Wohnung behalten trotz Auslandsjahr?

1 Antwort

das "Amt" zahl keine Wohnung, während Du für ein Jahr im Ausland weilst ... Du wirst die Wohnung also aufgeben müssen ...

im Übrigen hast Du für das Jahr auch sonst keine Ansprüche gegenüber irgendeinem Amt ...

das heißt Du musst für Deinen Unterhalt und Deine Krankenversicherung etc, alleine aufkommen