9 Antworten

Typisch - Merz eben !

Ist nicht ganz richtig.

Als der Bundestag 1997 fraktionsübergreifend beschloss, Vergewaltigungen in der Ehe wie außereheliche Vergewaltigungen zu behandeln, anstatt sie als Nötigung gemäß § 240StGB zu bestrafen, stimmte Merz mit weiteren 137 Abgeordneten gegen die damals neue Unterstrafestellung des Tatbestandes.

Merz scheint es auszureichen, dass das den Straftatbestand der Nötigung erfüllt. Keineswegs zeigt das, dass er findet, dass Vergewaltigungen nicht strafbar sein sollen. Es geht eher um die Frage welche Tatbestand genauf erfüllt ist, und diesbezüglich war er offenbar der Meinung, dass es ausreicht, das als Nötigung zu sehen.

Ich finde das Quatsch, ich finde, dass man Vergewaltigungen in der Ehe genauso wie außereheliche Vergewaltigungen behandeln kann.


pbheu  24.11.2024, 23:41

so kann man etwas schön nutzen, um merz zu diskreditieren, ist aber unsinn. typische fake news empörung.

vergewaltigung ist immer strafbar egal ob woanders oder zuhause.

das problem ist, dass man ein gesetz nur einführen sollte, wenn man die überwachung des gesetzes auch überwachen kann.

beispiel:
eine geschwindigkeitsbegrenzung auf 30km/h überall, ob sie sinnvoll ist oder nicht, kann man beschliessen, und man kann es wunderbar überwachen.

ob sex in der ehe einvernehmlich war oder nicht, kann man aber nicht überwachen, es sei denn man baut überall kameras ein (tschüss freiheit & privatsphäre)

ein gesetz, was plakativ vorgibt, sinnvoll zu sein (niemand findet gewalt oder vergewaltigung in der ehe gut) aber im grunde nichts nutzt, muss man nicht mit seiner stimme unterstützen. und wenn dieses gesetz auch noch falsche anschuldigungen geradezu unterstützt (nimmt leider gerade stark zu), um so weniger.


Das ist zwar ein Weilchen her, aber eben auch bezeichnend.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Im Jahr 2024 gibt es genügend andere Gründe, Herrn Merz scheiße zu finden, da muss man nicht eine aus dem Kontext gerissene Anekdote von Anno Tobak hervorkramen.

Nein. Merz hat 1996 für einen Gesetzentwurf gestimmt, der die Vergewaltigung in der Ehe unter Strafe stellen sollte. Dieser Gesetzentwurf enthielt die sogenannte Widerspruchsklausel. Diese Klausel sollte es ermöglichen, dass das Opfer der Strafverfolgung des Offizialdeliktes widersprechen kann.

An dieser Klausel gab es schwere Kritik und der Entwurf wurde daher auch abgelehnt. Merz war also nicht gegen die Strafbarkeit, sondern gegen die konktete Ausgestaltung der Strafrechtsänderung 1997.


LukeForPlay  26.11.2024, 21:36

Das stimmt nur so halb. Bei der Abstimmung 1 Jahr danach dann, stimmte er konkret gegen die Strafbarkeit von Vergewaltigung in der Ehe

CookieDent  27.11.2024, 21:27
@LukeForPlay

Nein. Er stimmte gegen die konktete Ausformulierung. Nicht, dass die Vergewaltigung nicht strafbar sein sollte.

CookieDent  29.11.2024, 10:59
@LukeForPlay

Das kannst du behaupten widerspricht aber den Tatsachen. Er hat nur abgelehnt, dass es kein Widerspruchsrecht des Opfers gegen die Strafverfolgung gibt.