War Hitler und NSDAP links
Hi Ernstgemeinte Frage ich will eure Meinung für mich zu 200% Keine Frage die Partei war meiner Meinung nach links weil der Name oder die reden der gewissen Personen darauf hindeutet ich zitiere
Wir sind Sozialisten, aber keine Marxisten. Unser Sozialismus ist national.“
Quelle: Joseph Goebbels, Tagebucheintrag, 1926
Joseph Goebbels (1929 in einer Rede in Düsseldorf):
„Wir sind Sozialisten. Wir sind Feinde des heutigen kapitalistischen Wirtschaftssystems, das die Schwachen ausbeutet, das unsozial ist, damit der einzelne größere Reichtümer anhäufen kann.“
Adolf Hitler (1927 im „Hofbräuhaus“ in München):
„Wir müssen uns auf das konzentrieren, was wir gemeinsam haben mit den Massen: den Sozialismus.“
– Quelle: Adolf Hitler, Rede im Hofbräuhaus, 1927
Zitat ende!
77 Stimmen
24 Antworten
Hi Ernstgemeinte Frage
Das glaube ich dir insbesondere nach deiner inzwischen gelöschten Frage nach SS Propaganda nicht. Du willst hier weiter rechtsextreme Propaganda verbreiten, und sonst nichts. Deine angebliche Frage wurde hier schon mehrfach beantwortet, benutze die Suchfunktion und beachte die Jahrezahlen.
https://de.wikipedia.org/wiki/25-Punkte-Programm
Um klarzustellen, dass das Wirtschaftskonzept der NSDAP weder antikapitalistisch noch sozialistisch war,[23] veröffentlichte Hitler im Völkischen Beobachter vom 19. April 1928 eine Erklärung, nach der „[g]egenüber den verlogenen Auslegungen des Punktes 17 […] von seiten unserer Gegner […] die N.S.D.A.P. auf dem Boden des Privateigentums steht“. Der Passus zur unentgeltlichen Enteignung richte sich „in erster Linie gegen die jüdischen Grundspekulations-Gesellschaften“.
Ich hoffe die StA erwischt dich irgend wann und du kommst nicht so glimpflich davon wie Höcke. Ansonsten mach nur weiter.
Was redest du da! Was für eine propaganda soll ich getan haben? Nenn mal rechtliche Grundlage?
Ich habe nie SS propaganda betrieben ! Sondern lediglich eine Frage gestellt Meinungsfreiheit Bildungsfreiheit wo stand ob er rechtlich erlaubt ist dieses Musik zu hören mehr auch nicht 👍 HeHe
Ja! Schöne Grüße an die Staatsanwaltschaft 👍 Mach was du willst! Ich bin voller guten Gewissen! Erstens habe ich eine sachlich frage gestellt wo ich weder die SS verherrlicht habe weder Adolf etc! Dies wäre Volksverhetzung! Da ich keines davon getan habe sondern lediglich eine Sachliche frage gestellt habe und ich berufe mich hierbei auf Bildungsfreiheit! Sehe ich kein Problem! Aber sollte mich tatsächlich jemand anzeigen! Kann er damit rechnen das er eine Anzeige wegen Verleumdung sowie rufmord erhält mehr muss ich dazu nicht sagen :)
Dann hast du ja von der StA nichts zu befürchten, wie schön für dich.
Ich zitiere mich
Ich hoffe die StA erwischt dich irgend wann und du kommst nicht so glimpflich davon wie Höcke
alles andere ist dein Problem, nicht meines.
