Asyl – die besten Beiträge

Kommunen geht reihenweise das Geld aus, was auch die Bürger spüren. Was kann man tun, um wieder Geld in die Kassen zu spülen?

Den Kommunen in Deutschland geht reihenweise das Geld aus. Das liegt laut "ZDF heute" neben anderen Ausgaben wie Kitakosten, überwiegend an den hohen Kosten von Sozialausgaben wie auch Unterbringung und Integration von Flüchtlingen. Der deutsche Städte- und Gemeindebund sieht derzeit ein Finanzierungsdefizit von 17 Milliarden Euro.

"Änderungen seien etwa nötig bei Leistungen für Migranten oder für pauschale Förderungen, die auch Menschen mit sehr hohen Einkommen zugutekommen und Mehrfachbezüge von Kindergeld.

"Wir würden uns auch erwarten, die Leistungen für Flüchtlinge und Asylbewerber neu und gesondert zu regeln" und "an europäischen Standards zu orientieren" .. Es bleiben vor Ort kaum noch finanzielle Kapazitäten, in die Infrastruktur zu investieren, zu sanieren, zu modernisieren. Dies führe zu einem enormen Investitionsstau." Brandl und Berghegger warnten, wo die Infrastruktur bröckele, Daseinsvorsorgeleistungen nur noch mit Mühe erbracht werden könnten und Streichungen bei Sport- oder Kulturangeboten notwendig würden, sinke die Zufriedenheit der Menschen und damit auch das Vertrauen in den Staat insgesamt.

"Noch werden zu viele Menschen auf unsere Kommunen verteilt, bei denen völlig klar ist, dass sie wieder gehen müssen - etwa Geflüchtete aus der Türkei. Das überfordert die vielen engagierten Menschen vor Ort." 

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2025-01/staedte-und-gemeindebund-forderung-neue-regierung

https://www.zdf.de/nachrichten-sendungen/heute-19-uhr/heute-19-uhr-vom-03-januar-2025-100.html

https://de.marketscreener.com/boerse-nachrichten/nachrichten/Kommunen-fordern-Kurswechsel-wegen-steigendem-Finanzierungsdefizit-48679678/

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Schluss mit Fluchtnostalgie. Braucht Deutschland eine neue Einwanderungskultur?

Vor kurzem bin ich über einen taz-Artikel gestolpert, der sich kritisch, aber differenziert über Einwanderung und Migration auseinandersetzt:

Etwa für ein schwules Paar, das in Dresden von einem als Straftäter bekannten muslimischen Geflüchteten angegriffen wurde; für einen der beiden Männer endete der Angriff tödlich. Ein Anlass, über Homophobie nachzudenken, nicht aber über Islamismus und die aggressive Unbegabtheit junger Männer, mit den Umständen der Freiheit in liberalen Gesellschaften umzugehen? Oder eine Messerattacke auf einen Polizisten in Mannheim. Oder eine auf Passagiere eines Regionalzugs bei Hamburg.
Ja, schlimm, heißt es in der linken Szene nach solchen Ereignissen, aber Einzelfälle. Man dürfe weder über Geflüchtete und schon gar nicht über den Islam und den Islamismus reden, das wäre dämonisierend, menschenverachtend und nütze – das ist die argumentative Hauptwaffe in diesem Diskurs – nur den Rechten. Und soll man sie abschieben? Aber nein, wie menschenverachtend ist das denn! Und außerdem: Was droht ihnen nicht alles in den Herkunftsländern! Auch Islamisten, notorisch bei ihren Propagandaaktionen erwischt, sollen bleiben dürfen. Wer kriminell geworden ist, hat hier nichts zu suchen, auch nicht in einem Gefängnis.
Warum hat die Linke solche Furcht, sich auch nur in Krümeln auf real existierende Ängste in der Gesellschaft einzulassen? Warum steht der Islam nie in der Debatte? Er gehört selbstverständlich zu Deutschland und seinen Kulturen – aber unter allen Bedingungen? Warum sagen Linke nicht: Einwanderung, und sei es per Flucht, ist die Chance auf Teilhabe an einer reichen, europäischen Gesellschaft, aber nicht die Garantie. Wer die Regeln missachtet, kann keinen Platz hierzulande haben.
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https://taz.de/Einwanderung-und-Migration/!6020574/

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Wird das Asylrecht zur gewollten Wirtschaftsmigration benutzt?

Wie wird Deutschland mit Flüchtlingen aus Syrien nach dem Machtwechsel im Land umgehen? Innenministerin Faeser nennt vier Punkte. Der Schutzstatus werde überprüft.

Fast einen Monat nach dem Umsturz in Syrien hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) einen Plan für den Umgang mit Geflüchteten aus dem Land vorgestellt, der auch die Aufhebung von Schutzgewährungen vorsieht.

