Gestern wurde ein Mitarbeiter Schriftlich verwarnt weil er sich weigerte früher in die Pause zu gehen. (Ramadan)

Ja 92%
Nein 8%

59 Stimmen

Fidreliasis  11.03.2025, 11:36

Wann war denn „jetzt“?

C0r0naSchweiz 
Beitragsersteller
 11.03.2025, 11:38

17:00 Uhr (Spätschicht)

18 Antworten

Ja

Es ist ja wohl völlig unsinnig, 17:00Uhr neben der kaputten Maschine zu stehen, und dann um 18:00Uhr, wenn die Maschine wieder ganz ist, Pause zu machen. Da verstehe ich den Vorgesetzten gut. So viel Flexibilität sollte man schon mitbringen, Ramadan hin oder her.


saunatom  29.03.2025, 21:05

Hat auch nichts mit Ramadan oder irgend etwas anderem zu tun...
Wenn ein MItarbeiter seine vertraglichen Pflichten nicht nachkommt oder nicht nachkommen möchte, dann ist er schlicht nicht einsetzbar.
Es muss schon seine Grenzen haben, insofern gebe ich Dir voll und ganz recht!

ItsJustMe38  11.03.2025, 13:23

Und wann soll der Mitarbeiter sein Fasten brechen?

Joetheflo  11.03.2025, 14:02
@ItsJustMe38

naja,... wir können auch alles hinschmeissen und wie die beduinen leben. oder uns sklaven halten wie die Emiratis... dann kannst du dein Fasten so treiben wie du es magst.

Skywalker17  11.03.2025, 14:24
@ItsJustMe38

Das interessiert nicht im europäischen Arbeitssystem.

Wer sich seine eigenen Regeln machen will, sollte nicht nach Europa kommen.

Stell dir vor Christen, Hindus, Buddhisten hätten alle individuelle Ansprüche.

Familiengerd  11.03.2025, 16:12
@Skywalker17
Das interessiert nicht im europäischen Arbeitssystem.

Das ist schlicht und einfach falsch!

Von der Freiheit der Religionsausübung (jedenfalls nach dem deutschen Grundgesetz) hast Du noch nichts gehört?

Danach hat der Arbeitgeber - jedenfalls nach deutschem Recht - auf die Bedürfnisse des Arbeitnehmers im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten und Gegebenheiten Rücksicht zu nehmen!

Wer sich seine eigenen Regeln machen will, sollte nicht nach Europa kommen.

Das ist in diesem Zusammenhang hier eine ziemlich dämliche Polemik!

Familiengerd  11.03.2025, 16:17
@Deamonia
In seiner Pause, oder in seiner Freizeit.

Wenn der Arbeitnehmer Spätdienst hat, zur Zeit des Sonnenuntergangs also arbeiten muss, ist "Fastenbrechen in der Freizeit" wohl kaum möglich.

Sofern das vom Betriebsablauf her dem Arbeitgeber möglich und zumutbar ist, muss er ihm dafür eine entsprechende Pause gewähren (die er selbstverständlich aber nicht auch bezahlen muss).

Deamonia  11.03.2025, 16:34
@Familiengerd
Wenn der Arbeitnehmer Spätdienst hat, zur Zeit des Sonnenuntergangs also arbeiten muss, ist "Fastenbrechen in der Freizeit" wohl kaum möglich.

Er wird wohl kaum mit nur einer Pause am Abend bis zum Sonnenaufgang durcharbeiten, das wäre Arbeitsrechtlich auch nicht erlaubt.

Sofern das vom Betriebsablauf her dem Arbeitgeber möglich und zumutbar ist, muss er ihm dafür eine entsprechende Pause gewähren (die er selbstverständlich aber nicht auch bezahlen muss).

Klar, aber hier war es eben an einem Tag mal nicht möglich, da muss dann auch der Muslim mal Verständnis zeigen, das ist doch keine Einbahnstraße!

