Krankenkasse fordert Kosten?

Venus345  30.04.2024, 18:48

habt Ihr Anzeige erstattet?

Kanon027 
Fragesteller
 30.04.2024, 18:52

Wir haben keine Anzeige erstattet, die Gegenseite schon. Ich habe aber die Polizei gerufen

4 Antworten

Das eine hat mit dem Anderen nichts zu tun, Das eine ist ein Strafprozess und das andere zivilrechtliche Forderungen der krankenkasse. Ob es sich um notwehr handelt, das entscheidet der Richter. In der Regel ist schlagen von personen keine Notwehr, die zur Abwehr eines einfachen Angriffes erforderlich ist. Das ist meist zurückschlagen und damit Körperverletzung.

wie schon zu der Unfallfrahd, empfehle ich dringend einen Anwalt einzuschalten, du merkst selber dass du ganz viele Fragen hast und nicht wirklich weißt was du tust, so können Ansprüche die du hast untergehen und du am ende das verfahren verlieren, was du eigentlich gewinnst

die krankenkassen wollen gegenseitig von den jeweiligen Verursachern die Behandlungskosten sich wiederholen, wenn hier von deiner seite aus nicht richtig verteidigt wird, ist es egal wie du DENKST dass es notwehr idt, wenn es nicht bewiesen und BESCHIEDEN wurde, dann zahlst du

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – gelernter Rechtsanwaltsfachangestellter

Kanon027 
Fragesteller
 30.04.2024, 21:43

Für einen Anwalt habe ich leider kein Geld. Mir wurde gesagt, wenn ich anzeige und den Fahrer verklage, muss ich meinen Anwalt zahlen, egal ob ich gewinne oder nicht. Wenn ich gewinne, muss ich nur keine Gerichtskosten zahlen.

Deshalb wurde mir empfohlen, keine Anzeige zu stellen und darauf zu warten, dass ich angeklagt werde. Wenn ich in dem Fall einen Freispruch bekomme, muss ich anscheinend auch keinen Anwalt zahlen. Stimmt das so?

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matze13924  30.04.2024, 23:11
@Kanon027

ich sage dir als gelernter Rechtsanwaltsfachangestellter der im Strafrecht und Verkehrsrecht gearbeitet hat, dass ich in deinem Fall davon ausgehe dass

1. du das als Schadenersatz geltend machen kannst. Wer hat dir hier diese Info gegeben ???? Ja Vorschusspflichtig bist du als Auftraggeber, aber du kannst es wiederum dir im Sinne des Schadenersatzes dann wiederholen, zudem musst du dich wahrscheinlich auch noch selber verteidigen - deinen anwalt zahlen musst du logischerweise nur, wenn du einen hast, aber wenn du verlierst zahlste den gegnerischen anwalt und die gerichtskosten...

2 wird jeweils ein strafverfahren gegen jeden eröffnet der angezeigt wurde, zeigst niemanden den fahrer an, dann wird Staatsanwaltschaft und polizei GAR NIX gegen den machen

3. hat vielleicht jeder je nach Ausgang des Strafverfahrens zivilrechtliche Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadenersatz, machst du das nicht selber, dann kriegste keinen cent, zivilrechtlich muss man selber machen (wo kein kläger da kein richter) - bedenke dass auch die Krankenkassen wie du schon gesehen hast hieran Interesse haben!!!

4. Anzeige, Strafantrag und Strafverfahren ist die strafrechtliche Sache - hier würdest du zum beispiel anzeigen oder direkt Strafantrag stellen, die Staatsanwaltschaft mithilfe von Polizei ermitteln, ein Vorverfahren gegen den Beschuldigten eröffnen, ggf. auch direkt Anklage vor der zuständigen Strafkammer erheben, hier bist du je nach Sache der Angeklagte/Beschuldigte oder lediglich Zeuge oder Zeuge/Opfer

5. Klage, Nebenklage, Schmerzensgeld, Schadenersatz ist die zivilrechtliche Sache - wenn du hier nicht eine formale ordnungsgemäße anständige Klage erhebst oder durch einen Anwalt erheben lässt, passirrt hier gar nix und dein aua bleibt aua, du zahlst die krankenkassen, behandlungskosten, Ärzte, Schäden etc.

