Kostenübernahme von Med. Behandlung von Verletzungen in Verbindung mit Straftaten?

4 Antworten

es dürfte dann § 52 SGB V zutreffen:

(1) Haben sich Versicherte eine Krankheit vorsätzlich oder bei einem von ihnen begangenen Verbrechen oder vorsätzlichen Vergehen zugezogen, kann die Krankenkasse sie an den Kosten der Leistungen in angemessener Höhe beteiligen und das Krankengeld ganz oder teilweise für die Dauer dieser Krankheit versagen und zurückfordern

Die KK wird zunächst zahlen, aber eine Regressforderung wäre durchaus drin. Das könnte man mit dem § 52 Abs. 1 SGB V begründen:

" 1. Haben sich Versicherte eine Krankheit vorsätzlich oder bei einem von ihnen begangenen Verbrechen oder vorsätzlichen Vergehen zugezogen, kann die Krankenkasse sie an den Kosten der Leistungen in angemessener Höhe beteiligen und das Krankengeld ganz oder teilweise für die Dauer dieser Krankheit versagen und zurückfordern."

Deinem Beispiel verleichbare Fälle gab es schon. Ich kenne einen in Zusammenhang mit Alkohol- und Drogenfahrt. Nach einem Unfall forderte die KK die Kosten zurück - und bekam Recht.

Bergfex49  23.09.2019, 07:54

genauso und mit den geschilderten 'Folgen kenne ich es auch

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Das ist ein einfacher, selbstversuldeter Unfall und Die Krankenkasse wird die Kosten tragen. Dass das Ganze während der Begehung einer Straftat passiert ist, zählt nicht.

Die wird es zuerst übernehmen, aber dann die Kosten zurück verlangen. Was auch gut ist.

MW197927  23.09.2019, 07:26

Und wie soll sie es erfahren? Also die Polizei fragt nicht ab, wo du versichert bist und informier auch nicht.

Bei Trunkenheitsunfällen auch nicht.

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MW197927  23.09.2019, 07:30
@Eugen591

Und das erfährt es wie? Auch nicht von der Polizei. Selbst wenn er es selbst sagt, wäre ich nicht sicher ob er die Kosten Tragen muss.

Wäre dann bei jeder Schlägerei so, wenn beide Beschuldigte sind. Wäre mir neu.

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Eugen591  23.09.2019, 07:31
@MW197927

Die Fragen im Krankenhaus nach, wie das passiert ist.

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Bergfex49  23.09.2019, 07:48
@MW197927

das ist natürlich ein weiteres Problem, ändert aber nichts an der Tatsache, dass Leistungen verweigert oder zurückbehalten werden können; penetrierende Verletzungen (Stich- und Schnittwunden) sind übrigens auch Unfallverletzungen;

liegt der Krankenkasse eine entsprechende Unfalldiagnose vor, wird sie im Regelfall von sich aus tätig und erfrägt beim Versicherten die Einzelheiten;

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MW197927  23.09.2019, 08:50
@Bergfex49

Dann müsste man wohl lügen. Rate ich natürlich keinem.

Bei mir wurde nachgefragt ob Unfall oder ähnliches Vorlag. Gab nie Probleme.

Auch bei einem Bekannten, der betrunken vom Rad gestürzt ist und die Wahrheit gesagt hat.

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furbo  23.09.2019, 09:33
@MW197927

Dir ist hoffentlich klar, dass du eine rein rechtliche Frage mit der Frage nach der Beweisbarkeit verbindest? Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun, es sind zwei ganz verschiedene Paar Schuhe.

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MW197927  23.09.2019, 12:45
@furbo

Rein rechtlich mag es so sein. Wenn man alle Fragen ehrlich beantwortet und trotzdem keiner Geld will, scheint sich entweder keiner zu interessieren oder man ist sehr kulant. Zumindest grobe Fahrlässigkeit scheint abgedeckt, oder niemanden zu interessieren.

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MW197927  23.09.2019, 12:54
@MW197927

Im schlimmsten Fall wird man an den Kosten prozentual Beteiligt, ganz musst du nicht zahlen. Reales Beispiel: Trumkenheitsunfall 9000 kosten, selbst davon 2000. Einlommensabhängig.

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