Bundesfreiwilligendienst 2 Monate vor Ausbildungsbeginn abbrechen (6 Monate geleistet)?
Hallo,
momentan arbeite ich als Bufdi (unter 25J) in einer Einsatzstelle in der nichts los ist. Ich sitze rund 7/8 Stunden am Tag ohne jegliche Aufgaben am PC. Auf Nachfragen für eine Beschäftigung bekomme ich dann eine Aufgabe die vielleicht eine Stunde dauert. Allgemein bin ich vollkommen unterfordert. Ebenfalls ist diese Stelle vorkommen chaotisch. Wechseln erscheint mir für die kurze Restzeit sinnlos.
Ich hatte den Bufdi angefangen, um in der Zeit zwischen abgebrochenem Studium und Ausbildung eine Beschäftigung zu haben. Da ich nicht bei meinen Eltern wohne und deshalb Miete zahlen muss, beziehe ich Alg2.
Mein Plan ist zum 01.06 bei der Bufdistelle zu kündigen. Somit hätte ich 2 Monate bis zur Ausbildung. Mir fehlen die 175€ nicht. Ich bin lieber Zuhause produktiv, als ein bisschen mehr Geld zu haben. Auch ist der Bufdi für meine Ausbildung egal.
Meine Frage ist nun, ob es vom Jobcenter für die zwei Monate Sanktionen geben kann bzw. ob das öfter vorkommt? Zwar brauch ich nicht viel Geld, aber meine Miete möchte ich trotzdem gerne bezahlen.
Durch mein hohes Ausbildungsgehalt bin ich danach vollkommen unabhängig.
Ich hoffe ich habe nicht zu viel geschrieben. Danke, falls jemand mir helfen kann.
3 Antworten
Soweit ich weiß, werden bis zu 200 € des Bufdi-Verdienstes nicht auf das ALG 2 angerechnet. Demzufolge sollte es nach meiner Einschätzung nicht zu Problem mit dem Jobcenter kommen, wenn Du kündigst.
Du kannst Dich aber sicherheitshalber diesbezüglich beim Jobcenter erkundigen. Ich würde Dir empfehlen, dieses schriftlich zu tun, da mündliche Auskünfte wertlos sind.
Dir würden monatlich 200 € fehlen, denn das ist der pauschale Freibetrag auf das sogenannte Taschengeld das man für einen freiwilligen Dienst bekommt.
Eine Sanktion darf es wegen eines Abbruchs nicht geben, da wie es der Name schon sagt ein freiwilliger Dienst ist, du musst halt dann dem Jobcenter vorzeitig zur Vermittlung zur Verfügung stehen, wenn dies nicht möglich ist, dann würde man sicher versuchen dich in eine Maßnahme zu stecken.
Kindergeld stünde dir aber trotzdem weiterhin zu, wenn du deine Ausbildung dann zeitnah beginnen würdest und von deinen Eltern nicht min.Unterhalt in Höhe des Kindergeldes bekommst.
Wenn du dann kein weiteres Einkommen hast, dann stehen dir auf dein Kindergeld min.die 30 € Versicherungspauschale zu, es dürfen dann also von den derzeit 204 € max.174 € auf deinen Bedarf angerechnet werden.
Im Internet findest du zum ausdrucken auch eine ALG - 2 Veränderungsmitteilung, die kannst du dann mit einer evtl.kurzen schriftlichen und formlosen Erklärung ans Jobcenter schicken, wenn sie auf deine Mails nicht reagieren, also kurz noch angeben warum du vorzeitig abbrechen willst, was aber wie gesagt nicht relevant ist und zu keiner Sanktion führen darf.
Hallo Srhklmm,
ich bin momentan in einer ähnlichen Situation wie du vermutlich vor einem Jahr. U25, studium abgebrochen, jetzt fängt der Bufdi an und danach geht es in die Ausbildung. Ich hätte ein paar Fragen zum Alg2 Antrag und wäre dir sehr dankbar, wenn du mir eventuell dabei helfen könntest.
mit freundlichen Grüßen, Johannes
meine mail: rauschsignale@gmail.comm
Das Problem ist, dass sie seit 3 Wochen nicht auf meine Emails geantwortet haben. Dort fragen war ja auch meine erste Idee ^^