Ich hab nichts dagegen wenn hier und da ein bisschen hin und her geschoben wird, damit Muslime ihr Ramadan feiern können, aber genauso erwarte ich von Muslimen, das sie auch mal Verständnis dafür zeigen wenn das ein mal mal nicht möglich ist, und dann nicht gleich die Rassisten Karte ziehen, und alle Landesbürger pauschal beleidigen.

Denn damit werden unter anderem echte Rassisten verharmlost, und die Akzeptanz ihrer Religion bei anderen nimmt durch sowas auch nicht gerade zu.

Skywalker17  11.03.2025, 16:39
@Familiengerd
im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten und Gegebenheiten Rücksicht zu nehmen!

Siehst du, so dämlich was das garnicht was ich sagte.

Den FS hat die betriebliche Gegebenheit nicht interessiert. Sollle es aber.

Familiengerd  11.03.2025, 16:46
@Skywalker17
Den FS hat die betriebliche Gegebenheit nicht interessiert.

Ob die betrieblichen Gegebenheiten, die eine Verweigerung rechtfertigen könnten, im Fragefall vorliegen, können wir von hier aus überhaupt nicht beurteilen.

Im Übrigen:

Pausen müssen (wieder nach deutschem Recht) im Voraus festgelegt werden.

Der Schaden an der Maschine alleine für sich rechtfertigt darum keine Vorverlegung der Pause. Es handelt sich - rechtlich gesehen - um ein betriebliches Risiko, das der Arbeitgeber trägt (Bürgerliches Gesetzbuch BGB § 615 "Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko").

Familiengerd  11.03.2025, 16:49
@Deamonia
dann nicht gleich die Rassisten Karte ziehen, und alle Landesbürger pauschal beleidigen

Das ist selbstverständlich richtig.

Deamonia  11.03.2025, 16:55
@Skywalker17

Die FS ist nicht die Person um die es in der Frage geht, sonst hätte sie kaum geschrieben "Der Mitarbeiter meinte das wir Schweizer Die Muslime nicht mögen"

;)

Familiengerd  11.03.2025, 18:20
@Skywalker17
Das ist purer Unsinn. Das betrifft doch nicht einzelne unbedeutende Fälle.

WAS ist Unsinn?

Und was meinst Du überhaupt mit diesem Kommentar?

Ja

Aufgrund von Religionsangehörigkeit wurde keine Extrawurst gebraten. Jeder andere wäre auch so behandelt worden. Moslems sind also gleichgestellt.

Hier auf Diskriminierung zu machen ist vollkommen unangemessen.

Der Chef hat sich hier völlig korrekt verhalten. Der moslemische Mitarbeiter nicht.Daher erhielt er eine Abmahnung.


Familiengerd  11.03.2025, 13:08

Im Rahmen der grundgesetzlich garantierten Freiheit der Religionsausübung hat der Arbeitgeber - jedenfalls nach deutschem Recht - auf die Bedürfnisse des Arbeitnehmers im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten und Gegebenheiten Rücksicht zu nehmen!

Deamonia  11.03.2025, 13:24
@Familiengerd

Entscheidend ist daran

 im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten und Gegebenheiten

Die Gegebenheiten machten es hier eben nicht möglich, darauf Rücksicht zu nehmen

KoboltImKopf  11.03.2025, 14:47
@Familiengerd

Diese Möglichkeiten sind eben nicht gegeben gewesen. Anstatt dies dem deutschen Gesetz entsprechend hin zu nehmen, hat sich der Arbeitnehmer dafür entschieden Islamfeindlichkeit zu unterstellen. Dies kann durchaus auch als Verleumdung ausgelegt werden. Damit wäre das Vertrauensverhältnis irreparabel geschädigt und somit im eigentlich auch eine Kündigung möglich.

Familiengerd  11.03.2025, 15:52
@Deamonia
Die Gegebenheiten machten es hier eben nicht möglich, darauf Rücksicht zu nehmen

Das wäre erst noch zu klären, ob bezüglich des betroffenen Arbeitnehmers dazu eine unabweisbare Notwendigkeit bestünde.

Du jedenfalls weißt es nicht!

