Nachzahlung oder nicht? Bin ich im Recht?
Hi, ich hatte folgenden Emailverkehr mit meinem Arbeitgeber:
ICH: 15.01.2021
Sehr geehrte Frau …,
Aus der Mail vom 21.10.2015 von Frau… geht hervor, dass eine Höhergruppierung von Stufe 2 in Stufe 3 am 01.03.2016 erfolgte.
Demnach müsste ich mich seit 01.03.2020 in Stufe 4 befinden. Zu diesem Zeitpunkt befand ich mich noch in Mutterschutz (jedoch nicht in Elternzeit), der meines Wissens nach mit angerechnet wird.
Laut Lohnabrechnungen/Jahresabrechnung befinde ich mich jedoch immer noch in Stufe 3.
Das würde dann theoretisch eine rückwirkende Höherstufung bedeuten.
Liege ich mit meiner Rechnung richtig?
Freundliche Grüße
ANTWORT: 12.01.2022
Sehr geehrte Frau…
Wir haben ihren Fall geprüft und können Ihnen die erfreuliche Mitteilung machen, dass Sie seit März 2020 den Anspruch auf die Stufe 4 Ihrer Entgeltgruppe haben. Eine Nachzahlung hierfür erfolgt mit der nächsten Gehaltsabrechnung.
ICH: 31.01.2022
Sehr geehrte Frau …,
Sie schrieben, dass eine Nachzahlung mit der nächsten Gehaltsabrechnung erfolge.
Das Gehalt für Januar 2022 habe ich letzte Woche Donnerstag auch erhalten. Leider konnte ich jedoch keine Nachzahlung feststellen. Wann kann ich damit rechnen?
Mit freundlichen Grüßen.
ERST NACH MEINER EMAIL IN DER ICH NACHGEFRAGT HABE, KAM DIESE MAIL.
IST DAS RECHTENS?:
ANTWORT: 01.02.2022
Gem. § 20 MuSchG (Zuschuss zum Mutterschaftsgeld) besteht für die Zeit der Schutzfrist Anspruch auf einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld von Seiten des Arbeitgeber.
Als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld wird das durchschnittliche kalendertägliche Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist gezahlt.
Da Sie sich ab 02.02.2020 in Mutterschutz befanden, wurden die Monate November 2019 – Januar 2020 für die Berechnung des Zuschusses zu Grunde gelegt.
In dieser Zeit befanden Sie sich noch in der Stufe 3 Ihrer Entgeltgruppe. Daher erfolgt keine Nachzahlung.
4 Antworten
Das ist doch richtig, für die Zeit der Schutzfrist erfolgt keine Nachzahlung, erst ab März 2020, wenn die Schutzfirst endet. Und für den Zuschuß werden nun mal noch 3 Monate genommen, in denen du noch nicht höhergruppiert warst, das ist schon rechtens nach dem Mutterschutzgesetz.
Sonst wende dich an deine Gewerkschaft oder den Betriebsrat, obwohl der AG es richtig geschrieben hat.
vom 21.10.2015
am 01.03.2016
seit 01.03.2020
Usw
Irgendwas stimmt mit den Jahreszahlen nicht!
Wenn von Stufe 3 auf Stufe 4 vier Jahre liegen um in diese aufzusteigen, passt es doch.
Wann endete dein Mutterschutz? Ab diesem Zeitpunkt hast du Anspruch auf die höhere Vergütung, wenn ich das richtig verstanden habe.
Zurückzahlen musst du nichts.
Während der Mutterschutzzeit hast du den gesetzlichen Zuschuss bekommen. Die Elternzeit wird nicht angerechnet. Somit müsstest du seit 01.01.2022 nach Stufe 4 bezahlt werden.
Du warst demnach noch in Stufe 3
Also OHNE Nachzahlung
Warum dann erst die Mail, dass ich eine Nachzahlung erhalte?
Wahrscheinlihc hat sie nicht daran gedacht, daß du in der Schutzfrist warst- Menschen machen mal einen Fehler, wurde ja mit der 2. Mail berichtigt.
Es geht um die Rückzahlung