Hahaha die Staatsanwaltschaft muss mich nicht erwischen zu aller erst muss er ein rechtliche Grundlage geben ? Da es keines davon gibt und du mir auch keine nennen kannst! Sehe ich dein Kommentar als Troll:)
Werbung für verfassungsfeindliche Propagandamittel zu betreiben ist ... verboten.
https://de.wikipedia.org/wiki/Lieder_der_Nationalsozialisten
Der Begriff Lieder der Nationalsozialisten umfasst alle Lieder, die von den Nationalsozialisten verfasst wurden, also Propaganda- und Kampflieder der NSDAP. In Deutschland ist das öffentliche Aufführen oder Singen dieser Lieder, die als verfassungsfeindliche Propaganda eingestuft sind, nach § 86 / § 86a StGB verboten. In Österreich gelten aufgrund § 3 des Verbotsgesetzes 1947 ähnliche Bestimmungen.
Wenn also demnächst jemand bei dir klingelt weißt du warum. Viel Vergnügen bei deinem kurzen Leben in Freiheit.
Zu aller erst! Ist es nicht verboten habe ich mittlerweile erfahren diese Musik zu hören! Sonst wäre es nicht auf YouTube Deutschland
Betreff: Rechtslage zum Hören historischer Lieder aus der NS-Zeit
Einleitung:Es gibt immer wieder Diskussionen darüber, ob das Hören von historischen Liedern aus der NS-Zeit strafbar ist. Um hier Klarheit zu schaffen, werden im Folgenden die relevanten gesetzlichen Grundlagen, Gerichtsurteile und die Bedeutung des Kontextes beleuchtet.
1. Gesetzliche Grundlagen:
1.1 Meinungs- und Informationsfreiheit (Art. 5 GG)
Jeder hat das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Dies umfasst auch das Anhören von historischen Liedern zu Bildungszwecken oder aus reinem Interesse.
2. Gerichtsurteile und rechtliche Einordnung:
BGH, Urteil vom 15.03.1994 (1 StR 179/94)
Der Bundesgerichtshof entschied, dass das bloße Besitzen und private Hören von NS-Liedern nicht strafbar ist.
BVerfG, Beschluss vom 17.05.1985 (1 BvR 233/81)
Das Bundesverfassungsgericht betonte die Bedeutung der Meinungsfreiheit, solange keine konkrete Gefahr für die öffentliche Ordnung besteht.
OLG Stuttgart, Urteil vom 23.10.2009 (1 Ws 11/09)
Das öffentliche Abspielen von NS-Liedern mit Propagandaabsicht wurde als strafbar eingestuft. (Habe ich auch nie getan)
LG Hamburg, Urteil vom 07.12.2010 (327 O 607/10)
Historische Dokumentationen oder wissenschaftliche Analysen dürfen NS-Lieder beinhalten, da sie dem Bildungszweck dienen. (Richtig 😀)
3. Fazit:
Das private Hören von Liedern aus der NS-Zeit ist grundsätzlich nicht strafbar.
Öffentliche Verbreitung, insbesondere mit Verherrlichungscharakter, kann jedoch rechtliche Konsequenzen haben. (Habe ich ja nie getan)
Der Kontext ist entscheidend: Zu Bildungszwecken oder aus historischem Interesse ist das Anhören unproblematisch, während eine propagandistische Nutzung strafbar sein kann. (Siehst du)
Quellen:
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (Art. 5 GG)
Strafgesetzbuch (§§ 86, 86a, 130 StGB)
Urteile des Bundesgerichtshofs, Bundesverfassungsgerichts und verschiedener Landesgerichte
Ich habe keine Lust mehr auf hin und her schreiben ich habe nie SS oder nazi propaganda betrieben ich habe auch nie die nazis verherrlicht sollte mich tatsächlich jemand anzeigen! Wer auch immer! Wird selbverständlich zu aller erst Aussage verweigert Akteneinsicht nach Paragraf 147 abs 4 beantragt! Und dann entsprechend eine schriftliche Aussage getätigt! Mit die genannten Paragrafen Bildungszweck Bildungsfreiheit und der anzeigenerstatter kann mit einer Gegenangriff rechnen mehr muss ich jetzt nicht sagen
MfG
Es ist aber verboten dafür Werbung zu machen. Und das tust du indem du Bilder und Links zu dem Lied verbreitest und hier öffentlich darstellst wie toll du es findest. Demnächst klingelt es dann.
Ok! Ich warte auf die Anzeige! Sollte mich tatsächlich jemand anzeigen kann er mit Gegenmaßnahmen rechnen und achso! Werbung war das ja nicht wo habe ich Werbung betrieben wo habe ich Werbung betrieben lediglich gesagt? Das ich die melodie schön finde also Nur das Musik? Ich habe Werder SS verherrlicht Weder Nazi! Aber du sagst ja immer das gleiche! Ich warte auf Post! Akteneinsicht 147 abs 4 wird beantragt!
MfG
Sollte mich tatsächlich jemand anzeigen kann er mit Gegenmaßnahmen rechnen und achso!
Welche denn ? Weledastinkbomben von Rossmann ?
Wenn du links von den Liedern verbreitest dann ist es Werbung, auch wenn du das nicht einsehen willst.
Du hast dich doch bereits verraten. Wenn du doch gegoogelt hast und weißt das dass bloße Hören nicht strafbar ist, wieso stellst du dann eine frage und verbreitest die links zu diesen Liedern? Das ist sehr offensichtlich Werbung.
Hallo!!!!! Ich wusste es doch nicht sondern erst vor 2 Tagen das dies nicht strafbar ist! Und wie soll das Werbung sein??? Dann herrscht keine Bildungsfreiheit auch keine Meinungsfreiheit! Es wäre erst Volksverhetzung Paragrafen 86!! Wenn man dies verherrlichen würde! Also hört auf Unsinn zu erzählen! Meine war eben eine sachliche Frage ahso! Googelt mal "adolf hitler gutefrage" unzählige Nutzer haben Bilder von adolf hitler mit einer Frage! Ist das auch alle Volksverhetzung?? Hahaha lol
Nö Verleumdung! Rufmord und vortäuschen Eimer Straftat! :) 😀
Wenn ihr doch denkt das es strafbar ist !! Dann zeigt mich doch an!!!! Statt hier unnötiges zu kommentieren man man man !
Meine Frage war eine vollkommen sachliche Frage ich sagte Zitat "ist dies erlaubt dieses Musik zu hören ich persönlich finde dieses Musik schön:) das wars ") Zitat" Rein rechtlich betrachtet ist es nicht strafbar, in einer Frage zu äußern, dass man ein bestimmtes Lied schön findet und es privat hört. Die Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) schützt solche Aussagen, solange sie nicht in eine Verherrlichung oder Propaganda für den Nationalsozialismus übergehen. Zitat ende """ Mehr nicht:) aber weißt du ihr seit einfach da und kommentiert unnötiges obwohl ihr 0 ahnung von der Rechtsgrundlage habt
Außerdem zitiere ich "Das Verbreiten, Verkaufen oder öffentliche Abspielen solcher Lieder kann strafbar sein, wenn es zur Verherrlichung oder Werbung für die NS-Ideologie dient. Zitat Ende" Richtig es wäre erst dann strafbar wenn ich DIE SS adolf etc Verherrlichen Würde und diese habe ich ja nie " 1.3 Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB)" außerdem zitiere ich hiermit "Der Kontext ist entscheidend: Zu Bildungszwecken oder aus historischem Interesse ist das Anhören unproblematisch, während eine propagandistische Nutzung strafbar sein kann. (Siehst du)
Quellen:
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (Art. 5 GG)"
Mehr muss ich glaub ich net sagen nur das sollte mich tatsächlich jemand anzeigen das er verlieren wird net ich :)
Hochachtungsvoll
Du hast dich garnicht einzumischen du weißt net mal worum es geht ! Also !!!
Dürfen man Frage wieso weil ich mich juristisch auskenne ? 👍👍 lol
Schon alleine dein Geschreibsel ist schwere Körperverletzung. Das konnten ja sogar die Nazis besser.
Ich zitiere und chatgpt.com nunmt quelle aus Google ich sagte chatgpt.com Bewerte Mein Fall juristisch Und suche Quellen aus Google!
. Sachverhalt
In der vorliegenden Situation wurde die Frage gestellt, ob das Hören bestimmter Musikstücke rechtlich erlaubt ist. Die Fragestellung war sachlich formuliert und diente der juristischen Einordnung. Dabei wurde ein Screenshot eines YouTube-Videos veröffentlicht, das eine historische Musikaufnahme und eine bildliche Darstellung enthielt.
2. Rechtliche Einordnung
2.1 Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG
Nach Artikel 5 Absatz 1 Grundgesetz (GG) hat jeder das Recht, seine Meinung frei zu äußern und zu verbreiten. Die gestellte Frage fällt unter diese verfassungsrechtlich geschützte Meinungsfreiheit, da sie keine Verherrlichung oder Billigung einer verfassungswidrigen Ideologie darstellt, sondern eine neutrale juristische Bewertung erfragt.
2.2 Kein Verstoß gegen § 86 StGB (Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen)
Laut § 86 StGB ist das Verbreiten von Propagandamaterial verfassungswidriger Organisationen strafbar. Allerdings setzt dies voraus, dass eine bewusste Verbreitung mit propagandistischem Zweck vorliegt. Die Fragestellung und die Veröffentlichung des Screenshots hatten jedoch keine Propagandafunktion, sondern dienten der juristischen Klärung.
➡ Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 15.03.2007 (Az. 3 StR 486/06):
Das BGH entschied, dass eine Auseinandersetzung mit historischen Themen oder Symbolen nicht strafbar ist, wenn keine werbende Absicht vorliegt.
2.3 Kein Verstoß gegen § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Nach § 86a StGB ist die Verwendung von Kennzeichen nationalsozialistischer Organisationen verboten. Allerdings gilt eine Ausnahme für wissenschaftliche, künstlerische oder aufklärerische Zwecke.
➡ Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 04.11.2009 (Az. 1 BvR 2150/08):
Das BVerfG entschied, dass die bloße Darstellung eines Symbols in einem nicht-verherrlichenden Kontext nicht automatisch strafbar ist.
Da der Screenshot nicht zu Propagandazwecken verwendet wurde, ist ein Verstoß gegen § 86a StGB nicht ersichtlich.
3. Ergebnis
Die gestellte Frage ist nicht strafbar, da:
✅ Sie unter die Meinungsfreiheit fällt (Art. 5 GG).
✅ Kein propagandistischer Zweck vorliegt (§ 86 StGB).
✅ Keine strafbare Symbolverwendung nach § 86a StGB erfolgt.
Es liegt somit keine strafbare Handlung vor
Hahaha ih man chatgpt.com nimmt quelle aus Google und bewertet einen Fall nach der gerichtsgrublage und da sind auch Urteile:) ey bitte deroll zeig mich an ich bitte dich ich flehe dich sogar an tue es doch bitte
Ich zitiere und chatgpt.com nunmt quelle aus Google ich sagte chatgpt.com Bewerte Mein Fall juristisch Und suche Quellen aus Google!
Geahnt habe ich es schon, dass das kein Mensch sein kann. Meine ohnehin schlechte Meinung über KI ist mal wieder bestätigt worden.
Wenn du mich nicht anzeigst und weiterhin behauptest ich würde die ss verherrlichen obwohl man das ja nie getan hat schwöre ich das ich heute Eine online Anzeige gegen dich erstatten werde wegen Verleumdung
Derroll Jetzt hab ich dich endgültig wiederlegt mit Paragrafen Gerichtsurteile etc und deine Aussage:) Ahahaa lol Gerne nochmal ich fand diese Musik schön und jetzt :)
Hahaha ih man chatgpt.com nimmt quelle aus Google und bewertet einen Fall nach der gerichtsgrublage und da sind auch Urteile:) ey bitte deroll zeig mich an ich bitte dich ich flehe dich sogar an tue es doch bitte
Gähn. Flehe ruhig.
