Lohnfortzahlung – die meistgelesenen Beiträge

Lohnfortzahlung bei Krankheit auch mit Springervertrag?

Hallo,

mein AG hat mich in der Probezeit gekündigt da ich eine längere Zeit krank war (etwas mehr als ein Monat). Ich hatte einen festen Plan den ich täglich einige Stunden fahren musste, sodass ich auf einen durchschnittlichen Lohn eines Teilzeitmitarbeiters kam.

Ich habe bei Krankheitsfällen immer den Tagessatz gekriegt den ich bekommen hätte wenn ich normal meinen Standartplan gefahren wäre. Jetzt habe ich, da ich meine Krankheitsbescheinidungen immer abgegeben habe, einen normalen Monatslohn + Resturlaub als "letzte Zahlung" erwartet, mit dem das Verhältnis nun beendet wird. Allerdings wurde mir nur ein Teilbetrag überwiesen (nur ca. 200 €).

Nun habe ich im Vertrag festgestellt, dass ich als "Springer" eingestellt bin. Bzgl. Arbeitszeiten kann ich folgenden Satz zitieren:

"Der Mitarbeiter wird als Springer ohne feste Touren eingestellt. Aus diesem Grund kann eine wöchentliche Arbeitszeit mit entsprechender Vergütung nicht festgelegt werden."

Allerdings hatte ich feste Touren die mir seit Monaten schon zugeteilt sind und die ich auch gefahren bin.

Jetzt Frage ich mich:

Kann der AG nun einfach sagen, ich hätte keine feste Arbeitszeit, dementsprechend auch kein Recht auf Lohn wenn ich krank bin? Oder kann er sagen wir wollten dich in der Krankheitszeit nur sehr gering beschäftigen da keine Aufträge da waren (oder andere Ausreden) um mir nur ein Bruchteil zu zahlen?

Oder steht mir für die volle Ausfallzeit der Tagessatz zu für den ich seit Monaten schon arbeite?

Ich werde die Tage zum Arbeitsgericht gehen, würde gerne wissen ob dies eine mögliche Rechtfertigung seitens AG werden könnte..

Viele Grüße

Recht, Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag, Arbeitsverhältnis, Lohnfortzahlung, Arbeitnehmerrecht, Ausbildung und Studium

Zeitarbeit - Krankschreibung, krank - Abmeldung von Kundenseite - Lohnfortzahlung?

Hallo Leute,

Ich bin seit dem 13.09.17 über die Zeitarbeitsfirma "Persona Service" für ein wirklich extrem gutes Gehalt eingestellt worden (weit über Tarif mit "Einsatzbezogener-Zulage").

Das Probelm ist... nach 2 Wochen Tätigkeit hatte ich "Magen-Darm" Virus und war 11 Tage krank mit insgesamt 3 Besuchen beim Arzt.

Danach hab ich fleißig weiter gearbeitet auch über die Feiertage... bis ich höllische Schmerzen im linken Fuß wg. eines eingewachsenen Zehenagels bekam. Diagnose war wenig erfrischend... entweder aufschneiden oder Nagel ziehen... so bin ich nach Operation heute am 07.11.17 (13.09.17 war Eintritt) zum 2ten Mal krank geschrieben. Vorläufig bis Ende der Woche (10.11.17). Ich darf den Fuß nicht Belasten und bin jeden Tag bei der Kontrolle bzw. beim Verbandswechsel beim Hausarzt....

Der Anruf kam... die Einsatzfirma hat mich abbestellt... noch am selben Tag wie ich mich zum 2ten Male krank gemeldet habe... die Kündigung des Arbeitgebers (Zeitarbeit Persona Service ist noch heute raus).

Das Kommentar der Einsatzfirma war irgendwas wie "der teuerste Mitarbeiter ist mehr Abwensend als Anwesend".... 

Auch wenn ich den Brief noch nicht vorliegen habe, so hoffe ich doch auf humane Kündigungsfrist von 2 Wochen, bin mir aber unsicher... wie soll ich mich verhalten?

