TVöD VKA Höhergruppierung nur in die Stufe 1?
Ich bin Berufseinsteiger, wurde in die EG 7 Stufe 1 eingruppiert und werde jetzt in die EG 8 höhergruppiert, jedoch hat mir der Chef "EG 8 Stufe 1" in die Mail geschrieben und bin verwirrt... Laut TVöD muss man doch mindestens in die Stufe 2 kommen bei einer Höhergruppierung?
Macht es eher Sinn sich jetzt sofort zu beschweren/nachzufragen oder erst nachdem das durch ist? Bringt es was dagegen zu klagen?
Also ich hab auch andere Jobangebote, würde an sich gern hier bleiben, aber was das Gehalt und das Tarifrecht angeht verarschen die hier gerne Ihre Mitarbeiter, hab ich schon oft gehört...
2 Antworten
Ich hab mich jetzt nicht in das Thema eingelesen aber meines Wissens nach gilt dies nur, wenn du vorher schon Stufe 2 oder höher warst. Bei einer Höhergruppierung bekommst du dann die Stufe, in der du mindestens soviel wie vorher verdienst aber mindestens Stufe 2. Wenn du vorher in Stufe 1 gewesen bist, bleibst du denke ich auch in Stufe 1. Schau dazu am bestens mal genau im TVöD VKA nach.
Fraglich wäre jetzt, wie lange du schon dabei bist und wann du Stufe 2 erreichen würdest. Eventuell würde es sich für dich lohnen, die Höhergruppierung zu verschieben, bis du die zweite Stufe erreicht hast. Dann müsste dir dein Arbeitgeber auch in der neuen Entgeltgruppe die Stufe 2 geben.
So ist es grundsätzlich - Ausnahme ist, wenn die P-Tabelle greift (Pflegedienst) - dann wird stufengleich höhergruppert (auch bei Stufe 1).
Wenn die P-Tabelle nicht gilt, dann sollte der Betriebsrat/Personalrat hinzugezogen werden.
Du kommst bei einem Wechsel in eine höhere Tarifgruppe in die gleiche Stufe wie die vorherige. Die Stufe wechselt dann automatisch nach betriebszugehörigkeitsjahren.
Mindestens jedoch in die Stufe 2, so stehts im TVöD VKA.
Im VKA steht halt ganz klar "Die Höhergruppierung im TVöD erfolgt im Bereich VKA seit 01.03.2017 stufengleich, mindestens jedoch nach Stufe 2."