6. kannste zum Gericht gehen, dir einen Beratungshilfeschein holen und für rin Zivilverfahren PKH (Prozesskostenhilfe) beantragen - was Geld angeht

Die Frage ist doch, ob du auch dein Recht haben willst... und nicht irgendwas bezahlst, weil du eibfach das machst was dir geschickt wurde, ps schaut sich der anwalt ja erstmal die sache an und berät dich

Fazit meiner Meinung nach, ohne (kurzfristigen) rechtlichen Beistand kann das dicke ins Auge gehen

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Oder kommt das erst nach Ergebnis der Gerichtsverhandlung?

Genau.

Es handelt sich meiner Auffassung nach um Notwehr.

Das ist irrelevant. Das entscheidet ein Richter.

Es ist unerheblich, warum und aus welchem Grund ihr euch geschlagen habt. Du hast Verletzungen davongetragen, er ebenso, die nicht entstanden wären, hättet ihr euch nicht geprügelt.

Damit haben beide Krankenkassen gegen den jeweils anderen Ansprüche auf Erstattung der Behandlungskosten, die angefallen sind.

Grundsätzlich ist derjenige, der eine andere Person vorsätzlich, rechtswidrig und in schuldhafter Weise körperlich misshandelt und/oder an der Gesundheit schädigt, dieser gegenüber zum Schadensersatz, beispielsweise für die Kosten einer ärztlichen Behandlung und medizinischen Versorgung o.ä., verpflichtet.

Die Anspruchsgrundlage, aus der sich ein Anspruch auf Schadensersatz für eine Körperverletzung ergibt, ist § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (kurz: BGB). Die Norm besagt, dass derjenige, der in vorsätzlicher oder fahrlässiger Weise Leben, Körper, Gesundheit oder ein sonstiges Rechtsgut verletzt, zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet ist.

Der Anspruch auf Schadensersatz wegen einer Körperverletzung geht auf die Krankenversicherung über, sofern diese die Behandlungskosten übernimmt. Dies ergibt sich aus § 116 Absatz 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch – Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz (kurz: SGB X). Der Anspruch der Krankenkasse ist dabei übrigens nicht von einer tatsächlichen strafrechtlichen Verurteilung abhängig.

Wenn eine Aufforderung zur Zahlung kommen sollte, dann wende dich an deine Haftpflichtversicherung. Nicht immer, aber unter bestimmten Umständen, übernimmt sie die Kosten.

Und es ist auch unerheblich, ob es zu einer Verhandlung kommt. Selbst wenn es so ist, du freigesprochen werden würdest, du musst die Behandlungskosten trotzdem tragen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Über 35 Jahre Berufserfahrung, Führungsposition

Kanon027 
Fragesteller
 30.04.2024, 19:04

Du schreibst ja dass es um "vorsätzlich, rechtswidrig und in schuldhafter Weise " hinzugefügte Schäden geht. Im Falle einer Notwehr bin ich ja rechtlich nicht an den Verletzungen schuld, oder nicht?

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sassenach4u  30.04.2024, 19:06
@Kanon027

Für die Krankenkasse ist das unerheblich. Hättest du ihn nicht verletzt, hätte er nicht zum Arzt gemusst und die Solidargemeinschaft kommt nicht dafür auf. Notwehr ist in dem Fall fahrlässig, du hättest auch einfach aus der Situation herausgehen können. Egal, wie du es drehen willst, kommen Kosten, zahlst du. Genau wie seine Krankenkasse erst einmal für dich und sich das Geld von ihm zurückholt.

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Kanon027 
Fragesteller
 30.04.2024, 19:08
@sassenach4u

Danke für die Erklärung. Er hat, wie in der verlinkten Frage erwähnt, ja zuerst geschlagen und mich sogar am Kragen zu sich gezogen, als ich nach hinten wollte, spielt das keine Rolle?

