Lohnfortzahlung?

3 Antworten

Nun fallen bei mir 4 Arbeitstage aus weil mein Arbeitgeber gesagt hat ich soll bis einschließlich nächsten Dienstag zuhause bleiben.

Wenn Dein Arbeitgeber Dich nach Hause schickt - also ohne Anweisung des Gesundheitsamtes -, dann ist das seine Sache, und die sich daraus ergebenden Konsequenzen hat er zu tragen, nicht Du!

Mir wurde gesagt dass ich die Tage nicht erstattet bekomme und somit kein Geld

Das ist dem Arbeitgeber schlicht und einfach nicht erlaubt!

Es gehört, neben der Bezahlung des Entgelts, zu den arbeitsvertraglichen Hauptpflichten des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer für die vertraglich vereinbarten (oder üblicherweise oder nach Dienstplan zu leistenden) Arbeitsstunden zu beschäftigen und zu bezahlen. Beschäftigt der Arbeitgeber ihn aber nicht ausreichend oder nicht wie vereinbart/angeordnet - gleichgültig, aus welchen Gründen (ob er nicht kann, z.B. weil es keine Arbeit gibt oder der Betrieb auf Anordnung geschlossen werden muss, oder ob er nicht will und den Arbeitnehmer, wie in Deinem Fall, nach Hause schickt), fallen die Konsequenzen aus der Nicht-Beschäftigung dem Arbeitgeber zur Last.

Wenn es also keine behördliche Anordnung einer Quarantäne gibt, sondern der Arbeitgeber von sich aus entscheidet, Dich nicht arbeiten zu lassen und Dich für 4 Arbeitstage nach Hause schickt, dann ist das sein Problem und befreit ihn nicht von der Pflicht zur Entgeltzahlung für diese 4 Tage!

Rechtliche Grundlage hierfür ist das Bürgerliche Gesetzbuch BGB § 615 "Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko":

Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. [...] [Das gilt] entsprechend in den Fällen, in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt.

Also:

Wenn der Arbeitgeber die Arbeitskraft des Arbeitnehmers nicht annehmen (ihn also nicht beschäftigen) kann oder will, verstößt er - ob verschuldet oder nicht - gegen seine Vertragspflichten; er muss den Arbeitnehmer dann trotzdem so bezahlen, als würde der normal weiterarbeiten.

Der Arbeitnehmer muss die tatsächlich aber nicht gearbeiteten Stunden auch nicht nacharbeiten oder mit eigenen Ansprüchen (Entgelt, Überstunden, Urlaub) verrechnen lassen.

Strenggenommen ist aber Voraussetzung (eigentlich), dass der Arbeitnehmer diesen Zustand (dass der Arbeitgeber ihn wegen des Mangels an Arbeit/Aufträgen nicht beschäftigt kann/will und ihn nach Hause schickt) nicht widerspruchs- oder kommentarlos hinnimmt, sondern seine Arbeitskraft auch anbietet (obwohl auch das nicht immer zwingend erforderlich ist)!

Auch das ist gesetzlich festgelegt im BGB § 293 "Annahmeverzug" in Verbindung mit § 294 "Tatsächliches Angebot". Aber vielleicht/wahrscheinlich ist dem Arbeitgeber diese Voraussetzung auch überhaupt nicht bekannt.

mir wurde gesagt es handelt sich in diesem Fall um unbezahlten Zwangsurlaub und dass dies nicht erlaubt ist.

Das ist völliger Quatsch - und der Arbeitgeber ist (wie oben erläutert) überhaupt nicht berechtigt, Dich in einen "unbezahlten Zwangsurlaub" zu schicken.Und was soll da überhaupt "nicht erlaubt" sein?

Ob Du Dich mit Deinem "guten Recht" in der konkreten Situation aber gegen den Arbeitgeber behaupten kannst oder das überhaupt willst, kann ich nicht beurteilen; "Recht haben" und "Recht bekommen" sind leider viel zu oft zwei sehr verschiedene Dinge ...

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Beruf/Ehrenamt, lange private Beschäftigung mit Arbeitsrecht
EllaBuecher 
Fragesteller
 14.01.2022, 16:37

Vielen Dank für die Antwort :)

0

Bist du da Selbständig tätig auf Honorarbasis oder ist das eine Festanstellung?

Wenn du eine festen Arbeitsvertrag mit vereinbarten Stunden hast sollte dein Gehalt trotzdem bezahlt werden.

EllaBuecher 
Fragesteller
 14.01.2022, 13:44

Ich habe einen Arbeitsvertrag mit festen Stunden welche auf dem Vertrag mit drauf geschrieben sind.

0
Osterkarnigel  14.01.2022, 13:46
@EllaBuecher

Dann muss das eigentlich fortgezahlt werden weilt die Firma dich ja heimgeschickt hat. Wenn du Krank wärst müssten Sie ja ach weiter zahlen.

2

Dieser zustand löst doch sicherlich physischen stress wie herzrasen, angstschweis und schwindelgefühl bei dir aus, oder? Ich würde das unbedingt mal von einem Arzt prüfen lassen und dich ggf. krank schreiben lassen.... und als kranker gibt es Lohnfortzahlung, das wird deine krankheit bestimmt schnell wieder heilen :)

EllaBuecher 
Fragesteller
 14.01.2022, 13:43

Ich hab schon bei meinem Arzt angerufen, ich werde nicht krank geschrieben :(

0