Hallo zusammen,

Meine Frau, wie oben beschrieben, möchte bevor Sie in Mutterschutz geht ihren Resturlaub nehmen, wird dies dann nur bis September (Also 6 Wochen vor der Geburt) bis zum Mutterschutz berechnet oder bis Dezember (8 Wochen nach der Entbindung)?
Denn wie ich weis wird der Mutterschutz zur regulären Beschäftigungszeit gezählt.
Da dieser nicht als Erholungszeit gewertet wird!

Bitte um Info und in welchem Paragraphen dies nachgelesen werden kann, vielen Dank :)