Unzufrieden mit Anwalt?
Hallo zusammen,
mein Vater (57) wurde nach über 21 Jahren bei Wiesenhof fristlos gekündigt – während einer ärztlich attestierten Krankschreibung. Der Hauptvorwurf laut Firma: Er habe während der Arbeitszeit geraucht. Er hat letztes Jahr im Dezember eine Abmahnung diesbezüglich bekommen und unterschrieben, hat danach auch aufgehört dies zu tun.
Er wurde über zwei Jahre systematisch gemobbt, in einen körperlich belastenden Bereich versetzt, wo er ständig von seinem Vorgesetzten beobachtet wurde, bekam keine Einarbeitung, durfte Medikamente nicht einnehmen, die vom Arzt verschrieben worden sind, bekam keine Pausen. Sein Arbeitsplatz wurde nach 19 Jahren Arbeit einfach so versetzt, undzwar genau von dem Büro seiner Vorgesetzten. Er wurde dort mental unter Druck gesetzt und bei jeder Kleinigkeit angemeckert. Er wurde dann spontan im Mai fristlos gekündigt. Auf der Kündigung stand kein Grund. Bei Nachfrage und Verlangen von einer schriftlichen Bestätigung vom Kündigungsgrund wurden wir weggewiesen. Die Situation war so schlimm, dass die gesamte Familie krankgeschrieben war (auch ich als Sohn). Mein Vater war der Hauptverdiener, wir zahlen Miete und sind eine 4-Kopf Familie.
Die Beweise:
- Arztberichte (Hypertonie, Depressionen) sowie Schilderung von Problemen auf der Arbeit,
- ein detailliertes Erinnerungsprotokoll,
- E-Mails, Bilder, Aussagen über das Verhalten des Betriebsrats.
Unser Anwalt hat gesagt: Mobbing und Krankschreibung spielen vor Gericht keine große Rolle, es gehe nur um die Kündigung. Beim Gütetermin hat die Firma 21.000 € angeboten, unser Anwalt wollte das annehmen. Wir sind fassungslos und haben natürlich abgelehnt. Der Richter schlug 41.000€ als fair vor, dies haben wir jedoch auch abgelehnt. Es geht noch nicht direkt zum Kammertermin, wir haben noch 3 Wochen Zeit, dies außergerichtlich zu klären. Aufjedenfall sind wir unzufrieden mit unserem Anwalt, vor allem da mein Vater dort jahrelang eingezahlt hat und er keine Interesse an diesem Fall zeigt. Er hat beim Gütetermin nichts von meinem Gesagtrn wirklich erwähnt, sondern war nur passiv dabei.
Was ist eure Meinung dazu? Ist der Vergleich von 41.000€ zu recht? Oder sollten wir uns überlegen den Anwalt zu wechseln?
4 Antworten
Moin,
(Ich bin natürlich kein Anwalt.) Wurde er auch vorsorglich fristgerecht gekündigt ? Ansonsten sollte man natürlich auf Wiedereinstellung klagen. (Ansonsten müsstet ihr wahrscheinlich die 41.000€ die das Gericht als angemessen annimmt nehmen!)
Kündigung während der Krankschreibung sollte auch überprüft werden! Für Systematisches Mobbing müsste man wahrscheinlich eine Extra-Klage anstrengen!
durfte Medikamente nicht einnehmen,
Das konnte man mMn als Körperverletzung auslegen. Ansonsten hätte die Firma anders reagieren müssen. Der Beweis warum das nicht möglich sein soll, wäre interessant. (Wenn das Medikament Alkohol als Zutat hat und Arbeitsuntauglichkeit als Nebenwirkung, wäre so eine Sache!)
bekam keine Pausen.
Kannst du nachlesen, im Arbeitszeitgesetz was da als Strafe steht!
Als erstes sollte der Anwalt den Kündigungsgrund rauskriegen. Diesen muss man dann widerlegen. ...
(Also auf Widereinstellung klagt man immer. Der Sinn ist, den Preis möglichst hoch zu treiben. Nur die wenigsten wollen wieder in diesem Unternehmen arbeiten! Es wäre selbst besser, wenn die Fristlose Kündigung in eine Fristgerechte Kündigung umgewandelt wird. Da hat man bessere Chancen bei einem anderen Arbeitgeber.)
Unabhängig der Situation sollte sich dein Vater nach einem anderen Arbeitgeber umschauen. Wenn er etwas anderes findet ist alles gut, die Klage kann nur dien 2.Wahl sein, weil sie nicht alle Probleme lösen kann. Auch aufgrund seines Alters, was gerade ziemlich ungünstig ist. "Zu Jung für die Rente und zu alt für einen AG-Wechsel!"
unzufrieden mit unserem Anwalt, vor allem da mein Vater dort jahrelang eingezahlt hat
Er hat bestimmt nicht den Anwalt bezahlt! Auch bei einer Rechtsschutzversicherung hast du normalerweise freie Anwaltswahl. Die Verdienste eines Anwalts sind festgelegt. (Ein anderer Anwalt kann zwar mehr kosten, aber das geht nur mit eurer Zustimmung ... )
Grüße
Es steht deinem Vater frei, den Anwalt zu wechseln. Erfolg word er deshalb nicht zwingend haben.
Nur, weil ein Anwalt einem etwa sagt, was man nicht hören möchte, muss as nicht bedeuten, dass ein anderer Anwalt besser wäre.
Wenn der Mandant nur daneben sitzt, nichts sagt und nichts dafür tut, dass man ihm entgegen kommt, kann der beste Anwalt nicht helfen. Dass deine Vater den Vorschlag des Gerichts ablehnte, ist auch nucth die Schuld des Anwalts.
Ist leider eine gängige Praxis, darf ein Unternehmen vertraglich keine betriebsbedingten Kündigungen aussprechen, will aber unbedingt Stellen streichen oder unbequeme Personen loswerden, erfindet man irgend welche Gründe um aus personenbezogenen oder gar verhaltensbedingten Gründen zu kündigen. Zum Glück spielen die Arbeitsgerichte da in der Regel nicht mit. Einem Arbeitgeber wurden gleich mehrere verhaltensbedingte Kündigungen vom Arbeitsgericht um die Ohren geschlagen. In einem anderen Fall wollte ein Arbeutgeber ohne jegliche rechtliche Grundlage, Gekündigten verbieten Kündigungsschutzklage einzureichen. Das ist doch erst recht ein Grund, einem Arbeitgeber Kündigungen um die Ohren zu schlagen.
Ob 41000€ fair sind hängt auch vom Bruttogehalt Deines Vaters ab. Die Faustformel rechnet mit Monatsbrutto x Anzahl der Betriebszugehörigkeit x 0.5.
Wenn das passt lohnt der Rechtsstreit nicht….