gab.
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Du schreibst, dass Person X die Tat begangen hat.
Entsprechend klingt es sehr unwahrscheinlich, dass sie die Strafe verringert, wenn man hier Einspruch einlegt. Einzige Ausnahme wäre, wenn die Tagessätze zu hoch angesetzt wären.
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soll nun 750 € Strafe dafür zahlen
Nun, da er ja wirklich was gemacht hat, ist er mit 750 € noch gut weggekommen.
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Ich würde einen Anwalt beauftragen zumindest Akteneinsicht zu beantragen. Davon, was dann passiert bzw. dabei heraus kommt, hängt es ab, was sinnvoll ist.
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die Rechtschutz zahlt leider nicht bei Strafverfahren .... was wenn allein diese Aktion schon mehr kostet ?
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Du bekommst auch ohne einen Anwalt Akteneinsicht (bzw. Person X) - § 147 Abs. 4 StPO.
Die Frage bleibt nur, was das bringen soll. (Wenn man die Straftat grundsätzlich einräumt). Die rechtliche Würdigung, ob die Anzahl der Tagessätze evtl. zu hoch ist, kann ein Laie kaum leisten. Die Höhe der Tagessätze kann man falls sinnvoll auch ohne Anwalt anpassen lassen, aber dazu braucht man keine Akteneinsicht.
Na klar, für den Anwalt bezahlt er nochmal in etwa den gleichen Betrag.