Er bekam außerdem Verletzungen durch mich und meinen Cousin, für welche Schäden ist wer zuständig? Wie findet dass die Krankenkasse heraus? Theoretisch könnte er ja durch mich überhaupt keinen Schaden erleiden können und nur durch den Cousin

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sassenach4u  30.04.2024, 19:12
@Kanon027

Nein, spielt es nicht. Das ist der Krankenkasse egal. Wenn er euch beide in seinem Unfallfragebogen benennt, dann bekommt ihr beide Post von seiner Krankenkasse und diese kann sich einen von euch beiden aussuchen, der für die Kosten aufkommen kann und du kannst dir dann den "Anteil" von deinem Cousin zurückholen. Nennt sich gesamtschuldnerische Haftung. Steht zu dem Mist und gut ist es. Hoffentlich hast du eine Haftpflichtversicherung oder dein Cousin und wenn du Glück hast, zahlt sie. Sonst stotterst du den Betrag an seine KK in Raten ab. Und gut aufpassen, immer brav zahlen, sonst fällt der Restbetrag in einer Summe an.

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Kanon027 
Fragesteller
 30.04.2024, 19:21
@sassenach4u

Verstehe. Wonach wird der Schulder ausgesucht und was mache ich, wenn der zweite Schulder nicht die Kosten zahlen möchte (Egal ob ich von der Krankenkasse dazu aufgefordert werde oder er)

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john4711  01.05.2024, 14:45
@Kanon027
Du schreibst ja dass es um "vorsätzlich, rechtswidrig und in schuldhafter Weise " hinzugefügte Schäden geht. Im Falle einer Notwehr bin ich ja rechtlich nicht an den Verletzungen schuld, oder nicht?

Das ist völlig korrekt. Schadensersatz muss nur leisten, wer widerrechtlich gehandelt hat. Handlungen, die durch Notwehr gedeckt sind, sind aber nicht widerrechtlich.

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sassenach4u  01.05.2024, 18:07
@Kanon027

Frag die Krankenkasse, wenn sie dich kontaktieren. Ich kann nur berichten, wir haben den genommen, den der Geschädigte als den Täter benannt hat, nennt er mehr als einen, dann haben wir nachgefragt, wen er als den "Haupttäter" ansieht und an den haben wir uns gehalten. Ob ein "Täter" zahlen möchte oder nicht, interessiert nicht, er bekommt die Zahlungsaufforderung nach einer Anhörung und dann geht das Mahnverfahren los bis hin zum Schufa--Eintrag und ggf. der eidesstattlichen Versicherung. Einen Titel bekommt die Krankenkasse auch und damit kann sie 30 Jahre lang versuchen, das Geld einzutreiben, ggf. auch mit Gehaltspfändung.

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Kanon027 
Fragesteller
 01.05.2024, 18:36
@sassenach4u

Richtet man sich aber dann nicht willkürlich gegen einen? Was wenn ich nicht oder nicht viel Schaden angerichtet habe, aber dennoch als Haupttäter von dem Geschädigten angegeben werde?

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sassenach4u  01.05.2024, 19:01
@Kanon027

Wir können hier noch stundenlang hin und her schreiben. Warte ab, was kommt und dann werde aktiv. Vlt. war er nicht zum Arzt.

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Kanon027 
Fragesteller
 01.05.2024, 19:05
@sassenach4u

Mich stört es nur, dass ich aufgrund einer von ihm herbeigeführten Situation, wo ich nicht mal weggehen konnte, sowas zahlen muss.

Könntest du mir eventuell sagen, wie das endet, wenn ich in dem ersten Forderungsbrief der KK angebe, dass es sich um Notwehr handelt oder wenn ich gar nichts äußere und auch nichts zahle? Wird da zivilrechtlich Anklage erhoben?

Wann kommt die Forderung außerdem?

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