Mietschuldenfreiheitsbescheinigung bekomme ich nicht?

1 Antwort

Haben sie denn nur die Wohnkosten noch nicht gezahlt oder hast du gar keine Leistungen erhalten ?

Wenn du noch gar nichts bekommen hast, weil es sich um einen Erstantrag handelt, dann kannst du normalerweise erst nach 6 Monaten eine Untätigkeitsklage einleiten, weil die Jobcenter bis zu 6 Monate für die Bearbeitung Zeit hätten.

Könntest dann nur versuchen da telefonisch oder schriftlich etwas Druck zu machen und die Situation zu erklären, solange man nicht wieder normal persönlich vorsprechen kann.