Was kann man nach einer "erfolgreichen" Wohnungsbesichtigung tun, um seine Chance gegen Mitbewerber zu erhöhen?

Letzte Woche habe ich meine absolute Traumwohnung gefunden! Es ist zu schön, um wahr zu sein! Unabhängig von der Wohnung erschien mir der Vermieter schon beim ersten Anruf als mit Abstand sympathischer, bodenständiger und professioneller als alle anderen Vermieter mit denen ich zuvor telefoniert hatte(ca. 10). Dann, bei der Wohnungsbesichtigung übertraf die Wohnung alle Erwartungen, ich darf sagen nach ausfürhlicher Wohnungssuche halte ich dieses Wohnungsangebot für das mit Abstand beste in meiner Stadt. Sofern es keine bösen Überraschungen gibt. Jedenfalls hätte die Wohnungsbesichtigung meinem Empfindens nach nicht besser laufen können! Nur ein Problem gibt es; der Vermieter hat möchte die Wohnung noch einigen anderen Interessenten zeigen die sich vor mir gemeldet hatten, bevor er mir eine endgültige Zusage gibt - oder eben eine Absage :( Lange Rede, kurzer Sinn. Wohnungsbesichtigung lief 1A. Meine Mieterselbstauskunft sollte durchschnittlich sein - Student, regelmäßiges Einkommen, großes Interesse an der Wohnung, keine Haustiere, keine Schulden etc. etc. eben ganz "normal". In 9 Tagen will der Vermieter mich anrufen. Kann ich bis dahin IRGENDetwas tun um meine Chancen zu erhöhen, die Wohnung zu bekommen anstelle der anderen Mitbewerber? Ich will die Wohnung wirklich unbedingt. Worauf achten Vermieter wenn sie sich zwischen sagen wie 5 Bewerbern entscheiden müssen die alle ähnliche Voraussetzungen mitbringen? (geregeltes Einkommen, keine Besonderheiten) Was kann ich während ich auf den Anruf warte tun, um meine Chancen auch nur minimal zu erhöhen? :) wow das ist wirklich lang geworden sorry und danke für's lesen

Wohnrecht, Wohnung, wohnen, Bewerbung, Vermietung, Vermieter
Ratten im Keller und großer Schaden?

Hallo, ich hätte eine dringende Frage und ein wichtiges Anliegen.

Wir haben seit einiger Zeit Ratten im Keller (Mehrfamilienhaus). Es wurden auch bereits erhebliche Schäden festgestellt. Die Ratten sind durch ein Loch aus dem Betonboden gekommen und haben sich natürlich extrem vermehrt. Sie haben in allen Kellerräumen alles zerfressen und ihren Kot hinterlassen. Durch Klärung mit der Vermietung gab es nur die Antwort das die Hausrat hierfür greift. Nachdem dies passierte habe ich mich um das Loch selbst gekümmert. Allerdings musste ich feststellen das nach ein paar Monaten ein neues entstanden ist. Dann habe ich Rattenfallen aufgestellt und einige damit erwischt. Der Hausmeister hatte die Fallen aber entfernt.

Heute morgen musste ich feststellen das die Ratten somit wieder im Keller waren und einen noch größeren Schaden angerichtet haben. Durch Taschen gefressen und Kleidung in Kartons zerstört. Da weder beim Ersten Vorfall eine Reinigung der Keller stattgefunden hat und ich eine so unseriöse Absage erhalten habe muss jetzt etwas passieren.

Damals war der Schaden im 100 Euro Bereich. Aber was jetzt beschädigt wurde sprengt alle Grenzen. Mehr als geschätzt 500 Euro wurden zerstört und ich bin mehr als sauer. Mit diesen Sachen (Kleidung usw.) Kann natürlich nichts mehr angefangen werden.

Jetzt komme ich aber zur eigentlichen Frage. Wer kommt jetzt für den Schaden auf wenn der Vermietung bereits von einem ersten Schaden bekannt war und eine Beseitigung der Ratten nie stattgefunden hat. Die Vermietung wusste das es eine Rattenplage gibt und muss doch jetzt meines Erachtens für den Schaden aufkommen oder? Die Hausrat tritt meiner Meinung nach nur in Kraft wenn es ein unvorhersehbarer Schaden ist. Es hängt aber bereits seit 3 Jahren ein Schild im Keller das Rattengift ausgelegt wurde. Also hätte sich doch die Vermieterin besser darum kümmern müssen das soetwas nicht passiert.

Bitte helft mir und gebt mir brauchbare Tipps oder Erfahrungen.

Mietrecht, Vermietung, beschaedigung, Hausrat, Keller, Ratten
Unklarheiten im Mietvertrag! Wer kann helfen?