Ich zitiere
. Sachverhalt
In der vorliegenden Situation wurde die Frage gestellt, ob das Hören bestimmter Musikstücke rechtlich erlaubt ist. Die Fragestellung war sachlich formuliert und diente der juristischen Einordnung. Dabei wurde ein Screenshot eines YouTube-Videos veröffentlicht, das eine historische Musikaufnahme und eine bildliche Darstellung enthielt.
2. Rechtliche Einordnung
2.1 Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG
Nach Artikel 5 Absatz 1 Grundgesetz (GG) hat jeder das Recht, seine Meinung frei zu äußern und zu verbreiten. Die gestellte Frage fällt unter diese verfassungsrechtlich geschützte Meinungsfreiheit, da sie keine Verherrlichung oder Billigung einer verfassungswidrigen Ideologie darstellt, sondern eine neutrale juristische Bewertung erfragt.
2.2 Kein Verstoß gegen § 86 StGB (Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen)
Laut § 86 StGB ist das Verbreiten von Propagandamaterial verfassungswidriger Organisationen strafbar. Allerdings setzt dies voraus, dass eine bewusste Verbreitung mit propagandistischem Zweck vorliegt. Die Fragestellung und die Veröffentlichung des Screenshots hatten jedoch keine Propagandafunktion, sondern dienten der juristischen Klärung.
➡ Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 15.03.2007 (Az. 3 StR 486/06):
Das BGH entschied, dass eine Auseinandersetzung mit historischen Themen oder Symbolen nicht strafbar ist, wenn keine werbende Absicht vorliegt.
2.3 Kein Verstoß gegen § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Nach § 86a StGB ist die Verwendung von Kennzeichen nationalsozialistischer Organisationen verboten. Allerdings gilt eine Ausnahme für wissenschaftliche, künstlerische oder aufklärerische Zwecke.
➡ Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 04.11.2009 (Az. 1 BvR 2150/08):
Das BVerfG entschied, dass die bloße Darstellung eines Symbols in einem nicht-verherrlichenden Kontext nicht automatisch strafbar ist.
Da der Screenshot nicht zu Propagandazwecken verwendet wurde, ist ein Verstoß gegen § 86a StGB nicht ersichtlich.
3. Ergebnis
Die gestellte Frage ist nicht strafbar, da:
✅ Sie unter die Meinungsfreiheit fällt (Art. 5 GG).
✅ Kein propagandistischer Zweck vorliegt (§ 86 StGB).
✅ Keine strafbare Symbolverwendung nach § 86a StGB erfolgt.
Es liegt somit keine strafbare Handlung vor.
Falls du die Frage noch rechtssicherer formulieren möchtest, könnte sie lauten:
Du kannst offensichtlich nichts anderes als ChatGPT oder andere sogenannte KI Modelle. Glaubst du wirklich du erreichst damit irgend etwas?
Ja ich erreiche damit das ich dich wiederlege du behauptest ich würde ja die ss verherrlichen was ich ja nie getan habe ? Und diese Urteile Paragraphen ich sagte 1zu1 genau diese "Darf man diese Musik privat hören? Ich höre diese Musik gerne in meiner Freizeit, z. B. im Gym. Die Musik ist von YouTube. Ist das legal, weil es auf YouTube viele solcher Musikstücke gibt? Manche sagen, diese Musik sei nicht legal. Oder die Musik Erika höre ich auch Viele sagen das auch diese Nazi Musik sei stimmt das Eure Meinung" genau das habe ich gesagt
Und hast du jetzt vor dich zu entschuldigen? Nach deiner Verleumdung sei gestern ?
Nein war sie überhaupt nicht. Er war ein absoluter anti Kommunist und auch absolut anti Sozialist.
Begründen muss ich das nicht weil wer sich nur ein bisschen mit der Geschichte beschäftigt weiß es.
Begriff
Der Begriff des "Nationalsozialismus" wurde unter anderem gewählt, um den bei der Arbeiterschaft zu diesem Zeitpunkt populären sozialistischen Gruppen, Sympathien und Wählerstimmen abzugraben. Das war ein reiner Propagandabegriff.
