Wie viel bekommt man, wenn man Bürgergeld beantragt und über ein Ausbildungsgehalt von 750€ Netto verfügt?
Hallo Freunde,
Ich möchte wissen, wie viel ich bekomme, wenn ich Bürgergeld beantrage, weil ich jetzt in der Ausbildung bin und mir die Miete nicht leisten kann! Während der Ausbildung verdiene ich 750 € Netto im Monat, doch mit diesem Gehalt kann ich nichts anfangen! Deshalb möchte ich Bürgergeld beantragen.
Und wie sieht es mit dem Kindergeld aus? Ich bin 22 Jahre alt.
7 Antworten
Wenn dein Auszug unter 25 Jahren wegen der Ausbildung oder einem anderen schwerwiegenden sozialen Grund nicht notwendig ist, wird es mit einer finanziellen Unterstützung durch das Jobcenter schlecht aussehen.
In einer betrieblichen Erstausbildung käme dann erst einmal vorrangig BAB - von der Agentur für Arbeit in Betracht, einen kostenlosen Rechner findest Du im Internet.
Wohnst Du nicht mehr im Haushalt der Eltern, stünde dir unter 25 das Kindergeld von derzeit 250 Euro zu, wenn Du von deinen Eltern nicht min. Unterhalt in dieser Höhe bekommst.
Würde der Auszug also notwendig sein und Du deinen Grundbedarf nach dem SGB - ll nicht aus deinem anrechenbaren Einkommen decken können, käme unter Umständen eine Aufstockung durch Bürgergeld vom Jobcenter in Betracht.
Das Kindergeld würde dann voll auf deinen Bedarf angerechnet und das mögliche BAB - nach den SGB - ll Verordnungen auch.
Auf das Erwerbseinkommen müssen entsprechend Freibeträge nach Paragraf 11 b SGB - ll berücksichtigt werden.
Kindergeld gehört den Anspruchsberechtigten; Du kannst ggf. den Anspruch auf Dich überleiten lassen.
Deinen Bürgerganspruch müßte man individuell ausrechnen.
https://www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/berufsausbildungsbeihilfe-bab
Wäre vorrangig.
mit diesem Gehalt
Während der Ausbildung bekommt man eine Vergütung.
Azubis sind üblicherweise gar nicht berechtigt für Bürgergeld. Elternunterhalt und BAB sind vorrangig.
Eine angemessene Miete wird übernommen und die Heizkosten. Zum Lebensunterhalt inkl. Strom und allem was man braucht gibt es 563€. Angenommen man hat 400€ Miete wären das 963€. 450€ Miete würde bestimmt auch bezahlt, dann wären es etwas über 1000€. 250€ solltest Du also wohl bekommen können.
Ach ja, wenn Du zusätzlich zur Ausbildungsvergütung noch Kindergeld bekommst wirst Du vermutlich nicht aufstocken können. Das wird ja auch als Einkommen gewertet beim Bürgergeld.
Nicht bei unter 25 jährigen. Man kann BAB beantragen. Bürgergeld steht einem Azubi erst einmal nicht zu
Das hatte ich tatsächlich nicht bedacht.
Ist das also immer noch so wie bei HartzIV?
Bürgergeld ist eh nichts anderes als HartzIV unter euphemistischem Namen. Die Aufregung ist völlig unangebracht.
Meiner Meinung nach haben Erwachsene ein Recht auf eine eigene Wohnung und erwachsen ist man nicht ab 25, sondern ab 18.
So lange du in Ausbildung bist sind für deinen Unterhalt vor allem die Eltern zuständig. In speziellen Härtefällen können Auszubildende aber Anspruch auf Leistungen für Auszubildende vom Jobcenter haben.
Falsch.