Hallo, als ich eben meinen Mietvertrag für meine Wohnung durchgegangen bin, bin ich auf einige Unklarheiten gestoßen. Sorry das der Text so lang wird.

Ich zitiere:

*Miete und Nebenkosten

Die Mieter beträgt monatlch 330 € kalt. Neben dieser Miete zahlt der Mieter monatliche Vorrauszahlungen für:

Grundsteuern und laufende öffentliche Lasten Wasser und Abwasser Heizung Allgemeinstrom (Bitte für später merken) Müllabfuhr Straßenreinigung Ungezieferbekämpfung Versicherungsbeträge ( Sach- und Haftpflicht) Antenne (Kabel TV) (Bitte für später merken) Winterdienst Niederschlagswasser Hausmeister + Hausreinigung Aussenanlage sonstiges monatliche vorrauszahlungen insgesamt: 125€

Monatliche Gesamtmiete somit: 455 €

Die Höhe der Nebenkosten ergibt sich aus der Anzahl der Mieter. Basis dieser Berechnung sind zwei Person. Bei einer Änderung der Anzahl der Mieter, wird auch die Höhe der Nebenkosten angepasst. Der Mieter rechnet die Kosten für Strom und Telefon direkt mit dem Versorgungsunternehmen ab. Die Nebenkostenabrechnung erfolgt durch Fachbetriebe*

In den aufgelisteten Nebenkosten steht ALLGEMEINSTROM mit drinnen, hier unten steht nun geschrieben das die STROM und Telefongebühren direkt mit dem Versorgungsunternehmen abgerechnet wird. Wofür zahle ich dann die o.g. Nebenkosten?

Deweiteren steht auf der nächsten Seite geschrieben:

*Rundfunk und Fersehantenne:

Der MIeter ist zum Anschluss an die vorhandene Empfangseinrichtung für Ton - und FErnsehrundfunk verpflichtet. #Dies gilt auch für einen vorhandenen Kabelanschluss. Die Kosten der Empfangseinrichtung trägt der Mieter. *

Wofür zahle ich dann die o.g. Nebenkosten Antenne (Kabel TV) ?

Wenn ich mein Antennenkabel in die dafür vorgesehene Dose stecke, bekomme ich kein Signal. (Egal da Sat-Anlage) aber es geht mir ums Prinzip.

Und was soll bei den Nebenkosten "sonstiges" bedeuten?

Für Antworten wäre ich euch dankbar.

LG

Dreistein92

Haus, Wohnrecht, Wohnung, Mieter, Mietrecht, Anwalt, Vermietung, Vermieter, Zivilrecht
Muss Nachmieter oder Vermieter den Boden Ablöse zahlen?

Hallo ihr Lieben,

Folgender Fall: mein Partner und ich haben letzte Woche eine Wohnung besichtigt welche uns auf Anhieb gefallen hat. Die Wohnung wird von einer Gesellschaft vermietet. Die derzeitige Mieterin hatte im Wohnzimmer und Schlafzimmer Korkboden verlegt da sie meinte dass der ursprüngliche Boden zu kalt gewesen wäre. War natürlich super für uns und haben der Gesellschaft am nächsten Tag mitgeteilt, dass wir die Wohnung gerne hätten. Die Dame von der Gesellschaft meinte es spricht nichts dagegen dass wir die Wohnung bekommen und fragte mich daraufhin ob wir denn den Korkboden so übernehmen möchten. Ich teilte ihr mit dass der Boden drinnen bleiben kann. Sie erwähnte allerdings nichts von einer Ablöse. In der Anzeige wurde die Wohnung auch mit Korkboden inseriert und es stand nichts von einer Ablöse dabei.

Naja jetzt hat mich eben die Mieterin angerufen und mir mitgeteilt dass die Gesellschaft sich bezüglich dem Boden raushalten möchte. Die Ablöse soll sie mit mir vereinbaren. Die Mieterin und ich waren ehrlich gesagt etwas überrascht. Sie wäre davon ausgegangen dass die Gesellschaft die Kosten übernehmen wird eben weil die Wohnung MIT Korkboden inseriert wurde. Sie hätte gerne 350 € noch weil der schon ca. 5 Jahre drinnen ist und der Neupreis bei 900 € lag. Ich hab ihr gesagt ich muss das erstmal mit meinem Partner abklären. Falls wir den Boden nicht möchten, würde sie ihn mitnehmen (ist ein Boden zum Klicken) allerdings würden wir höchstwahrscheinlich sowieso einen neuen Boden verlegen wenn wir einziehen.

Meine Frage wäre ob ich wirklich dazu verpflichtet bin die Kosten zu übernehmen? Oder ob es in dem Fall auch die Gesellschaft übernehmen muss? Und ob sich der Preis für den Boden lohnen würde?

Vielen Dank schon mal für eure Antworten!

Wohnung, Vermietung, Boden

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