TVöD EG7 -> EG8 - Stufe 2?

3 Antworten

Ein Kollege meinte zu mir meinte, dass der öffentliche Dienst in der Hinsicht "fair" ist und man für die Tätigkeiten die mit der Stelle einhergehen entlohnt

Selten so gelacht, ich hoffe es ist ein Kollege, keine Führungskraft, keine Personalabteilung und kein Personalrat.

Der öffentliche Dienst ist so fair, wie das Papier geduldig ist für denjenigen für den man etwas erreichen will.

Nach Ausbildung direkt in E 7 kannst du dich glücklich schätzen, meine Kollegen stranden hier zunächst in der E5 mit abgeschlossener Berufsausbildung.

Deine eigentliche Frage kann ich dir leider nicht beantworten, aber so wie du es zitiert hast, bin ich der Meinung E8 Stufe 2, ansonsten würdest du ja besser die 6 Monate warten. Sofern man dich tatsächlich in Stufe 1 lässt, würdest du wieder 12 Monate auf Stufe 2 warten.

Wäre aber eine Frage für deinen Personalrat, der mit Sicherheit eine Kommentierung zum TVöD besitzt..

Aber eins habe ich auch gelernt zwischen sagen und umsetzen- kann viel Zeit vergehen.

SpiegellegeipS 
Fragesteller
 27.10.2020, 21:14
Nach Ausbildung direkt in E 7 kannst du dich glücklich schätzen, meine Kollegen stranden hier zunächst in der E5 mit abgeschlossener Berufsausbildung.

Krass... in meinem Ausbildungsbetrieb (freie Marktwirtschaft) wäre ich Vergleich vom Gehalt her bei einer EG8 gelandet. Die EG7 hatte ich in Kauf genommen, weil es eine interessante Stelle ist. Hätte man mir die EG8 nicht zugesprochen wäre ich in einen anderen Betrieb gegangen wo die mir die EG8 als Einstieg angeboten hatten, aber wo der Job sehr langweilig und eintönig ist.

Also klar, als Einsteiger reicht mir das dicke, nur ist es ein komisches Gefühl am meisten zu Wissen und "drauf zu haben" vom fachlichen her, die gleiche Arbeit wie die anderen im Team zu verrichten und am Ende am wenigsten aufm Konto zu haben. Aber naja, ist halt so als Berufseinsteiger ohne Studium.

Danke für deine Antwort! Personalrat klingt gut, da sollt ich mal nachfragen.

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Es geht darum, dass ich nach meiner Ausbildung vor 5 Monaten beim neuen Arbeitgeber angefangen habe und mir versprochen wurde, die EG8 zu bekommen sobald meine Probezeit von sechs Monaten durch ist.

Da verhält sich der Arbeitgeber meines Erachtens nicht rechtskonform. Eine Höhergruppierung kann eigentlich nur erfolgen, wenn man auch eine höherwertige Tätigkeit übernimmt. Wenn du eigentlich schon eine Tätigkeit der Gruppe E8 ausübst, müsstest du auch sofort danach bezahlt werden, da spielt Probezeit keine Rolle.

Aber wenn das tatsächlich so läuft, profitierst du natürlich, weil bei Höhergruppierung man tatsächlich immer mindestens in Stufe 2 kommt (auch wenn ich diesen Fall noch nicht erlebt habe, dass man nach nem halben Jahr schon höhergruppiert wird). Das heißt, du bist quasi n halbes Jahr früher in E8 Stufe 2 als hättest du gleich in E8 angefangen. Aber so ganz traue ich dem Braten nicht...

Und dein Kollege hat Recht, eigentlich muss nach "Stelle" und nicht nach Person bezahlt werden. Also wenn z.B. ein Ingenieur sich auf eine Hilfsarbeiterstelle bewirbt, wird er dementsprechend auch nur wie ein Hilfsarbeiter bezahlt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
SpiegellegeipS 
Fragesteller
 27.10.2020, 21:24

Nun ja, die Stelle wurde "bis EG9b" ausgeschrieben und ich bin auch da rein gegangen mit der Intention die EG8 zu bekommen, da die Azubis aus dem Betrieb welche mit mir in die Berufsschule gingen auch mit der EG8 eingestiegen sind. Vom Personaler hieß es dann, dass die Azubis ja schon ein halbes Jahr gegen Ende der Ausbildung eingearbeitet werden und deshalb mit der EG8 starten, und ich dann nach dem halben Jahr Probezeit auch auf die EG8 komme. Genau das gleiche wurde einem anderen ausm Team auch versprochen, daher hoffe ich, dass das nicht nur so gesagt wurde. Wenn ich "verarscht" wurde, werde ich mir definitiv was anderes suchen.

Also mein Chef meinte zu mir unter vier Augen, dass er der Meinung sind wir sollten alle mindestens eine EG9 verdienen für die Stelle bzw. für das was wir machen, aber da kann ich als Einsteiger mit einer frisch abgeschlossenen Ausbildung ja nicht viel zu sagen bzw. machen.

Danke für deine Antwort!

Und dein Kollege hat Recht, eigentlich muss nach "Stelle" und nicht nach Person bezahlt werden. Also wenn z.B. ein Ingenieur sich auf eine Hilfsarbeiterstelle bewirbt, wird er dementsprechend auch nur wie ein Hilfsarbeiter bezahlt.

Bei uns überhaupt nicht der Fall, aber ich kenne es aus der freien Marktwirtschaft auch so, dass jemand mit einem Studium direkt höher einsteigt, einfach aufgrund des Abschlusses.

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Du steigst nach Ausbildung in die Gruppe ein, die deiner Ausbildung entspricht, die Stufe ist nach jeder Höherstufung die 1. Also wenn du schon nach nem halben Jahr aufsteigst, verlierst du kein halbes Jahr, sondern gewinnst ein halbes. Aufstieg aus Stufe 1 in die 2 oder 3 oder 4... unterliegen unterschiedlichen Zeitdifferenzen. Hochschulabschluss wird höher eingruppiert als Fachschule. Aber Quereinsteiger ohne Ausbildung sollten eigentlich keine höhere Einstufung bekommen.. Würde mich sehr wundern.

LG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung