Entschädigung bei Flugumleitung wegen schlechtem Wetter?
München hat ja gerade ein Schneeproblem, weshalb keine Flüge landen können. Die werden laut Tagesschau nach Frankfurt umgeleitet. Züge fahren ebenfalls nicht.
Ich frage mich, wie die Fluggäste, die nach München wollten, in dieser Situation entschädigt werden? Müssen Airlines Taxikosten von Frankfurt nach München übernehmen oder Busse bereitstellen?
2 Antworten
Gibts nicht, weil das höhere Gewalt ist.
Als höhere Gewalt bezeichnet die Rechtsprechung den Zufall, ein nicht notwendig von außen kommendes, keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisendes, auch durch äußerste vernünftigerweise noch zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis.[5] Voraussetzung ist nicht, dass es sich um Ereignisse handelt, die von außen auf die Vertragsparteien einwirken. Jedoch schließt schon das geringste Verschulden (= Nichtanwendung der zu erwartenden Sorgfalt) der betroffenen Partei die Annahme von höherer Gewalt aus[6]. In Verträgen nach deutschem Recht sind Höhere Gewalt Klauseln nicht notwendig. Die Funktion, die ihnen in anderen Jurisdiktionen zukommt, wird im deutschen Vertragsrecht durch das Konzept des Verschuldens (§ 276 BGB) erfüllt. Sie sind daher überwiegend vorteilhaft für den Verkäufer oder Werkunternehmer (Lieferanten). Der Käufer oder Besteller wird durch die Klausel überwiegend benachteiligt, weil den gesetzlichen Voraussetzungen des § 280 BGB noch vertraglich eine weitere Voraussetzung für die Haftung auf Schadenersatz hinzugefügt wird.
Die "Opfer" müssen damit rechnen, dass es Ereignisse gibt, die man nicht vorab kalkulieren kann.
besser Opfer von Mehrkosten zu sein als Opfer eines Absturzes. Du solltest den Pikoten dankbar sein.
Du meinst, die Alternative zu dem Flug zu einem anderen Flugplatz, das Abstürzen des Flugzeugs, wäre besser für dich?
Das macht man, um auch dein Leben zu schützen.
Dafür bräuchten die Piloten eine Auszeichnung, weil sie verantwortungsvoll gehandelt, und den Flieger nicht riskiert haben
Da gibt es aus der jüngeren Vergangenheit ein Absturz eines Flugzeugs, weil der Politiker an Bord die Warnung der Piloten missachtete und auf dem Anflug bestand. Ergebnis: alle Insassen tot.
Du meinst, die Alternative zu dem Flug zu einem anderen Flugplatz, das Abstürzen des Flugzeugs, wäre besser für dich?
Nein. Dass München nicht angeflogen werden kann, ist verständlich.
Ich habe mich nur gefragt, wie die rechtliche Situation aussieht, da man ja einen Beförderungsvertrag nach München und nicht nach Frankfurt hat. Bei Verschulden der Fluggesellschaft wird man ja großzügig entschädigt, aber das ist hier nicht der Fall.
aber das ist hier nicht der Fall.
Genau. Es ist nicht der Fall, weil es kein Verschulden der Fluggesellschaft ist.
Der Flugplatzbetreiber schließt den Flughafen, wenn das Starten und Landen dort zu riskant ist. Da bleibt einem Piloten keine Wahl. Er darf, kann und wird nicht auf einem geschlossenen Flughafen landen. Er nimmt einen (noch) offenen Ausweichflugplatz.
Das heißt, die Opfer bleiben auf den Mehrkosten sitzen? Oder muss die Fluggesellschaft dafür sorgen, dass sie an ihr Ziel kommen (wenn auch mit großer Verspätung)?