Im Übrigen ging es hier bei meinem Kommentar um die arbeitsrechtlich nicht gedeckte allgemeine Ablehnung in der Antwort von KoboltImKopf.

KoboltImKopf  11.03.2025, 17:38
@Familiengerd
Im Übrigen ging es hier bei meinem Kommentar um die arbeitsrechtlich nicht gedeckte allgemeine Ablehnung in der Antwort von KoboltImKopf.

Du scheinst die Frage leider nicht richtig gelesen zu haben.

Dort steht: Ungeplanter Stillstand der Maschine (Ausnahmesituation!) soll zur Pause genutzt werden, um den Stillstand nicht unnötig zu vergrößern. Muslim verweigert diese betriebsbedingt notwendig Ausnahme. Dafür erhält er - wie jeder andere in dieser Situation auch - ein Abmahnung.

Familiengerd  11.03.2025, 18:37
@KoboltImKopf
Du scheinst die Frage leider nicht richtig gelesen zu haben.

Die habe ich schon richtig gelesen und verstanden! Du hast aber offensichtlich keine Ahnung, was das arbeitsrechtlich bedeutet.

Zu Deinem letzten Absatz:

Pausen müssen (wieder nach deutschem Recht) im Voraus festgelegt werden.

Der Schaden an der Maschine alleine für sich rechtfertigt darum keine Vorverlegung der Pause. Es handelt sich - rechtlich gesehen - um ein betriebliches Risiko, das der Arbeitgeber trägt (Bürgerliches Gesetzbuch BGB § 615 "Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko").

KoboltImKopf  11.03.2025, 18:44
@Familiengerd

So eindeutig wie du es beschreibst, ist es wohl doch nicht.

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.09.2014 – 5 Sa 217/14

  • Ein Arbeitgeber darf Pausen aus betrieblichen Gründen nicht willkürlich verlegen.
  • Nur zwingende betriebliche Erfordernisse rechtfertigen eine Anpassung der Pausenzeiten.

BAG, Urteil vom 13.10.2009 – 9 AZR 139/08

  • Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass Pausen gewährt werden und nicht durch betriebliche Umstände vollständig entfallen.
Fazit
  • Der Arbeitgeber darf Pausen ausnahmsweise verlegen, wenn ein dringender betrieblicher Grund vorliegt (z. B. Maschinenausfall).
saunatom  29.03.2025, 21:12
@Familiengerd

Wenn die Maschine defekt ist und der Mitarbeiter früher als gedacht in die Pause gesendet wird, um nicht Kosten zu erzeugen, wenn die Maschine dann wieder läuft und durch Pause des Mitarbeites weitere Kosten entstehen...
Es ist der Unternehmer der das bezahlen muss, kann dann BITTE auch mal der MItarbeiter auf die Bedürfnisse des Unternehmers eingehen und sich etwas anpassen ??
Oder sollten wir dann den Mitarbeiter durch einen problemloseren anderen Mitarbeiter ersetzen, dann kann der besagte seine Ramadam / Pausen Zeiten, so ganz wie ermöchte sein Leben lang leben! Nur verdient er kein Geld mehr..
Was ist wichtiger?
Wer hat Rücksicht zu nehmen?
Aber vielleicht möchtest Du Familiengerd ja gern die Kosten übernehmen um die Reigionsfreiheit / Pausenfreiheit zu übernehmen, das wäre auch Okay!

BabySinclair123  29.03.2025, 22:14
@Familiengerd
im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten

Genau, haarscharf erkannt...die betrieblichen Möglichkeiten!

Also wenn eine Maschine nicht bedient werden kann soll der Mitarbeiter bezahlt werden um daneben zu stehen und wenn die Maschine bedient werden muss, macht der Mitarbeiter Pause weil er Ramadan hat. Sozusagen 2 Stunden Lohnausfall plus eine Maschine die nicht bedient werden und ihren Zweck nicht erfüllen kann.

Im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten ganz schön verfehlt!

