Wegen Studium wegziehen: Mutter bezieht ALG2, wie kann sie in der Wohnung trotzdem wohnen bleiben? Zweitwohnsitz anmelden?

Hallo!

Ich möchte mich für das Wintersemester an einer Uni bewerben, die sehr weit weg ist und müsste mich dafür ummelden. Bafög sollte ich einen recht hohen Betrag bekommen, was bedeutet, dass ich mir die Wohnung dort mit einer Freundin leisten kann ohne vom Jobcenter Geld zu bekommen. Jedoch frage ich mich wie ich das mit meiner alleinerziehenden Mutter machen soll... Sie ist nämlich auf diese Wohnung angewiesen und möchte nur ungern umziehen, da die Wohnung ideal gelegen ist und wir 2 alte Katzen haben, die den Stress nicht unbedingt brauchen. Die Wohnung ist jetzt schon zu groß für 2 Personen (66 Quadratmeter) und als einzige Person noch ein ganzes Stück mehr

Die Frage ist wie mache ich das am besten, dass sie weiterhin den Großteil der Wohnung bezahlt bekommt und nicht ausziehen muss, nur weil ich umziehe? Kann ich meine Wohnung als Zweitsitz anmelden und die von meiner Mutter als Hauptwohnsitz? Würde das das Problem lösen? Ich hab nämlich ein verdammt schlechtes Gewissen, wenn sie wegen mir ausziehen müsste, aber ich möchte dieses Studium wirklich sehr gerne machen.

Vielen Dank im Voraus für die Antwort, ich hoffe man versteht worauf ich hinaus möchte.

LG Alina

Studium, ALG II, alleinerziehende Mutter, Hartz IV, Hauptwohnsitz, Jobcenter Miete, Zweitwohnsitz, Ausbildung und Studium
Fristlose Kündigung wegen Mietrückständen?

Hallo,

heute am Freitag, genau um 13 Uhr habe ich Post im Briefkasten gehabt, wir wurden fristlos gekündigt, da zwei Monatsmieten nicht gezahlt wurden.

Das ist aber nicht bewusst passiert, sondern das Jobcenter hat damals dem Vermieter ein Schreiben zukommen lassen, dies habe ich selbst auch indem steht, dass das Jobcenter die Miete übernimmt. Ich dachte somit, dass dies geregelt wäre und habe auch nichts mehr gehört…

Heute dann der Schock, habe natürlich direkt überall noch versucht anzurufen, niemanden erreicht.

Wir haben eigentlich nie Probleme gehabt, brauchten nun aber die Unterstützung vom Jobcenter, da ich aufgrund Personal Kürzungen gekündigt wurde und mit einem 3 jährigen Sohn, ist es bei uns in der Umgebung nicht so leicht, einen Job zu finden, der mit den betreuungszeiten der Kita vereinbar sind.

Meine eigentlich frage: Wenn ich die Miete in der angegeben Frist nachzahle, wird die fristlose Kündigung dann zurückgenommen? In dem Brief steht noch kein Datum, wann wir aus der Wohnung sein sollen oder Ähnliches. Nur das wenn ich nicht zahle, die mich da zu Not mit einer Räumungsklage rausholen.

Ich kann doch nicht mit meinem kleinen Sohn auf der Straße sitzen…

Das ist wirklich nur ein Missverständnis gewesen als im vergangenen Monat, der Brief gekommen ist, dass die Miete noch nicht gezahlt wurde habe ich diesen extra nochmal ans Jobcenter mit der Bitte um Überweisung geschickt, da ich die Zusage hatte, dass die Miete von denen übernommen wird. Ich habe nichts von denen gehört und dachte somit, dass sich das erledigt hat.

Bitte um hilfreiche und höfliche Antworten, bin gerade schon verzweifelt genug.

Kündigung, Mieter, Jobcenter, Kündigungsfrist, Jobcenter Miete
Wer hat Ahnung vom Erstellen einer Betriebskostenabrechnung einer Mietwohnung?

Hallo zusammen! Mein Papa (82, gesundheitlich schwer angeschlagen) vermietet seit ein paar Jahren eine Mietwohnung in einer weit entfernten Stadt an eine Familie, die als Flüchtlinge kamen. Die günstige Miete zahlt das Amt ("Jobcenter"), der Mietvertrag ist mit der Familie geschlossen.

Da mein Papa gesundheitlich die Betriebskostenabrechnung für 2019 nicht schafft, muss ich das machen und bin absoluter Laie.

Ich habe festgestellt, dass die Familie viel zu geringe Nebenkosten zahlt, da in den vergangenen Jahren die "umlagefähigen Kosten" nie in Rechnung gestellt wurden. Dies habe wohl auch bei der Steuerberaterin meines Vaters in den letzten Jahren für Probleme gesorgt, geändert hat sich aber anscheinend nichts.

Würde ich die umlagefähigen Kosten berechnen, was ich laut Steuerberaterin müsste, hätte ich eine Nachforderung von 600 Euro für 2019.

Ohne diese umlagefähigen Kosten käme die Jahresabrechnung auf +- 0 Euro. So hätte mein Papa das wieder gemacht.

Was soll ich nun tun? Dem Mieter und Amt schreiben, dass das falsch war und die 600 Euro fordern? Es geht ja nicht um die Miete oder eine Mieterhöhung. Sondern nur um diese umlagefähigen Nebenkosten.

Das Geld für die letzten Jahre ist verloren. Klar. Darum geht es gar nicht. Nur um die aktuelle Abrechnung für letztes Jahr. Wie kann ich das Problem lösen?

Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt. Bin totaler Laie, der plötzlich in dieser Situation ist.

Lieben Dank für Hilfe!

Miete, Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Betriebskostenabrechnung, Jahresabrechnung, Jobcenter Miete