TVöD: Stufenlaufzeit mitnehmen bei Jobwechsel?

7 Antworten

Bei einem unmittelbaren Wechsel von einem TVöD-Arbeitgeber (oder vergleichbarer Tarifvertrag) zu einem anderen wird die bereits erreichte Stufenlaufzeit übernommen - hier Stufe 3

Ein unmittelbarer Anschluss an ein bestehendes Arbeitsverhältnis liegt grundsätzlich vor, wenn zwischen beiden Arbeitsverhältnissen keine Unterbrechung vorliegt. Allerdings sind allgemein arbeitsfreie Tage (z. B. Sonn- und Feiertage) unschädlich.

Der ArbG KANN auch die bereits erreichten Zeiten innerhalb der Stufe 3 anrechnen, muß es aber nicht.

  • Es gibt keinen Rechtsanspruch darauf.

Niederschriftserklärung Nr. 8a zu § 16 [VKA] Abs. 2a TVöD

Man sollte sich aber, nach Einstellung, an den Personalrat wenden, damit das ggf. nochmals mit dem ArbG besprochen werden kann.

Ja, das ist rechtens. Das ist die Entscheidung des neuen AG. Wenn er die Nachfrage schon negativ beschieden hat, dann bleibt nur, akzeptieren und Job annehmen oder den Job ablehnen und weiter suchen 🤷🏻‍♀️

Es gibt mittlerweile zwei Gerichtsurteile des EUGH. Es war ein Fall aus Österreich, dazu kommt ein Fall bei Wechsel innerhalb Europas:

https://www.hensche.de/eugh-berufserfahrung-im-ausland-zaehlt-beim-tarifgehalt-29.04.2020.html

Du kannst die Übertragung fordern.

DerSchopenhauer  04.05.2022, 10:34

Das Urteil hat hier keine Relevanz.

Es geht in diesem Urteil um Stufen, die im Ausland erworben wurden - über die deutschen Tarifverträge des öD wäre das zunächst nicht geregelt - die Regelungen in den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes regeln nur die Übernahme aus ähnlichen Tarifverträgen im Inland.

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Geraldianer  04.05.2022, 14:53
@DerSchopenhauer

Das im Text angesprochene zweite Urteil ist aber von Relevanz. Auch wenn es sich um einen Fall innerhalb Österreichs handelt.

EuGH, Urteil vom 10.10.2019, C‑703/17 - Krah

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DerSchopenhauer  04.05.2022, 20:17
@Geraldianer

Auch das ist nicht relavant - es geht ja hier beim Fragsteller ja nicht um die Übernahme der Stufe - das wird ja gemacht - es geht um die Restlaufzeit der Stufe beim Wechsel zu einem anderen ArbG.

Die Restlaufzeit ist lt BAG nur zu berücksichtigen, wenn jemand wieder neu beim selben ArbG eingestellt wird.

Ansonsten verbleibt es bei einer ArbG-Entscheidung ob die Restlaufzeit mit berücksichtigt wird.

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Der AG kann, muss aber nicht.

Dann würde ich ein bisschen verhandeln.

AngiedieSchlaue  04.05.2022, 08:49

Verhandeln im ÖD? Lach.

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CamelWolf  04.05.2022, 09:35
@AngiedieSchlaue

Das geht im Einzelfall schon. Wenn Du z.B. als Krankenhauspersonaler Krankenschwestern suchst, kriegst Du keine Einzige, wenn Du Dich da wortgenau auf den TVöD berufst.

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AngiedieSchlaue  04.05.2022, 09:50
@CamelWolf

Ich habe 37 Jahre Berufserfahrung im ÖD bei zwei verschiedenen Behörden. Verhandlungssache war da das Fremdwort des Jahres.

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CamelWolf  04.05.2022, 10:01
@AngiedieSchlaue

Okay, im Verwaltungsbereich ist das wahrscheinlich anders als bei mir in der Pflege.

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