Private Vermietung Gegenstände - Gewerbe?

3 Antworten

Wenn du das im privaten Freundes-/ Bekannenkreis machst ist das ok, wenn du das z.B. per Anzeige als Angebot anbietest brauchst du einen gewerbeschein und musst die Einnahmen als Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit angeben - kannst dann aber Anschaffungskosten, Aufwand für Schaltung der Anzeigen von der Steuer absetzen.

Kommt drauf an an wen und wie du vermietest. Im Bekanntenkreis ist das kein Problem, auch nicht gegen Geld. Bei einer Anzeige und Vermietung an "Fremde" ist es schon ein Gewerbe. Gewerbeschein kann du beim FA bekommen.

Juristisch ist es schon Gewerbe und müsste angemeldet werden. In der Realität wird das aber keiner machen, solange die Vermietung nur im Bekanntenkreis erfolgt.