Unzufrieden mit Anwalt?

4 Antworten

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Moin,

(Ich bin natürlich kein Anwalt.) Wurde er auch vorsorglich fristgerecht gekündigt ? Ansonsten sollte man natürlich auf Wiedereinstellung klagen. (Ansonsten müsstet ihr wahrscheinlich die 41.000€ die das Gericht als angemessen annimmt nehmen!)

Kündigung während der Krankschreibung sollte auch überprüft werden! Für Systematisches Mobbing müsste man wahrscheinlich eine Extra-Klage anstrengen!

 durfte Medikamente nicht einnehmen,

Das konnte man mMn als Körperverletzung auslegen. Ansonsten hätte die Firma anders reagieren müssen. Der Beweis warum das nicht möglich sein soll, wäre interessant. (Wenn das Medikament Alkohol als Zutat hat und Arbeitsuntauglichkeit als Nebenwirkung, wäre so eine Sache!)

bekam keine Pausen. 

Kannst du nachlesen, im Arbeitszeitgesetz was da als Strafe steht!

Als erstes sollte der Anwalt den Kündigungsgrund rauskriegen. Diesen muss man dann widerlegen. ...

(Also auf Widereinstellung klagt man immer. Der Sinn ist, den Preis möglichst hoch zu treiben. Nur die wenigsten wollen wieder in diesem Unternehmen arbeiten! Es wäre selbst besser, wenn die Fristlose Kündigung in eine Fristgerechte Kündigung umgewandelt wird. Da hat man bessere Chancen bei einem anderen Arbeitgeber.)

Unabhängig der Situation sollte sich dein Vater nach einem anderen Arbeitgeber umschauen. Wenn er etwas anderes findet ist alles gut, die Klage kann nur dien 2.Wahl sein, weil sie nicht alle Probleme lösen kann. Auch aufgrund seines Alters, was gerade ziemlich ungünstig ist. "Zu Jung für die Rente und zu alt für einen AG-Wechsel!"

unzufrieden mit unserem Anwalt, vor allem da mein Vater dort jahrelang eingezahlt hat

Er hat bestimmt nicht den Anwalt bezahlt! Auch bei einer Rechtsschutzversicherung hast du normalerweise freie Anwaltswahl. Die Verdienste eines Anwalts sind festgelegt. (Ein anderer Anwalt kann zwar mehr kosten, aber das geht nur mit eurer Zustimmung ... )

Grüße

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Es steht deinem Vater frei, den Anwalt zu wechseln. Erfolg word er deshalb nicht zwingend haben.

Nur, weil ein Anwalt einem etwa sagt, was man nicht hören möchte, muss as nicht bedeuten, dass ein anderer Anwalt besser wäre.

Wenn der Mandant nur daneben sitzt, nichts sagt und nichts dafür tut, dass man ihm entgegen kommt, kann der beste Anwalt nicht helfen. Dass deine Vater den Vorschlag des Gerichts ablehnte, ist auch nucth die Schuld des Anwalts.

Ist leider eine gängige Praxis, darf ein Unternehmen vertraglich keine betriebsbedingten Kündigungen aussprechen, will aber unbedingt Stellen streichen oder unbequeme Personen loswerden, erfindet man irgend welche Gründe um aus personenbezogenen oder gar verhaltensbedingten Gründen zu kündigen. Zum Glück spielen die Arbeitsgerichte da in der Regel nicht mit. Einem Arbeitgeber wurden gleich mehrere verhaltensbedingte Kündigungen vom Arbeitsgericht um die Ohren geschlagen. In einem anderen Fall wollte ein Arbeutgeber ohne jegliche rechtliche Grundlage, Gekündigten verbieten Kündigungsschutzklage einzureichen. Das ist doch erst recht ein Grund, einem Arbeitgeber Kündigungen um die Ohren zu schlagen.

Ob 41000€ fair sind hängt auch vom Bruttogehalt Deines Vaters ab. Die Faustformel rechnet mit Monatsbrutto x Anzahl der Betriebszugehörigkeit x 0.5.

Wenn das passt lohnt der Rechtsstreit nicht….