Dabei richtet sich der Ramadan in gewisser Weise ebenfalls nach den persönlichen Möglichkeiten des Gläubigen!

sunnymarie32  29.03.2025, 23:46
@Familiengerd

Du musst ja echt viel Langeweile haben, wenn du diesen Spruch unter sooo viele Antworten kopierst und dabei völlig ausblendest, das hier NICHT von Deutschland die Rede ist, sondern von der Schweiz, wo deutsche Gesetze überhaupt keine Rolle spielen.

Familiengerd  01.04.2025, 17:28
@sunnymarie32
völlig ausblendest, das hier NICHT von Deutschland die Rede ist, sondern von der Schweiz, wo deutsche Gesetze überhaupt keine Rolle spielen

Das ist mir bewusst und habe ich nicht "ausgeblendet".

Ich habe auf Antworten und Kommentare reagiert, die von einer Situation in Deutschland/deutschen Rechts ausgehen - auf die also Dein "Vorwurf" ebenfalls zutrifft!

Im Übrigen hat auch in der Schweiz die Religionsfreiheit Verfassungsrang, und außerdem sind die zivil- und arbeitsrechtlichen Bestimmungen in der Schweiz (wie auch in Österreich mit denen in Deutschland sehr ähnlich, inhaltlich teilweise identisch.

Du musst ja echt viel Langeweile haben

Und Du - wenn Du jetzt noch auf einen älteren Beitrag eingehst?!?😜

Familiengerd  01.04.2025, 17:32
@saunatom
Aber vielleicht möchtest Du Familiengerd ja gern die Kosten übernehmen um die Reigionsfreiheit / Pausenfreiheit zu übernehmen, das wäre auch Okay!

Du kannst Dich so viel echauffieren, wie Du willst: Das ändert nichts an der Korrektheit meiner Aussagen!

sunnymarie32  01.04.2025, 17:45
@Familiengerd

Entschuldigung, aber in keiner der Antworten auf die du mit deinem kopierten Sprüchlein reagiert hast, ist EXPLIZIT von Deutschland die Rede, die antworteten Alle neutral.

Nö,ich habe keine Langeweile, aber Unsinn prangere ich nun mal an, wenn ich welchen finde.

Familiengerd  01.04.2025, 18:49
@sunnymarie32
die antworteten Alle neutral

Wie kann man "neutral" antworten, wenn es um spezifisches Landerrecht geht?

Nö,ich habe keine Langeweile,

Immerhin so viel, dass es Dich bemüßigt hat, ein altes Thema wieder aufzugreifen, um Deinen Sermon loszuwerden. 😜

aber Unsinn prangere ich nun mal an

Das sagt die Richtige! 😂

Dann weise mit doch einmal konkret "Unsinn" nach, statt großmäulig nur "Sprüche zu klopfen"!!

Als "Expertin" für Tabak, Zigaretten & Shisha, Haut- & Nagelpflege, Drogen, Sucht & Prävention solltest Du in arbeitsrechtlichen Fragen solltest Du vielleicht etwas weniger nassforsch sein. 😜😂

sunnymarie32  01.04.2025, 22:52
@Familiengerd

Ach neee... Auf einmal merkst du das es in der Frage NICHT um Deutschland geht?!? Das DU damit dein Sprüchlein völlig am Thema vorbei unter all die Antworten kopiert hast, siehst du aber immer noch nicht ein. Schade...

Entschuldigung, aber ausgerechnet DU solltest besser die Füße still halten, statt MICH hier so dumm anzumachen. ICH habe im Gegensatz zu dir nämlich VERSTANDEN, das dein immer gleicher Kommentar hier sowas von überflüssig ist, weil es hier nun mal nicht um Deutschland geht! Und nicht böse sein, aber um DAS zu erkennen, muss man kein Experte für Arbeitsrecht sein, sondern einfach nur LESEN können. Sich mit Arbeitsrecht zu beschäftigen, hat dir ja immerhin nichts genützt.

saunatom  02.04.2025, 05:37
@sunnymarie32

Ich weiss auch nicht wo das Problem liegt.. Wäre ich ein Unternehmer, dann biete ich einen Arbeitsplatz für x EUR pro Stunde. Wenn der Arbeitnehmer eigene Dinge höher stellt, wie zum Beispiel Rauchen / Gebete / was auch immer, so kann er das gerne tun, solange er seine eigene Zeit dafür bezahlt, also keinen Lohn in der Zeit...

