Berzählt das Jobcenter die Fahrtkosten bei einem Bundesfreiwilligendienst??

5 Antworten

Fahrtkosten: Bekommt man als Freiwilliger im BFD die Fahrtkosten erstattet?

Es steht den Einsatzstellen frei, im Rahmen einer Taschengeldregelung einen Teil des Taschengeldes nicht monatlich in bar, sondern in Sachleistungen, etwa einer BahnCard oder ÖPNV-Ticket auszuhändigen.

Stimmt Fahrtkosten sind im Hartz IV Satz schon mit eingerechnet, jedoch sollte man freiwilliges Engagement auch besonders fördern und ich würde jetzt mal mit dem Einsatzbetrieb darüber reden, ob es nicht vielleicht sogar schon eine Regelung gibt.

Woher ich das weiß:Recherche

Ich nehme einmal an das deine berufsbedingt notwendigen Aufwendungen monatlich unter 140 € liegen !

Du hast im ALG - 2 Bezug bei einem freiwilligen Dienst auf dein Taschengeld einen Freibetrag von 200 €, darin sind für berufsbedingte Aufwendungen wie z.B. Fahrkosten 140 € vorgesehen, die verbleibenden 60 € sind auf jedem Fall dann zusätzlich zum ALG - 2, wenn man keine Aufwendungen hat, dann hat man Glück und hat dann seine 200 € Freibetrag für sich zusätzlich.

Nur wenn du nachweislich monatlich mehr als diese 140 € an notwendigen berufsbedingten Aufwendungen hättest, könntest du den übersteigenden Betrag zusätzlich von deinem Taschengeld in Abzug bringen.

Gibst du im Internet einmal ein ,, Fachliche Weisungen §§ 11 - 11 b SGB - ll Zu Berücksichtigendes Einkommen " ein und da solltest du auf Seite 42 eine Erklärung finden.

monatskarte ÖPNV mit Köln-Pass kostet nur ca 36,- Euro. musst dich in deiner stadt danach auch erkundigen.

Ich arbeite nicht beim Jobcenter aber die Fahrtkosten sind im Freibetrag, welcher auf Dein Einkommen anzuwenden ist, enthalten.

Nein, das tun sie nicht, dafür fehlt die gesetzliche Grundlage. Wer bezahlt deine Wohnung? Auch das JC, das hast du vergessen zu erwähnen. Dir bleibt also wirklich genug Geld.