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Wie lest Ihr diese Originalzitate aus dem Gutachten von Brosius- Gersdorf zur Möglichkeit von Abtreibungen?

 "Auch in der Spätphase der Schwangerschaft muss der Gesetzgeber aber Ausnahmen vom Verbot des Schwangerschaftsabbruchs vorsehen und den Abbruch erlauben (Rechtmäßigkeit und Straffreiheit), wenn der Frau die Fortsetzung der Schwangerschaft unzumutbar ist ... Der Gesetzgeber sollte erwägen, die medizinische Indikation partiell neu zu regeln."

"Bei der medizinischen Indikation besteht allerdings Neuregelungsbedarf. Sie erscheint problematisch in Konstellationen, in denen die Gefahr für die Frau nicht in einem akut lebens- oder gesundheitsbedrohenden Befund besteht, der durch die Schwangerschaft selbst bewirkt wird, sondern aus den Belastungen durch die Verantwortung für das Kind nach der Geburt resultiert."

"Der Schwangeren geht es beim Abbruch (bis zum 9. Monat) um die Verweigerung des Austragens der Schwangerschaft, weil ihr die damit verbundenen Gefahrtragungs-, Gebär-, Verantwortungsübernahme- und Sorgepflichten eine eigene Rechtsaufgabe und zugleich Lebensneugestaltung abverlangen, die von ihr jenseits der Zumutbarkeit schlicht nicht eingefordert werden können."

Das alles steht in jedem Fall im krassen Widerspruch zur bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Letztlich will die Frau es gestatten, Kinder bis zum 9. Monat im Mutterleib zu töten, wenn die Mutter es so will

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Sie will Abtreibungen bis zur Geburt ermöglichen 67%
Anders 33%
Bundestag, Bundesverfassungsgericht

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