TVöD Berufserfahrung geht das?
Hallo, wenn ein Arbeitnehmen z.B. bereits in TVÖD Erfahrungsstufe 5 oder 4 hat und für die gleiche Tätigkeit bei neuem Arbeitgeber dann eine niedrigere Erfahrungsstufe bekommt , geht das überhaupt?
Also z.B. Max Mustermann hat bei der Stadt Hannover TVÖD 10 E5 Vertrag gehabt , dann wechselt Max Mustermann Arbeitgeber und zieht nach Stuttgart, dort wird er für gleiche Tätigkeit TVÖD 10 E4 bekommen .
Kann das sein?
Oder z.B. innerhalb Hessen - in Wiesbaden E5 gehabt und dann in Frankfurt E4.
7 Antworten
Das ist eine Frage, welche man im Vorstellungsgespräch und bevor man den Arbeitsvertragunterzeichnet, klärt. Es zwingt dich niemand die neue Stelle anzunehmen.
Bei exakt gleicher Anforderung- wäre es ungewöhnlich, aber es ist nicht auszuschließen. Im westlichen kommt es dann auf die bescheinigten Tätigkeiten laut Arbeitszeugnis an. Hier kann man bereits steuern, wenn beim Vorstellungsgespräch ein Zwischenzeugnis vorlegen kann.
Die Erfahrung muss ja auch von der Stelle her passen. Dass du in Stuttgart genau das gleiche machst, wie in Hannover ist eher unwahrscheinlich.
Ich empfehle Dir für solche speziellen Fragen das Forum des öffentlichen Dienstes zu nutzen. Da bekommst Du eher eine gescheite Antwort:
die Entgeltgruppe richtet sich nach der Wertigkeit der Tätigkeit
die Entgeltstufe nach der Vorerfahrung - die wird (wie Du in Deinem Bespiel zeigst offensichtlich unterschiedlich gesehen)
man kann bei Personalbedarf auch höhere Entgeltstufe anbieten oder den Stufenaufstieg vorziehen
Sicher geht das.
Die Tätigkeitsmerkmale und Anforderungen können trotz desselben Berufes bei einem anderen Arbeitgeber völlig anders sein.
Was wenn es um exakt gleiche Tätigkeit geht und z.B. man innerhalb Hessen Arbeitgeber wechselt ?