Erfahrungsstufe bei Höhergruppierung nach TVÖD
Hallo zusammen,
eine Frage an die Profis! :-)
Bin in einer Kommune im Öffentlichen Dienst tätig und derzeit nach TVÖD in der EG9 eingruppiert. Grundsätzlich ist es ja so, dass die Lebensalterstufen innerhalb der Entgeltgruppe in die Entwicklungsstufen umgewandelt wurden. Somit verweilt man in der Stufe 3 entsprechend 3 Jahre, Stufe 4 also 4 Jahre, usw. Ich bin derzeit in der Stufe 4 und komme in August 2014 in die Stufe 5 und würde dann also nach EG 9 Stufe 5 die Vergütung bekommen.
Bei einem Stellenwechsel in die nächsthöhere Entgeltgruppe (in meinem Fall in die EG 10) springt man ja eine Stufe zurück. Aber der Garantiebetrag (1,5%?) darf nicht unterschritten werden.
Mich beschäftigt folgende Frage: wenn ich nun vor dem Erreichen der Stufe 5 in die Entgeltgruppe 10 wechsel - wird die Berechnung von der Stufe 4 abhängig gemacht? Praktisch: wird geprüft, was habe ich derzeit in EG 9/4 und entsprechend würde man mich in EG 10/3 einstufen?
Meiner Meinung ist es ungerecht, da damit völlig außen vor gelassen wird, dass ich ja bereits 3-1/2 Jahre in der Erfahrungsstufe 4 verbracht habe.
Wer weiß Rat? ;-)
Viele Grüße Peter
3 Antworten
Hallo Peter,
m.E. ist es so:
Maßgeblich ist § 17 Abs. 4 TVöD (Auszug):
"Bei Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe werden die Beschäftigten
derjenigen Stufe zugeordnet, in der sie mindestens ihr bisheriges Tabellenentgelt
erhalten, mindestens jedoch der Stufe 2.
Beträgt der Unterschiedsbetrag zwischen dem derzeitigen Tabellenentgelt und dem Tabellenentgelt nach
Satz 1 ...
- in den Entgeltgruppen 9 bis 15
- ab 1. August 2013 weniger als 85,14 Euro,
so erhält die/der Beschäftigte während der betreffenden Stufenlaufzeit anstelle
des Unterschiedsbetrages den vorgenannten jeweils zustehenden Garantiebetrag."
Ich verzichte auf die Detailbeträge, ich denke wir müssen das individuelle Gehalt nicht im Internet diskutieren. Bei Bedarf schreib mich gerne an, ich sehe dann ob ich noch helfen kann.
Es erfolgt allerdings bei Höhergruppierung tatsächlich ein "rückfall" nach E 10 Stufe 3 (+ geringer Garantiebetrag), erst nach dreijähriger Wartezeit regulärer Aufstieg in E 10 Stufe 4.
Ob sich das bei der neuen Entgeltordnung ändert wie beim Bund, steht leider überhaupt noch nicht fest.
Alles Gute, Martin
Hallo Peter,
das wäre sicher eine gute Möglichkeit. Wenn Dir z.B. die Tätigkeit zunächst nur "vorübergehend" übertragen würde (gibt es dafür einen sachlichen Grund?), dann wäre die Voraussetzung für eine persönliche Zulage möglicherweise gegeben. Vielleicht lässt sich das was finden ...
Gruß Martin
Bei der Höhergruppierung wird Du sozusagen eine Stufe zurückgesetzt, dei Stufenlaufzeit beginnt von vorne und Du erhälst erstmal nur den Garantiebetrag (für die Zeit der Stufenlaufzeit) dann kommt erst die eigentliche Höhergruppierung
Die Stufenlaufzeit kann der Arbeitgeber verkürzen (habe ich persönlich noch nie erlebt) oder verlängern (habe ich auch nie erlebt)
zu deutsch Du wirst durch Höhergruppierung erstmal veräppelt ... Du hast höherwertige Arbeit zu machen und wirst jahrelang mit dem Garantiebetrag abgespeist
das sol für 2014 zumindest für den TVÖD Bund anderes geregelt werden, dass nämlich ein stfengleicher Aufstieg erfolgt, das heißt dass man das Mehrgeld sofort hat und nicht erst Jahre später ....
Tja, das hast Du schön auf den Punkt gebracht: "zu deutsch Du wirst durch Höhergruppierung erstmal veräppelt ... Du hast höherwertige Arbeit zu machen und wirst jahrelang mit dem Garantiebetrag abgespeist"
Schade, ist aber so...
Trotzdem danke!
Maßgeblich ist die Entwicklungsstufe zum Zeitpunkt der Höhergruppierung. Bei einer Höhergruppierung gibt der TvöD dem Arbeitgeber die Möglichkeit den Beschäftigten in den Entwicklungsstufen zurückzusetzen. Liegt das Tabellenentgelt nicht mindestens 50,- Euro (Stand 2008, der mittlerweile angehoben wurde) über dem letzten Tabellenentgelt, wird die Differenz als Garantiebetrag gezahlt, bis die nächste Entwicklungsstufe erreicht wird. Frage jetzt bitte nicht nach der genauen Höhe. Ich weiß, dass sich bis heute der Garantiebetrag für die Entgeltgruppen 1-8 mittlerweile verdoppelt hat (von 25,- Euro auf über 50,- Euro). Ob man das auf die Entgeltgruppen 9-15 übertragen kann, kann ich nicht sagen. Mit Datum der Höhergruppierung beginnt der Stufenaufstieg von vorne. Noch ein Hinweis: der Arbeitgeber kann zurückstufen, muss es aber nicht.
Das deckt sich mit den bisher geposteten Antworten überein. Schade - 3 Fachleute können sich wohl kaum irren... :-)
Hallo Martin,
vielen Dank für Deine fundierte Antwort. Meine Befürchtung ist wahr geworden...
Überlege, ob es möglich wäre, die Zuweisung der Stelle bis zum 08/2014 auszusetzen und bis dahin auf der neuen Stelle "auf Probe" zu arbeiten und bis dahin das ursprüngliche Gehalt zu beziehen...
Viele Grüße Peter