Wusstet ihr, dass Kanzlerkandidat Friedrich Merz für die Strafbarkeit von Vergewaltigung in der Ehe gestimmt hat?

Ja 67%
Nein 33%

21 Stimmen

6 Antworten

Nein

Es wird ja immer wieder kolportiert, dass er nicht gegen Vergewaltigung in der Ehe wäre, es wird viel gelogen!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Lebe schon sehr lange auf diesem Planeten

BelfastChild 
Beitragsersteller
 27.11.2024, 12:38

Danke für deine ehrliche Meinung.

Besserw3639  04.12.2024, 08:12

Er war einfach nur für einen anderen Gesetzesentwurf, nämlich den mit Widerspruchsklausel.

Ja

Selbst wenn es so wäre, wie es die Opposition vorgibt, dann ist das nicht von besonderem Interesse. Was man irgendwann mal vor 30 Jahren in einer bestimmten Situation getan/gesagt hat ist ein Ad Hominem.

Wenn man als Partei 30 Jahre in die Vergangenheit reisen muss um Müll über die Gegner auszugraben, dann zeugt das nur davon dass man keine politische Agenda hat und dass man aus blanker Alternativlosigkeit sich auf Donald Trump Niveau begibt.


BelfastChild 
Beitragsersteller
 27.11.2024, 11:29

Sehe ich ähnlich, obwohl ich eigentlich auch eher links bin.

Ja

Die politischen Linken können mal schön vor ihrer eigenen Haustüre kehren.

Ja

Hallo

Wusstet ihr, dass Kanzlerkandidat Friedrich Merz für die Strafbarkeit von Vergewaltigung in der Ehe gestimmt hat?
JA...

Dieses Bashing wird hier mit gewisser Regelmäßigkeit immer wieder gepostet.

.

Wie es sich tatsächlich zugetragen hat, lässt sich sehr ausführlich in einem Beitrag der Seite CORRECTIV nachlesen.

Dort wird jedoch auch bekannt, dass bei dem letztendlich gültigen Gesetzentwurf, sowohl SPD, als auch Die Grünen, dagegen gestimmt haben, während Friedrich Merz dafür gestimmt haben. Das ist die Wahrheit!

Friedrich Merz war für Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe – wegen einer Klausel stimmte er jedoch 1997 gegen den Gesetzentwurf

Bei dem späteren Entwurf stimmte Friedrich Merz für den Gesetzentwurf.

Hintergrund:

Merz schrieb auf Facebook, er habe „nie gegen die Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe gestimmt“. Er habe wegen der fehlenden Widerspruchsklausel gegen den Gesetzentwurf gestimmt, weil er befürchtet habe, „dass Strafverfahren durch Falschbehauptungen zerstrittener Ehepartner dem berechtigten Schutzinteresse betroffener Frauen eher schaden als nützen würden“.

Wie bereits geschrieben, bei der späteren Version des Gesetzentwurfes hat Friedrich Merz zugestimmt.

Aber nebenbei...

Die bis dahin geltende Gesetzgebung wurde im Entwurf der CDU/CSU und FDP wie folgt eingeordnet: „Durch die gegenwärtige Fassung der §§ 177 ff. StGB ist das sexuelle Selbstbestimmungsrecht nicht umfassend genug geschützt. Insbesondere ist im Bereich des Vergewaltigungstatbestandes (§ 177 StGB) der eheliche Bereich noch ausgenommen.” Als Lösung wird vorgeschlagen, dass „unter geschlechtsneutraler Formulierung, die berücksichtigt, daß auch Männer Tatopfer sein können – ein einheitlicher Tatbestand für Vergewaltigung und sexuelle Nötigung geschaffen“ werden solle. „Der eheliche Bereich wird in den neugeschaffenen einheitlichen Tatbestand sowie in § 179 StGB einbezogen.“

Über diesen Gesetzentwurf stimmte der Bundestag am 9. Mai 1996 ab. Im Plenarprotokoll ist ab Seite 9208 zu sehen, wie die Abgeordneten namentlich abstimmten – Friedrich Merz stimmte mit Ja. Unter anderem SPD und Grüne stimmten dagegen. Mit knapper Mehrheit wurde der Gesetzentwurf angenommen.

Quelle: CORRECTIV

Der Bericht führt zu einer deutlich ausführlicheren Schilderung.

Gegen Friedrich Merz wird wegen dieser Angelegenheit bis heute Hass & Hetze betrieben.

Dass sowohl SPD, als auch Grüne bei der letzten und gültigen Abstimmung sich gegen das Gesetz gestellt haben und dagegen gestimmt haben, wird nirgends erwähnt.

Alles Gute Dir... und bleib gesund

Gruß, RayAnderson  😉

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