Wenn eine Maschine defekt ist und ich als Arbeitgeber den Mitarbeiter darum bitte, seine Pause ausnahmsweise anders zu legen um möglichst wenig Ausfall zu haben (um seinen Lohn letztendlich zu sichern) und dieser Mensch auf sein Recht besteht dasxso zu legen, wie er möchte.. dann hat er sicherlich recht damit, aber ich würde als Arbeitgeber nach einem anderen Mitarbeiter suchen, der für die Firma arbeitet und nicht für sich selber oder gegen die Firma. Der Glaube spielt dabei keine Rolle, es zöhlt für einen Arbeitgeber als erstes die Arbeitskraft, nebenbei VIELLEICHT auch Rücksicht auf persönliche Bedürfnisse, solange das im Rahmen einer Tätigkeit bleibt! So einfach ist das!

Der Arbeitgeber hat hier ein Weisungsrecht, denke ich. Es kann aber auch nicht in seinem Interesse sein, dass der Mitarbeiter nachher unterzuckert an der Maschine steht. Der hat schließlich den ganzen Tag noch nichts gegessen.

Hier sind ja viele harsche Stimmen zu vernehmen. Die meisten wären vermutlich selbst angepisst, wenn spontan ihre Pause verlegt würde, noch mehr wenn Ihnen so die Möglichkeit genommen würde, sich Nahrung zuzuführen.


Familiengerd  11.03.2025, 13:19
Der Arbeitgeber hat hier ein Weisungsrecht, denke ich.

Aber jedenfalls nach deutschem Recht gilt :

Im Rahmen der grundgesetzlich garantierten Freiheit der Religionsausübung hat der Arbeitgeber auf die Bedürfnisse des Arbeitnehmers im Rahmen der betriebluchen Möglichkeiten und Gegebenheiten Rücksicht zu nehmen!

napoloni  11.03.2025, 13:26
@Familiengerd

Ja; das ist in diesem Fall eine gesetzliche Aufforderung, den gesunden Menschenverstand walten zu lassen und miteinander zu reden.

Es wäre nach deutschem Recht vermutlich zulässig gewesen, den Mitarbeiter 1,5 Stunden in die Pause zu schicken. So hätte der AG kein nutzloses Herumstehen ohne funktionierende Maschine bezahlt und der AN hätte seine Mahlzeit nach Sonnenuntergang zu sich nehmen können.

Deamonia  11.03.2025, 13:27
@Familiengerd

Entscheidend ist daran

 im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten und Gegebenheiten

Die Gegebenheiten machten es hier eben nicht möglich, darauf Rücksicht zu nehmen

napoloni  11.03.2025, 13:29
@Deamonia

Ach wirklich? Du warst dabei? Erzähl mal! Was wird da gefertigt; an welcher Maschine arbeitet die betreffende Person?

Deamonia  11.03.2025, 13:32
@napoloni

Nö muss ich auch gar nicht: Maschine stünde unnütz still, das ist aus der Frage klar erkenntlich.

Unnütz stillstehende Maschine = unnötige Kosten fürs Unternehmen = es wird betrieblich notwendig, den Mitarbeiter früher in Pause zu schicken.

napoloni  11.03.2025, 13:37
@Deamonia

Also hast du keinen blassen Schimmer. War nicht anders zu erwarten. Blöke demnächst bitte unter anderen Antworten herum; nicht unter meiner!

Man kann Mitarbeiter auch anders einsetzen; es gibt ständig irgendwo etwas anzuapcken, herumzuräumen, zu transportieren oder zu säubern. Es ist also nicht unwahrscheinlich, dass es hier eine Möglichkeit gegeben hätte, das Problem anders zu lösen.

Deamonia  11.03.2025, 14:11
@napoloni
Blöke demnächst bitte unter anderen Antworten herum; nicht unter meiner!