Verhältnis zum Kommunismus
Die Kommunisten gehörten zu den politischen Gegnern der NSDAP, die bereits bei den allerersten Gewaltaktionen attackiert wurde - etwa im Rahmen der "Köpenicker Blutwoche", die noch vor der Machtergreifung stattfand.
Die Kommunisten gehörten auch zu den ersten Insassen der Konzentrationslager. attackiert und in KZs interniert wurden.
Ernst Thälmann - Führer der KPD - gehörte ebenso wie Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht - zu den bekanntesten politischen Opfern von Deutschnationalisten.
Kommunistische Ideale
Der Nationalsozialismus widerspricht allen sozialistisch-kommunistischen Idealen:
Die "Internationale" als Zusammenschluss der Proletarier aller Länder erfolgt unabhängig von Herkunft und Abstammung. Hitlers arischer Rassenwahn, extremer Nationalismus und Antisemitismus sind also das genaue Gegenteil der linken Ideale.
Eine politische Nähe zwischen den Ideologien des Kommunismus und des Nationalsozialismus konstruieren zu wollen, ist absurd.
Dass Stalin ebenfalls ein Diktator war und Zwangskollektivierung durchführte, während Hitler Juden zwangsenteignete und Völker versklavte, zeigt nur die Unmenschlichkeit totalitärer Systeme - belegt aber keine Wesensgleichheit der Weltanschauungen.
Parolen und Handlungen sind nicht dasselbe.
Zu zeiten wo Kommunisten einen nennenswerten Teil der Wählerschaft ausmachten wollte man natürlich auch an deren stimmen.
Aber die Nazis haben sich anti-Sozialistisch verhalten Sie haben quasi immer das gegenteil von dem Gemacht was Sozialisten gemacht hätten.
Du solltest nicht alles glauben was eine Weidel von sich gibt.
Selbst in der eigenen Partei widerspricht man ihr.
Der AfD-Mitgründer und -Ehrenvorsitzende Alexander Gauland hat der Aussage von Parteichefin Alice Weidel widersprochen, Adolf Hitler sei ein Kommunist gewesen. "Das war er natürlich nicht. Es ist auch falsch. Die Kommunisten wurden von den Nazis alle in KZs gesperrt oder umgebracht", sagt Gauland in der ZDF-Doku "Alice Weidel - Ein Porträt".
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/gauland-weidel-interview-hitler-aussage-100.html
Ihr erklärtes Ziel scheint es eh nur zu sein sich vom Vorwurf reinzuwaschen, dass es innerhalb der Partei rechtsextreme Strömungen gibt. Da greift man dann auch gerne mal zu so einem Schwachsinn.
Für Weidel ist es kein Schwachsinn, sie hat das bei der Hayek-Gesellschaft aufgesogen. Man sollte nicht vergessen wessen Geistes Kind sie ist.
Sie brauchen Weidel als ihr wirtschaftliches Feigenblatt. Und leider spielen die Libertären das politische Spiel immer zu ihren Gunsten, so wie auch Musk und Vance es vormachen. Die ach so linksgrünen (in Wirklichkeit klassisch liberalen) Medien durchschauen dieses Spiel nicht und haben Angst als Marktfeinde zu gelten wenn sie den libertären kapitalistischen Anarchismus anprangern würden.
Es "treibt" niemand Krieg außer einem. Frieden könnte so einfach sein, die russische Armee muss sich nur aus den völkerrechtswidrig besetzten Gebieten zurück ziehen. Corona war tatsächlich eine widerliche Pandemie, an einer Pandemie ist nichts schön, und vieles schwierig.
Was für eine SS propaganda?? Hehehe das war eine frage Meinungsfreiheit Bildungsfreiheit wo ich eine Frage gestellt habe ob es erlaubt ist rechtlich dieses Musik zu hören?? Wo soll das propaganda sein?