Sollten „Schwerstkriminelle“ auch in Kriegsgebiete abgeschoben werden?

Suboptimierer  06.06.2024, 11:50

Wie würde denn aktuell mit denen umgegangen werden?

trans64 
Beitragsersteller
 06.06.2024, 16:20

Es erfolgt keine Abschiebung. Sondern sie werden Geduldet. Sie sitzen ihre Strafen in D ab

22 Antworten

"Stattdessen sollte der Bund mehr Geld ausgeben für Prävention statt Populistische Gedanken zu verbreiten."

Dem stimme ich grundsätzlich zu - Vorbeugen ist immer besser als heilen.

Ich mag diese Ausrede nicht, dass ihnen dort im Heimatland was schlimmes droht.

Wenn ich vor Folter und Verfolgung fliehe und in einem anderen Land Zuflucht suche, dann bin ich zumindest so dankbar dafür, dass ich nicht ständig und in schwerem Ausmaß gegen die dortigen Gesetze verstoße.Und wir reden hier ja wirklich von schweren Verbrechen, nicht einen Ladendiebstahl oder Versoß gegen irgendwelche Meldefristen.

Angenommen, ich nehme einen Obdachlose in meine Wohnung auf, weil ihm im Winter sonst auf der Straße der Kältetod droht.

Dass er das Bad nicht richtig putzt oder mir mal den Joghurt wegisst, wäre da ok.

Dass er mich beklaut oder eine Körperverletzung begeht, sicher nicht. Dann müsste er halt wieder auf die Straße.


Toni112112  27.08.2024, 09:53

🙂👍👌 Auf´s Wesentliche konzentriert - auf´m Punkt gebracht, sehr gut zusammengefasst.

Blume4709  09.06.2024, 04:02

Syrien und Afghanistan sind aber sichere Herkunfstländer.

Beides sind laut Spranger „sichere Länder“, in die „Schwerstkriminelle“ abgeschoben werden könnten. Das zu ermöglichen, sei nun der Bund am Zug. Das sagte Spranger von der SPD.

Klar, wer sich nicht benehmen kann, wird i.d.R. des Lokals verwiesen, auch wenn es regnet oder hagelt.

Woher ich das weiß:Hobby – Geschichtskenner

Toni112112  27.08.2024, 09:56

🙂👍👌 Auf´s Wesentliche konzentriert, Punktlandung.

Bin ich voll für. Wer sich hier nicht benehmen will und kriminell wird, soll sich nicht wundern, wenn er fliegt. Man hat sich an die Gesetze des Landes zu halten, in das man einreist und leben will.

Das wäre unfair gegen gerichtlich verurteilte Straftäter, die im Knast sitzen.

Einige Verbrecher belohnen anstatt bestrafen?

Art 3 des GG zählt nicht mehr?

Nur nach Absitzen der Strafe Ausweisung, dauerhaft..

Das ist sogar laut UN-Flüchtlingskonvention erlaubt, dass "Personen, die zu einer Gefahr für das Aufnahmeland und dessen Bewohnern werden, auch in Kriesen- und Kriegsgebiete abgeschoben werden dürfen".

Woher ich das weiß:Recherche

Admin999  25.08.2024, 12:02

Das stimmt, es gibt unzählige Gesetze, aber die werden nicht umgesetzt. Unsere Politiker und die Justiz sind "Oberbedenkenträger" -> wenn einer nicht gehen will, kann er hier bleiben.Schließlich kann man ihn ja nicht zwingen..Deshalb wollen alle Asylies nach Deutschland !

trans64 
Beitragsersteller
 06.06.2024, 11:44

Laut dem GG darf niemand abgeschoben werden wenn er oder sie z.B Folter, Tod oder andere unmenschliche Zustände befürchten muss. Und das ist eben der Fall bei Abschiebungen. Deshalb sind die Abschiebungen illegal

micha259  06.06.2024, 11:55
@trans64
wenn er oder sie z.B Folter, Tod oder andere unmenschliche Zustände befürchten muss.

Muss er das? Bitte mit Quellenangabe

Und das ist eben der Fall bei Abschiebungen.

Nein, ist es in den allermeisten Fällen nicht.

Deshalb sind die Abschiebungen illegal

Ganz im Gegenteil

William1307  07.06.2024, 10:49
@trans64

Aber hier darf man Menschen töten ohne schlimme Folgen befürchten zu müssen ?

Blume4709  09.06.2024, 04:04
@trans64

Syrien und Afghanistan sind aber sichere Herkunftsländer.

Beides sind laut Spranger „sichere Länder“, in die „Schwerstkriminelle“ abgeschoben werden könnten. Das zu ermöglichen, sei nun der Bund am Zug. Das sagte Spranger von der SPD.

DandyPiecemaker  04.09.2024, 19:38
@trans64
Laut dem GG darf niemand abgeschoben werden wenn er oder sie z.B Folter, Tod oder andere unmenschliche Zustände befürchten muss. ...

Das bedeutet also, daß niemand abgeschoben wird. Denn den Tod müssen wir nun mal alle befürchten...