Arbeitsrecht – die besten Beiträge

Unzufrieden mit Anwalt?

Hallo zusammen,

mein Vater (57) wurde nach über 21 Jahren bei Wiesenhof fristlos gekündigt – während einer ärztlich attestierten Krankschreibung. Der Hauptvorwurf laut Firma: Er habe während der Arbeitszeit geraucht. Er hat letztes Jahr im Dezember eine Abmahnung diesbezüglich bekommen und unterschrieben, hat danach auch aufgehört dies zu tun.

Er wurde über zwei Jahre systematisch gemobbt, in einen körperlich belastenden Bereich versetzt, wo er ständig von seinem Vorgesetzten beobachtet wurde, bekam keine Einarbeitung, durfte Medikamente nicht einnehmen, die vom Arzt verschrieben worden sind, bekam keine Pausen. Sein Arbeitsplatz wurde nach 19 Jahren Arbeit einfach so versetzt, undzwar genau von dem Büro seiner Vorgesetzten. Er wurde dort mental unter Druck gesetzt und bei jeder Kleinigkeit angemeckert. Er wurde dann spontan im Mai fristlos gekündigt. Auf der Kündigung stand kein Grund. Bei Nachfrage und Verlangen von einer schriftlichen Bestätigung vom Kündigungsgrund wurden wir weggewiesen. Die Situation war so schlimm, dass die gesamte Familie krankgeschrieben war (auch ich als Sohn). Mein Vater war der Hauptverdiener, wir zahlen Miete und sind eine 4-Kopf Familie.

Die Beweise:

  • Arztberichte (Hypertonie, Depressionen) sowie Schilderung von Problemen auf der Arbeit,
  • ein detailliertes Erinnerungsprotokoll,
  • E-Mails, Bilder, Aussagen über das Verhalten des Betriebsrats.

Unser Anwalt hat gesagt: Mobbing und Krankschreibung spielen vor Gericht keine große Rolle, es gehe nur um die Kündigung. Beim Gütetermin hat die Firma 21.000 € angeboten, unser Anwalt wollte das annehmen. Wir sind fassungslos und haben natürlich abgelehnt. Der Richter schlug 41.000€ als fair vor, dies haben wir jedoch auch abgelehnt. Es geht noch nicht direkt zum Kammertermin, wir haben noch 3 Wochen Zeit, dies außergerichtlich zu klären. Aufjedenfall sind wir unzufrieden mit unserem Anwalt, vor allem da mein Vater dort jahrelang eingezahlt hat und er keine Interesse an diesem Fall zeigt. Er hat beim Gütetermin nichts von meinem Gesagtrn wirklich erwähnt, sondern war nur passiv dabei.

Was ist eure Meinung dazu? Ist der Vergleich von 41.000€ zu recht? Oder sollten wir uns überlegen den Anwalt zu wechseln?

Kündigung, Arbeitsrecht, Mobbing am Arbeitsplatz, Rechtsschutz

Urlaubsberechnung Feiertage

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur Urlaubsberechnung in meinem Betrieb und hoffe, jemand kennt sich arbeitsrechtlich damit aus.

Laut Arbeitsvertrag habe ich eine 5-Tage-Woche, der Urlaub ist in Tagen angegeben, aber in der Praxis wird er bei uns in Stunden abgerechnet.

Das heißt: Für eine Woche Urlaub werden 40 Stunden Urlaub genommen.

Gearbeitet wird grundsätzlich von Montag bis Samstag, der freie Tag wechselt jede Woche, je nach Dienstplan.

Im Vertrag steht, dass alle Tage außer Sonn- und Feiertage als Arbeitstage gelten.

Jetzt kommt mein Problem:

Wenn ich z. B. eine Woche Urlaub nehme und in dieser Woche ein Feiertag auf Montag fällt, dann werden mir trotzdem 40 Stunden Urlaub abgezogen – zusätzlich zum Feiertag.

Das bedeutet: Ich habe effektiv nur 5 Urlaubstage genommen (Dienstag–Samstag), aber der Feiertag zählt nicht als bezahlter freier Tag, sondern es wird so behandelt, als wäre ich 6 Tage im Urlaub gewesen.

Meine Managerin sagt, das sei so geregelt, „damit es fairer für alle ist“ und es keinen Streit um Brückentage gäbe – und man werde ja auch für den Feiertag bezahlt.

