Kindergeld und Halbwaisenrente nach 5 Monaten?

2 Antworten

Wenn bereits FEST STEHT, dass du an einem bestimmten Termin immatrikuliert wirst, kannst du KG und Halbwaisenrente unschädlich weiter beziehen.

Max321137 
Fragesteller
 22.09.2021, 21:15

Hallo,

vielen Dank für deine schnelle Antwort!

Also es steht noch nicht offiziell fest, aber es ist quasi sicher, dass ich mich gleich zu Beginn der Frist immatrikulieren werde und da der Studiengang zulassungsfrei ist, werde ich auch sicherlich genommen. Aber einen offiziellen Termin o.ä. Gibt es nicht, falls du das gemeint hast.

Viele Grüße

Max

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DerHans  22.09.2021, 21:26
@Max321137

Es geht darum, dass das nicht nur deine Absichtserklärung ist.

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Sobald du wieder im Studium bist, hast du natürlich wieder Anspruch drauf.

Ich würde das FSJ 1 Monat länger machen

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Hilfestellung im ökonomischen Fragen