Private Vermietung

4 Antworten

Die Kleinunternehmerschaft nach § 19 UStG kann auf Antrag entsprechend geltend gemacht werden, lohnt sich allerdings in aller Regel kaum. Nachdem Du die Einkünfte aus der Vermietung offenbar regelmäßig über die Anlage V-V deklarierst und demzufolge keine USt auf die Mieten aufschlägst, kannst Du das getrost weglassen (Ausnahme: Der Erwerb des Hauses geschah mit Optierung zur MWST). Diese Regelung richtet sich an gewerbliche Kleinstbetriebe mit überwiegend privater Kundschaft; bei Anwendung des § 19 UStG braucht der Unternehmer keine MWST aufschlagen und abführen (genauer: er darf keine aufschlagen!), dafür kann er keine in Rechnungen an ihn ausgewiesene MWST als Vorsteuer anrechnen.

FordPrefect  25.03.2009, 12:18

Nachtrag: Demzufolge stellst Du Deine Rechnungen ganz normal ohne Verweis auf §19 UStG und ohne ausgewiesene MWST.

Das ist eine völlig normale Vermietung und die Einnahmen werden, wie alle anderen Mieteinnahmen auch, versteuert. Machen Sie Fahrtkosten zu Inspektionzwecken, Zinsaufwendugnen, AfA und andere Aufwendungen steuerlich geltend, sollte die 100 Tagefrist bei der jährlichen Vermietung nicht unterschritten werden. Das Finanzamt kann sonst die Sache als Liebhaberei abtun und die Geltendmachung von Kosten verweigern. Umsatzsteuer fällt nur dann an, wenn Sie beim Kauf zur Mehrwertsteuer optiert haben.

Nein, Du musst keine Steuer ausweisen, solltest aber den Hinweis unter der Rechnung anbringen, dass Du gem. §19UStG ein Kleinunternehmer bist und die Steuer nicht ausweisen brauchst.

Bei der Steuererklärung musst Du das angeben! Ansonsten musst Du das nirgends ausweisen, hatte selbst eine Einliegerwohnung vermietet!

manni1937  25.03.2009, 11:26

-das war nicht die Frage.Die Frage lautet : "Wie muß ich das in einer Rechnung ausweisen ?"