Lehrer Verbeamtung viele Fragen?

Ich überlege jetzt seit einer Weile Lehramt zu studieren, da ich dieses Jahr mein Abitur mache.

Dazu habe ich jedoch einige Fragen und Dinge, die ich nicht ganz verstehe.

1. In welchem Bundesland ist die Wahrscheinlichkeit hoch verbeamtet zu werden?

2. Welche Fächer sind besonders gefragt? Ich denke bei mir wird es definitiv Englisch werden. Beim Zweitfach bin ich mir noch unsicher. Evtl eine zweite Fremdsprache. Macht das Sinn? Geschichte und Politik interessieren mich aber auch. In den MINT Fächern bin ich leider nicht sehr begabt.

3. Wie genau funktierts das mit der Verbeamtung bzw in welchem Bundesland wird man verbeamtet. In dem, in welchem man seinen Master macht? Oder da wo man das Referendariat absolviert?

4. Kann ich mir grob aussuchen, an welcher Schule ich arbeiten will? Oder wird das einfach festgelegt?

5. Wie hoch ist allgemein die Chance verbeamtet zu werden? Ich höre des Öfteren, dass dies wohl garnicht so einfach sei, und viele junge Lehrer noch darum kämpfen.

6. Ich habe mich noch nicht auf eine Schulform festgelegt, peile jedoch Gymnasium oder Berufsschule an. Die Besoldung liegt da doch in der A13, Grundschullehramt noch A12? Ist das überall so?

Vielleicht findet sich jemand, der ein wenig Ahnung hat.

LG:)

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Nachzahlung oder nicht? Bin ich im Recht?

Hi, ich hatte folgenden Emailverkehr mit meinem Arbeitgeber:

ICH: 15.01.2021

Sehr geehrte Frau …,

Aus der Mail vom 21.10.2015 von Frau… geht hervor, dass eine Höhergruppierung von Stufe 2 in Stufe 3 am 01.03.2016 erfolgte.

Demnach müsste ich mich seit 01.03.2020 in Stufe 4 befinden. Zu diesem Zeitpunkt befand ich mich noch in Mutterschutz (jedoch nicht in Elternzeit), der meines Wissens nach mit angerechnet wird.

Laut Lohnabrechnungen/Jahresabrechnung befinde ich mich jedoch immer noch in Stufe 3.

Das würde dann theoretisch eine rückwirkende Höherstufung bedeuten.

Liege ich mit meiner Rechnung richtig? 

Freundliche Grüße 

ANTWORT: 12.01.2022

Sehr geehrte Frau…

Wir haben ihren Fall geprüft und können Ihnen die erfreuliche Mitteilung machen, dass Sie seit März 2020 den Anspruch auf die Stufe 4 Ihrer Entgeltgruppe haben. Eine Nachzahlung hierfür erfolgt mit der nächsten Gehaltsabrechnung.

ICH: 31.01.2022

Sehr geehrte Frau …,

Sie schrieben, dass eine Nachzahlung mit der nächsten Gehaltsabrechnung erfolge.

Das Gehalt für Januar 2022 habe ich letzte Woche Donnerstag auch erhalten. Leider konnte ich jedoch keine Nachzahlung feststellen. Wann kann ich damit rechnen?

Mit freundlichen Grüßen.

ERST NACH MEINER EMAIL IN DER ICH NACHGEFRAGT HABE, KAM DIESE MAIL.
IST DAS RECHTENS?:

ANTWORT: 01.02.2022

Gem. § 20 MuSchG (Zuschuss zum Mutterschaftsgeld) besteht für die Zeit der Schutzfrist Anspruch auf einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld von Seiten des Arbeitgeber.

Als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld wird das durchschnittliche kalendertägliche Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist gezahlt.

Da Sie sich ab 02.02.2020 in Mutterschutz befanden, wurden die Monate November 2019 – Januar 2020 für die Berechnung des Zuschusses zu Grunde gelegt.

In dieser Zeit befanden Sie sich noch in der Stufe 3 Ihrer Entgeltgruppe. Daher erfolgt keine Nachzahlung.

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Recht auf gleiche EG wie Kollegen? (TV-V)?

Hallo zusammen, 

ich habe einige Fragen bzgl. der Eingruppierung im TV-V. 

Hierfür hole ich ein wenig aus, damit der Sachverhalt gut zu verstehen ist und man weiß, worum es geht. 

Ich habe vor einigen Monaten mein Ingenieursstudium abgeschlossen (Master of Science) und habe fließend eine Stelle bei einem Betrieb gefunden, in welchem der TV-V gilt. 

Mir wurde zu Beginn eine Entgeltstufe angeboten, welche deutlich unter meinen Erwartungen lag. Da ich aber mehr als nur 12 Gehälter erhalte, habe ich darin einen Kompromiss gesehen, da inkl. der Zusatzleistungen meine Gehaltsvorstellungen in etwa getroffen wurden.

Ich arbeite in einem Team von drei jungen Ingenieuren, die anderen zwei besitzen einen B.Sc., was ich allerdings nicht als negativen Punkt auffasse, da ich unglaublich viel von den beiden lerne. Auch privat verstehen wir drei uns sehr gut. 

Jetzt ist der Fall eingetreten, dass ich erfahren habe, dass einer der beiden 2 Entgeltstufen über mir und meinem anderen Kollegen eingestuft ist. Unsere Stellen sind intern allerdings identisch, wir haben die gleichen Aufgaben und sind auch allgemein gleichwertig im Unternehmen eingestuft. 

Anfangs habe ich die Auffassung vertreten, dass ich ja noch lernen muss und nur die Theorie aus dem Studium kenne. Mittlerweile ist es allerdings so, dass ich keine richtige Einarbeitung hatte. Sprich ich habe bereits jetzt Auftragsvolumen, die gleichwertig mit den anderen beiden zu bewerten sind. 

Mein Kollege - der in der gleichen Stufe ist wie ich - und ich haben jetzt mit dem Betriebsrat ein Gespräch geführt, aus dem hervorging, dass wir eigentlich alle in der gleichen Stufe sein müssten. Sprich: Gleiches Gehalt für gleiche Arbeit. Dazu ist anzumerken, dass die EG des höher eingestuften Kollegen, eine dem akademischen Grad angemessene ist. 

Da ich aktuell noch in der Probezeit bin werde ich natürlich keine schlafenden Hunde wecken, allerdings überlege ich, dass ich nach der Probezeit das Gespräch mit meinem Vorgesetzten und der Personalabteilung suche, und eine höhere Eingruppierung verlange. Hierbei werde ich ausführen, dass mein Arbeitspensum schon jetzt dem eines eingearbeiteten Kollegen entspricht und ich bereits viele Aufgaben übernehme, die nicht meiner Gehaltsstufe entsprechen (was auch stimmt).

Sollten Sie mich fragen, welche EG ich mir vorstelle, dann würde ich ggfs. eine Stufe über der EG meines höher gestuften Kollegen, angeben, vor dem Hintergrund, dass mein akademischer Grad, über dem meiner Teammitglieder liegt. 

Noch eine Anmerkung: 

Wir sind alle sehr jung und neu im Job (ein paar Monate, etwas mehr als ein 1 Jahr, ca. 2 Jahre).

Jetzt die Frage: 

- Habe ich ein Recht darauf, auf der gleichen, wenn nicht sogar höhere EG wie mein höher gestufter Kollege zu sein?

- Auf welche Besonderheiten muss ich Rücksicht nehmen? 

- Wie sollte ich reagieren, sollte mir die höhere EG verweigert werden?

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