Tarifvertrag und Minijob-Dehoga-Gastro?
Hallo,
ich bin seit Januar 22 ausgelernte Restaurantfachfrau, und seit April 22 gibt es neue Tarifverträge von der Dehoga, diese besagt für ausgelernte (Restaurantfach etc) einen Mindestlohn von 15€/h. Auch ich bekomme diese 15€ und bin auf Teilzeit angestellt. Jedoch jetzt hab ich einen neuen Job gefunden und wollte bei meinem jetzigen Betrieb gerne noch auf 450€ Basis bleiben. Meine Cheffin meinte allerdings das sie mir als Minijobber keine 15€/h zahlen „kann“.
Gründe hab ich natürlich keine bekommen. Jetzt aber suche ich Gründe und Aussagen das ich die 15€/h trotzdem bekommen muss da es ja nichts an meiner Arbeit ändert, ich mache ja weiterhin das selbe dort nur eben weniger Stunden im Monat. Ich habe mir auch den Tarifvertrag durchgelesen und da stand nichts von das man bestimmte Stunden im Monat bringen muss um die 15€ zu bekommen.
Denke ich gerade richtig oder falsch?
Falls mir da jemand Weiterhelfen kann würde ich auch drum bitten seriöse Links zu bekommen die ich meiner Cheffin vorlegen kann, möchte ja natürlich vom Stundenlohn nicht weiter runter als ich jetzt bin!?
Ich danke schonmal für die Antworten!
Nachtrag: Ja mein Betrieb ist „anhänger“ der Dehoga, mein Chef ist sogar Vorsitzender!
2 Antworten
Meine Cheffin meinte allerdings das sie mir als Minijobber keine 15€/h zahlen „kann“.
Recht einfach - auch als Minijobber/in hast Du Anspruch auf einen tariflich vereinbarten (Mindest-)Stundenlohn.
Allerdings nur, wenn das Arbeitsverhaeltnis auch tatsaechlich einem Tarifvertrag unterliegt. Das ist hier bislang ja noch nicht sicher.
Erst einmal muss geklaert werden, ob dein Arbeitsverhaeltnis ueberhaupt einem Tarifvertrag unterliegt. Das waere naemlich nur der Fall, wenn es sich um einen allgemeinverbindlichen handelt, die Anwendung eines Tarifvertrages vertraglich vereinbart wurde (auch eine nur teilweise Anwendung kann vereinbart werden) oder der Arbeitgeber tarifgebundenes Mitglied im betreffenden Arbeitgeberverband ist (das wird dein Arbeitgeber wohl sein) UND du Gewerkschaftsmitglied bist.
Allgemeinverbindliche Tarifvertraege in der Gastronomie gibt es nur in einigen Bundeslaendern.
Wenn dein Arbeitsverhaeltnis also wirklich einem Tarifvertrag unterliegt, hast du auch Anspruch auf die dort vereinbarten Leistungen. Unterliegt es aber keinem Tarifvertrag, hast du nur einen Anspruch auf die tatsaechlich vereinbarten Leistungen, die aber mindestens den gesetzlichen entsprechen muessen.
mein Chef ist vorsitzender der Dehoga also eigentlich schon? Da bei vereinbarung des letzten Vertrages schon erwähnt wurde das beim neuen Tarifvertag 15/h sind das wusste ich schon monate voher das es so kommen wird ab april