Nachzahlung oder nicht? Bin ich im Recht?

4 Antworten

Das ist doch richtig, für die Zeit der Schutzfrist erfolgt keine Nachzahlung, erst ab März 2020, wenn die Schutzfirst endet. Und für den Zuschuß werden nun mal noch 3 Monate genommen, in denen du noch nicht höhergruppiert warst, das ist schon rechtens nach dem Mutterschutzgesetz.

Sonst wende dich an deine Gewerkschaft oder den Betriebsrat, obwohl der AG es richtig geschrieben hat.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
vom 21.10.2015
am 01.03.2016
seit 01.03.2020

Usw

Irgendwas stimmt mit den Jahreszahlen nicht!

Nalifant 
Fragesteller
 01.02.2022, 12:08

? Was soll da nicht stimmen? Bitte richtig lesen

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Antitroll1234  01.02.2022, 12:09

Wenn von Stufe 3 auf Stufe 4 vier Jahre liegen um in diese aufzusteigen, passt es doch.

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Wann endete dein Mutterschutz? Ab diesem Zeitpunkt hast du Anspruch auf die höhere Vergütung, wenn ich das richtig verstanden habe.

Nalifant 
Fragesteller
 01.02.2022, 12:09

Es geht um die Rückzahlung

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RobertLiebling  01.02.2022, 12:17
@Nalifant

Zurückzahlen musst du nichts.

Während der Mutterschutzzeit hast du den gesetzlichen Zuschuss bekommen. Die Elternzeit wird nicht angerechnet. Somit müsstest du seit 01.01.2022 nach Stufe 4 bezahlt werden.

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Du warst demnach noch in Stufe 3

Also OHNE Nachzahlung

Nalifant 
Fragesteller
 01.02.2022, 12:04

Warum dann erst die Mail, dass ich eine Nachzahlung erhalte?

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sassenach4u  01.02.2022, 12:42
@Nalifant

Wahrscheinlihc hat sie nicht daran gedacht, daß du in der Schutzfrist warst- Menschen machen mal einen Fehler, wurde ja mit der 2. Mail berichtigt.

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