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Ist es nicht diskriminierend, Flüchtlinge mit einer Bezahlkarte statt Bargeld zu bevormunden?

Die Einführung einer Bezahlkarte für Flüchtlinge ist eine zutiefst diskriminierende Maßnahme, die nicht nur bevormundend wirkt, sondern auch gravierende praktische Einschränkungen mit sich bringt. Offiziell wird sie mit der Notwendigkeit einer zweckgebundenen Verwendung staatlicher Transferleistungen begründet. Tatsächlich jedoch dient sie primär dazu, populistische Ressentiments zu bedienen und denjenigen entgegenzukommen, die Geflüchteten pauschal Missbrauch unterstellen. Anstatt integrationsfördernde Strukturen zu schaffen, setzt die Regierung auf eine Symbolpolitik, die Flüchtlinge marginalisiert und ihnen fundamentale Freiheiten abspricht.

Die mit der Bezahlkarte einhergehenden Restriktionen sind beträchtlich. Der Ausschluss von Bargeldzahlungen verwehrt Geflüchteten den Zugang zu essenziellen Versorgungsmöglichkeiten, etwa dem Erwerb von Secondhand-Waren auf Flohmärkten oder über Kleinanzeigen – für viele eine existenzielle Notwendigkeit, um sich mit grundlegenden Gütern auszustatten. Auch in kleineren Geschäften oder bei Dienstleistungen, die keine Kartenzahlung akzeptieren, sind sie benachteiligt. Selbst alltägliche Vorgänge wie der Kauf eines gebrauchten Fahrrads oder eines Fahrscheins in bar werden durch diese Regelung unverhältnismäßig erschwert.

Darüber hinaus birgt die Bezahlkarte ein erhebliches Stigmatisierungspotenzial. Wer mit einem solchen Zahlungsmittel auftritt, wird unweigerlich als Geflüchteter identifiziert und läuft Gefahr, sozial ausgegrenzt oder gar diskriminiert zu werden. Anstatt die gesellschaftliche Teilhabe zu erleichtern, manifestiert diese Maßnahme die soziale Exklusion und verstärkt bestehende Vorurteile.

Letztlich handelt es sich hierbei nicht um ein Instrument verantwortungsvoller Sozialpolitik, sondern um eine Konzession an migrationskritische Strömungen, die weniger von sachlichen Erwägungen als vielmehr von ideologischen Vorbehalten geleitet sind. Eine ernsthafte Integrationspolitik sollte auf Gleichbehandlung, individuelle Selbstbestimmung und nachhaltige Unterstützung setzen, anstatt restriktive Sonderregelungen zu implementieren, die Flüchtlinge in ihrer Handlungsfreiheit beschneiden und ihnen grundlegende Rechte vorenthalten.

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Meinung des Tages: Was haltet Ihr von den sogenannten "Dublin-Zentren"?

Eine schnellere Rückführung von Asylsuchenden in andere EU-Staaten soll durch die Dublin-Zentren ermöglicht werden. Das erste Zentrum dieser Art wird nun in Eisenhüttenstadt eröffnet...

Das sind "Dublin-Zentren"

Ein Dublin-Zentrum ist eine Unterbringung für Asylsuchende, die einen Antrag nach Dublin-Verfahren stellen. Dadurch, dass die Unterbringung derjenigen zentral erfolgen soll, soll auch das Dublin-Verfahren konsequenter und schneller als bisher durchgeführt werden.

Warum das Dublin-Verfahren bisher schwierig ist

Unter "Dublin-Fälle" versteht man Geflüchtete, welche in einem Land ankommen, das wiederum die Dublin-Vereinbarung unterschrieben hat. Alle Länder der EU-Staaten gehören dazu, aber auch beispielsweise die Schweiz und Norwegen. Die Vereinbarung besagt, dass Geflüchtete einen Asylantrag in dem Land stellen müssen, in dem sie zuerst ankommen. Viele Flüchtende tun dies aber nicht, kommen beispielsweise in Griechenland an und stellen den Antrag erst in Deutschland - oder beiden Ländern. Laut Verfahren wäre dann eine Rückführung in die Ankunftsländer nötig, doch das klappt häufig nicht. Das kann mehrere Gründe haben: Manchmal sind die Länder nicht aufnahmewillig oder können die Menge der theoretisch erwarteten Geflüchteten gar nicht betreuen - das betrifft etwa Italien oder auch Griechenland. Öfter läuft auch schlichtweg die Frist ab, innerhalb derer eine Rücküberführung stattgefunden muss. Auch gibt es den Fall der Unzumutbarkeit für die Geflüchteten, wenn die Unterbringung beispielsweise nur in schlecht ausgerüsteten Zeltlagern möglich ist. Es gibt außerdem Fälle, in denen Geflüchtete einfach untertauchen oder innerhalb kürzester Zeit schlichtweg auf dem Absatz kehrt machen und nach Deutschland zurückkehren.

So sieht die Unterbringung in Dublin-Zentren aus

Eisenhüttenstadt wird das zweite Dublin-Zentrum werden. Das erste wurde in Hamburg eröffnet. Geflüchtete, die aus Polen über die Grenze nach Deutschland gekommen sind, sollen in Eisenhüttenstadt untergebracht werden. Sie müssen bleiben, bis entschieden ist, wie es weitergeht. Geplant ist, dass das Verfahren eng mit den polnischen Behörden zusammen und innerhalb von zwei Wochen abläuft. Dann sollen die Geflüchteten schnell rücküberstellt werden. Die Asylsuchenden haben innerhalb dieser Zeit eine Residenzpflicht und keinen Anspruch auf die üblichen Asylbewerberleistungen. SPD-Politikerin Katrin Lange erklärte bei der Vorstellung des Zentrums, es würde nur "Brot, Bett und Seife" geben.

Unsere Fragen an Euch:

  • Denkt Ihr, dass das Dublin-Verfahren generell umsetzbar ist?
  • Wie können häufig frequentierte Ankunftsländer wie Griechenland und Italien unterstützt und entlastet werden?
  • Was haltet Ihr von den sogenannten Dublin-Zentren?

Wir freuen uns auf Eure Antworten und wünschen Euch einen guten Start ins Wochenende.
Bitte haltet Euch auch bei diesem kontroversen Thema an unsere Netiquette.
Vielen Dank und viele Grüße
Euer gutefrage Team

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