Höhergruppierung in der Gleichen Tätigkeit TVöD VKA?

4 Antworten

Nicht, dass ich wüsste. Du bist ja passend eingestuft und die Voraussetzungen des Kollegen bringst Du nicht mit. Er dagegen hat sozusagen Bestandsschutz.

wenn ein neuer Kollege die gleiche Tätigkeit anfängt, und aber seine höhere Eingruppierung (EG8) aus einer vorherigen Tätigkeit mitnimmt?

Hierbei geht es um eine "Besitzstandswahrung", diese kannst Du nur bei gleichem Sachverhalt, beanspruchen.

Ansonsten ist die Stelle mit TVöD 5 dotiert

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Bei gleicher Tätigkeit, die Meinung ist immer sehr kritisch zu betrachten.

War eine freie Stelle ausgeschrieben? Werden die Entgeltgruppen bei euch bei Ausschreibung veröffentlicht? Hattest du dich beworben?

Sind die Stellen bei euch bewertet?

War der Neue bereits Beschäftigter bei deinem AG und wurde nur intern versetzt?. Dann gilt Besitzstand, dann kannst du dir die Luft sparen.

Kommt er von einer anderen Behörde: würde ich der Sache auf den Grund gehen. Ein Anhaltspunkt kann die Ausbildung sein. Bevor du etwas schreibst, auf jeden Fall erst die Gespräche suchen.

So geht das nicht.

Du kannst keinen Antrag stellen, sondern eine Bitte äußern es zu überprüfen.

Du solltest eine schriftliche Stellenbeschreibung besorgen, die vergleichbar ist, mit der Tätigkeit des Kollegen.