Bringen Abschiebungen ohne Grenzschutz was?


15.03.2025, 16:04

Ob EU Außengrenze oder die Binnengrenzen, sie dürfen nicht offen sein.

Nein 65%
Ja 35%

23 Stimmen

9 Antworten

Nein

Wenn ein Staat seine Grenzen nicht schützen will, hat er keine Existenzberechtigung mehr

Ja

Leider sind illegale Einreisen und Abschiebungen im Verhältnis 1000 zu 1. Deshalb werden Abschiebungen das Problem nie lösen.

Trotzdem hat das Zurückschicken der Ausnutzer einen kleinen Dämpf-Effekt, Schlepper zu bezahlen.

Nein

Natürlich braucht es Grenzschutz. Vollkommen klar.

Ja stimmt grundsätzlich.. Geschlossene Grenzen entscheiden darüber wie schlimm die Zukunft in DE wird. Wenn sie nicht bald zugehen ist Deutschland kulturell nicht zu retten. Ich glaube nicht, dass sie sie wieder abschieben. Das Land ist zu dumm und zu stark von Linken kontrolliert, die diese Leute hier haben wollen.

Ja

Einfache Abschiebung hilft nicht im Ansatz das Problem zu lösen. Natürlich brauchen wir Zuwanderung in den EU-Raum. Zuwanderung in unseren Arbeitsmarkt und nicht in unsere Sozialsysteme. Um dies zu erreichen, müssen umfassende Maßnahmen ergriffen und umgesetzt werden. Dazu gehört auch die komplette Schließung der EU-Außengrenzen und konsequente Abschiebung aller Migranten ohne Berechtigung.

Einreisen sind dann nur möglich im Rahmen des Tourismus und mit gültigen Visa (sofern benötigt), zu Studienzwecken, genehmigter Familienzusammenführung oder zur Arbeitsaufnahme.

Ferner sollte es möglich sein für Menschen, welche über die monetären Mittel verfügen ihren Wohnsitz (Erst-, oder Zweitwohnsitz) nach Europa zu verlegen. Dabei muss die Person eine nicht antastbare Mindesteinlage (500.000 € bis 1 Million €) auf ein Bankkonto in der EU hinterlegen, welche nicht unterschritten werden darf, andernfalls muss die Person das Land seiner Wahl wieder verlassen und verliert alle Privilegien, welche Europa bietet. Diese Personen haben keinen Zugang zum Sozialsystem oder staatlicher Absicherung, unterliegen aber der Rechtsstaatlichkeit.

Asylanträge können nur außerhalb von Europa bei zuständigen Institutionen (z.B. Botschaften etc.) gestellt werden. Für Illegal-Einreisende (Mittelmeer oder Schleusung) müssen gesicherte Zentren in Drittländern errichtet werden, mit dem Status, wie eine Militärbasis (Hoheitsgebiet der EU und finanziert durch die EU), wohin diese Personen verbracht werden, um dort die Prüfung des Asylantrages vorzunehmen. Erfolgt die Prüfung positiv kann eine Überstellung in den EU-Raum befristet erfolgen. Ökonomische Gründe zum Asyl-Antrag sind ausgeschlossen. Bei negativem Entscheid wird die Person in ihr Heimatland oder in das Vertragsland (wo sich das Prüfungszentrum befindet) überstellt und somit der Sorgfaltspflicht der EU entzogen.

Arbeitskräftezuwanderung erfolgt durch gezielte Anwerbung in Drittländern oder durch Antragstellung bei den jeweiligen Vertretungen der EU im Ausland. Auch Asylantragsteller können unter gewissen Voraussetzungen in den Arbeitsmarkt integriert werden, wenn Nachfrage besteht. Einreise erfolgt mit gültigen Visa und Arbeitsvertrag (befristeter Aufenthalt vorerst für 3 Jahre). Verliert die Person das Arbeitsverhältnis und findet innerhalb von 3 Monaten keinen neuen Arbeitsplatz, muss sie das Land wieder verlassen und in Ihr Heimatland zurückkehren. Zur sicheren Rückführung werden gesicherte Auffangstellen (Grenzschutz) in den jeweiligen EU-Ländern eingerichtet und die Ausweisung von dort direkt vorgenommen.

Es hört sich vielleicht hart an, aber bei einer konsequenten Umsetzung wird das Sozialsystem erheblich entlastet und finanzielle Mittel freigesetzt, welche für den Wohlstandserhalt und der Sicherheit der eigenen Bevölkerung dienlich sein können. Wer die jeweilige europäische Staatsbürgerschaft erhalten will, muss seine ursprüngliche Staatsbürgerschaft ablegen und sich zu 100% integrieren.