Aber ehrlich gesagt wirkt das auf mich ziemlich willkürlich, gerade weil:

  • ich wöchentlich einen wechselnden freien Tag habe,
  • der Urlaubsanspruch laut Vertrag auf 5 Arbeitstage basiert,
  • und Feiertage laut Gesetz nicht vom Urlaub abgezogen werden dürfen (§ 3 II BUrlG?).
  • im Vergleich zu jemanden der in der Woche keinen Urlaub hatte, wäre ich benachteiligt, weil ich für den Feiertag einen Urlaubstag nehmen musste, der andere ohne Urlaub aber einen zusätzlichen freien Tag hat

Meine Fragen:

  1. Darf der Arbeitgeber bei einer 5-Tage-Woche + Feiertag trotzdem 40 Stunden Urlaub abziehen, auch wenn man de facto nur 5 Tage freigestellt ist?
  2. Muss man für gesetzliche Feiertage Urlaub nehmen, obwohl sie laut Vertrag nicht zu den Arbeitstagen zählen?
  3. Kann der Arbeitgeber willkürlich festlegen, wann genau meine Urlaubstage liegen, obwohl ich in der Woche gar keine 6 Tage Urlaub genommen habe?

Bin für jede Einschätzung oder Hinweise auf Urteile/Gesetze sehr dankbar – es fühlt sich so an, als würde ich Urlaub „verlieren“, den ich eigentlich gar nicht genommen habe.

Danke euch im Voraus!

Gehalt, Arbeitsrecht, Arbeitnehmer, Urlaubsanspruch

Meinung des Tages: 80% des Mindestlohns für Saisonarbeiter in der Landwirtschaft - wie denkt Ihr über diesen Vorschlag?

(Bild mit KI erstellt)

Bauernverband fordert Lohnkürzung für Saisonarbeiter

Der Bauernverband schlägt vor, Saisonarbeiter nur mit 80 % des Mindestlohns zu entlohnen. Begründet wird dies mit geringeren Lebenshaltungskosten in deren Herkunftsländern und hoher Lohnbelastung der Betriebe. Ein Mindestlohn von 15 Euro würde laut Verbandspräsident Joachim Rukwied viele Gemüse-, Obst- und Weinbaubetriebe gefährden. Auch BW-Agrarminister Hauk warnt vor existenzbedrohenden Folgen. Dabei betont man zudem klare Wettbewerbsnachteile gegenüber mancher EU-Nachbarn.

Agrarminister zeigt sich offen für Ausnahmen

Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU) unterstützt eine Prüfung von Ausnahmen. Er verweist dabei auf die Ernteabhängigkeit vieler Betriebe von Saisonkräften. Die Bundesregierung bekenne sich zwar zum Mindestlohn, erkenne aber auch die finanziellen Sorgen der Landwirte. Maßnahmen wie längere Beschäftigungsgrenzen und Agrardiesel-Subventionen sollen helfen. Saisonarbeiter hätten, so das Argument, meist keinen Lebensmittelpunkt in Deutschland.

Scharfe Kritik von SPD und Gewerkschaften

SPD und IG BAU lehnen Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn strikt ab. IG BAU-Vize Harald Schaum betont, dass der Mindestlohn die absolute Untergrenze sei, unter der eine faire Entlohnung nicht mehr gewährleistet sei. Schon jetzt gebe es zahlreiche Ausnahmen für Saisonarbeitskräfte, etwa bei Sozialabgaben und Steuern, sowie eine systematische Lohnminderung durch Abzüge für Unterkunft und Verpflegung. 

Auch SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf lehnt die Pläne ab: Erwerbsarbeit müsse armutsfest sein, unabhängig von der Nationalität oder Aufenthaltsdauer der Beschäftigten. Die Kritik stützt sich zudem auf stabile Selbstversorgungsquoten bei Obst und Gemüse, was gegen den behaupteten wirtschaftlichen Druck spreche.

Unsere Fragen an Euch:

  • Sollte es Eurer Meinung nach Ausnahmen beim Mindestlohn für Saisonarbeiter geben?
  • Ist ein abgesenkter Lohn wegen niedrigerer Lebenshaltungskosten im Herkunftsland gerechtfertigt?
  • Sollte körperliche Arbeit wie Saisonarbeit auf dem Feld Eurer Meinung nach grundsätzlich besser bezahlt werden?
  • Wärt Ihr bereit, für fairere Löhne höhere Preise für heimisches Obst & Gemüse zu zahlen?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

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Nein, Saisonarbeiter sollten nicht weniger verdienen, weil... 64%
Ja, ich fände Ausnahmen für Saisonarbeiter sinnvoll, da... 24%
Andere Meinung und zwar... 12%
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