Mähte das Schaaf das unter fast jeder anderen Antwort rumgeblökt hat 🤣🤣🤣

Man kann Mitarbeiter auch anders einsetzen; es gibt ständig irgendwo etwas anzuapcken, herumzuräumen, zu transportieren oder zu säubern.

Ist ja auch wirtschaftlich total Sinnvoll, eine Maschine still stehen zu lassen, und sich für den Qualifizierten Mitarbeiter stattdessen eine ABM für Hilfskräfte auszudenken. 🙄

napoloni  11.03.2025, 15:38
@Deamonia

In der Regel sind Mitarbeiter an mehreren Maschinen/Geräten einsetzbar. Das muss so sein; sonst stünde der Betrieb ja still, sobald nur einer von ihnen wegen Krankheit oder Urlaub ausfällt und somit die Produktionskette unterbricht, woll? Außerdem muss das Unternehmen einseitigen Belastungen vorbeugen, um den Krankenstand niedriger zu halten und der Monotonie entgegenwirken. Abgesehen davon fallen in jedem Arbeitsbereich grundsätzlich auch Hiwi-Arbeiten an, für die man jetzt nicht noch einmal extra Leute einstellt.

Bittefein, ein paar Zeilen mit Inhalt; deshalb muss ich jetzt nicht großartig mit Emojis kaschieren...

Familiengerd  11.03.2025, 15:43
@napoloni
Es wäre nach deutschem Recht vermutlich zulässig gewesen, den Mitarbeiter 1,5 Stunden in die Pause zu schicken.

Eher nicht.

Pausen müssen (wieder nach deutschem Recht) im Voraus festgelegt werden.

Der Schaden an der Maschine alleine für sich rechtfertigt darum keine Vorverlegung der Pause. Es handelt sich - rechtlich gesehen - um ein betriebliches Risiko, das der Arbeitgeber trägt (Bürgerliches Gesetzbuch BGB § 615 "Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko").

Deamonia  11.03.2025, 16:10
@napoloni
Das muss so sein; sonst stünde der Betrieb ja still, sobald nur einer von ihnen wegen Krankheit oder Urlaub ausfällt und somit die Produktionskette unterbricht, woll?

Klar, aber Urlaub ist geplant, und bei Krankheit hat man meist wirklich erstmal Ausfall, bis Ersatz da ist, denn der steht ja nicht allseits bereit da rum, nicht wahr?

Außerdem muss das Unternehmen einseitigen Belastungen vorbeugen, um den Krankenstand niedriger zu halten und der Monotonie entgegenwirken. 

Inwiefern ist an einem Tag mal bisschen früher Pause zu machen, eine einseitige Belastung? Pausenzeit Änderung würde ja sogar "der Monotonie entgegenwirken"

Abgesehen davon fallen in jedem Arbeitsbereich grundsätzlich auch Hiwi-Arbeiten an, für die man jetzt nicht noch einmal extra Leute einstellt.

Bei weitem nicht in jedem Arbeitsbereich, bei mir im Büro rufen z.B. viele sogar den Hausmeister, um Papier zu holen und im Drucker nachzufüllen, und selbst wenn es in dem Fall des Fragestellers welche gäbe, könnten die an dem Tag auch schon alle erledigt worden sein.

Grundsätzlich kann man nicht einfach davon ausgehen, das der Mitarbeiter einfach was anderes machen kann, statt seiner eigentlichen Arbeit.

Bittefein, ein paar Zeilen mit Inhalt; deshalb muss ich jetzt nicht großartig mit Emojis kaschieren...

Lerne doch bitte Kaschieren und den Ausdruck von Emotionen zu unterscheiden.

Emojis im Web sind das was in einem persönlichen Gespräch der Gesichtsausdruck oder die Tonlage wären.

Ja

An der Arbeit gelten die Regeln des Chefs und nicht die Allahs.

Ja

Die Abmahnung war vollkommen richtig, denn Religion ist eine private Angelegenheit und darf nicht die Abläufe in einem Unternehmen stören.

Das Verhalten ist wieder typisch für diese Klientel, es sind und bleiben bildungsferne Schichten.