"So wie es unser Recht vorsieht, wird das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Schutzgewährungen überprüfen und aufheben, wenn Menschen diesen Schutz in Deutschland nicht mehr brauchen, weil sich die Lage in Syrien stabilisiert hat", sagte Faeser den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

"Das wird dann für jene gelten, die kein Aufenthaltsrecht aus anderen Gründen wie Arbeit oder Ausbildung haben und nicht freiwillig nach Syrien zurückkehren", fügte die Innenministerin hinzu.

Ministerien prüfen Sicherheitsfragen

Das Auswärtiges Amt und ihr Ministerium arbeiteten gemeinsam daran, nach dem Sturz von Machthaber Baschar al-Assad durch islamistische Milizen am 8. Dezember ein klareres Bild von der Lage in Syrien zu gewinnen."Dabei haben wir vor allem die Sicherheitsfragen im Blick", sagte Faeser. "Außerdem stimmen wir uns in unserem gesamten Handeln eng mit unseren europäischen und internationalen Partnern ab."

Faeser stellt Vier-Punkte-Plan vor

Faeser nannte gegenüber den Funke-Zeitungen vier für sie wichtige Punkte: "Erstens: Wer gut integriert ist, arbeitet, Deutsch gelernt hat und hier eine neue Heimat gefunden hat, der soll in Deutschland bleiben dürfen."

Zweitens würden Menschen unterstützt, die zurückkehren wollten. Dafür werde das Programm des Bundes zur freiwilligen Rückkehr erweitert.

Drittens sprach sich die Innenministerin dafür aus, Straftäter und Islamisten schnellstmöglich abzuschieben. "Die rechtlichen Möglichkeiten dafür haben wir stark erweitert und werden sie nutzen, sobald die Lage in Syrien dies zulässt", sagte sie.

Nach Angaben des Bundesinnenministeriums befanden sich mit Stand Ende Oktober 974.136 Menschen mit syrischer Staatsbürgerschaft in Deutschland. Bei mehr als zwei Drittel der Menschen handelt es sich um Schutzsuchende.

Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/syrien-faeser-fluechtlinge-100.html

  • Auch wer hier arbeitet oder eine Ausbildung macht kam einzig wegen Asyl. Eine normale Einwanderung aus Syrien wäre so nicht möglich gewesen. Ich kann auch nicht einfach als Arbeitsloser in andere Länder einwandern.
  • Auch wer arbeitet braucht Wohnraum - den braucht Deutschland aber vermutlich für neue Schutzsuchende. Wenn von einer Million nach Wegfall des Asylgrundes jedes Mal eine halbe Million einfach bleiben darf, gibt es immer weniger Kapazitäten für Einheimische und zukünftige Asylbewerber.
  • Kurz: Warum knüpft Faeser Aufenthaltsrecht nicht schlicht an: Asylgrund vorhanden oder nicht?
  • War das von Merkel und der Wirtschaft von Beginn an so geplant?
  • Sollten die Syrer wieder gehen müssen, oder bleiben dürfen?
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„Zurückweisungen von Asylmigranten sind an den deutschen Grenzen nicht nur möglich, sondern geboten“...? Sein oder nicht sein, ist hier die Frage?

„Zurückweisungen von Asylmigranten sind an den deutschen Grenzen nicht nur möglich, sondern geboten, gemäß §18 Asylgesetz“

Das ist die Aussage von Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, ehem. Präsident des Bundesverfassungsgerichts

Hat er Recht oder kennen die Richter des Bundesverfassungsgerichtes die Gesetze nicht?

Laut Papier gibt es keine europäischen Regelungen, die über dem deutschen Paragraph 18 stehen. Das Gesetz erlaubt es den deutschen Polizeibehörden, Personen an den Grenzen zurückzuweisen.

„Die jetzige Praxis, die faktisch ein Zutrittsrecht für jeden vorsieht, der das Wort Asyl ausspricht, halte ich für nicht zulässig“, führte Papier weiter aus. Ausnahmen aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen, die vom Bundesinnenministerium angeordnet werden können, seien zur Regel geworden. Somit führe die Praxis den Sinn des Asylrechts ad absurdum.

Einwände gegen Zurückweisungen, die auf der Dublin-II-Verordnung fußen, seien nichtig. „Denn in der Frage, wer zu uns kommen darf, ist der Kernbereich der staatlichen Souveränität Deutschlands unmittelbar betroffen.“ Ein souveräner Staat könne „nicht gezwungen werden, jeder Person aus der Welt, die an der Grenze angibt, Asyl zu wollen, die Einreise zu gewähren.“

Als Konsequenz forderte der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts die Abschaffung der heutigen Form des subsidiären Schutzes. Jedoch: „Deutschland kann aus humanitären Gründen zum Beispiel Bürgerkriegsflüchtlingen Schutz gewähren“, bestätigte er. Aus dieser einstigen „Ermessensentscheidung“ sei „über europäisches Recht ein allgemeiner, individueller Anspruch geworden“. Der sei „auf Dauer nicht hinnehmbar“, bemängelte er. „Hier bedarf es insoweit einer Änderung des europäischen Rechts“, forderte Papier.

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