Der Kunde kann ja immer ab-bestellen... eben dafür bucht er ja Zeitarbeiter... aber welche Verpflichtung hat die Leiharbeitsfirma mir gegenüber, wenn ich seit dem 13.09 "unbefristet" eingestellt war und die Kündigung heute am 07.11 "verschickt" wurde (ich rechne mit Eintreffen zum 09.11).

Habe ich Anspruch auf Lohnfortzahlung für 1ne Woche oder 2 Wochen? Einen Ersatz mit diesem Lohnniveau schloss die Personal-Leiterin von Persona-Service telefonisch heute aus! Auch ein Einsenden von echten und makaberen Bildern meines blutigen Zehs und dem geschnittenen "wilden-Fleisch" änderten daran nichts. Sie haben einfach nur Jobs - die (ich sag sas mal frei-frühlich) niemand wirklich machen mag für um die 9 Euro Brutto... davon kann ich nicht mal die Miete zahlen.... ... sight

Ich habe noch ca. 10 Überstunden und 4 Tage Urlaub... soll ich mich weiter krank schreiben lassen oder macht das keinen Sinn???

Wann muß ich mich beim Arbeitrsamt melden? Entstehen mir Nachteile durch die Operaton-bzw.-Krankschreibung?

Ich bin auf jeden Euro angewiesen weil ich der alleinige Familien-Ernährer bin... ALG1 ist 300 Euro unter der fürstlichen Bezahlung von Persona-Service im Monat... aber ich bin mir für nichts zu Schade und ich will arbeiten...

was ist die Klügste Art- und Weise zu handeln momentan? Ich bitte um Hilfe!

Herzlichen Dank an alle die Antworten!!!

krank, Krankschreibung, Kündigungsfrist, Leiharbeit, Lohnfortzahlung, Zeitarbeit, igz

Kita wird geschlossen, was passiert mit den Löhnen der Erzieher?

Guten Tag,

ich informiere mich hier für meine Partnerin (Augebildete Erzieherin).

Sie arbeitet in einer Kinderkrippe, diese ist ein e.V. und wird durch die Kommune unterstützt.

Durch die Staatliche Schließung aller Kitas etc., kann meine Partnerin aktuell nicht arbeiten.

Nun soll sie für die Schließung bis nach Ostern, entweder Minusstunden oder Urlaub nehmen. Ansonsten muss sie gänzlich auf ihr Gehalt verzichten. Die Kommune weigert sich ihren Anteil an die Kinderkrippe zu zahlen und so erhält nun kein Erzieher seinen Lohn. Das einzige was angeboten wird ist, das vor Ort teils aufgaben erledigt werden, wie Putzen und Aufräumen und sie dadurch einen teil ihres Gehaltes erhalten.

Hierfür müssten sie jedoch Vollzeit arbeiten und erhalten vermutlich nicht mal die hälfte ihres üblichen Entgeltes.

Es kann doch nicht sein das durch den Staat eine erzwungene Schließung erwirkt wird und plötzlich das betroffene Personal keinen Lohn bekommt. Obwohl sie theoretisch ihre Arbeit anbieten nur der Arbeitgeber diese nicht annehmen kann. Hier trägt doch der Arbeitgeber das Risiko und nicht der Arbeitnehmer. 

Eine Lohnfortzahlung muss doch hier greifen oder nicht? Fallen in diesem Fall die Kitas nicht sowieso unter den Seuchenschutz und dadurch müssten doch die Arbeitnehmer geschützt werden?

Ich finde das eine Schweinerei. Klar ich verstehe auch alle anderen die unter der Schließung der Schulen und Kitas leiden wie Eltern ohne Betreuung für ihre Kinde etc., aber auch einzelne Existenzen kommen hier unter die Räder.

Recht, Arbeitsrecht, Arbeitnehmerschutz, Erzieher, Kindergarten, Kindertagesstätte, Lohnfortzahlung, Ausbildung und Studium